Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr

1. Wie häufig kommt es durchschnittlich in einem Monat zu Verkehrsunfällen mit Sach- und/oder Personenschaden mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Düsseldorf?
2. Erhält die Feuerwehr Düsseldorf Kenntnis bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen der im Katastrophenschutz Düsseldorf eingebundenen Fahrzeuge des Bundes- oder des Landes? Wie häufig kommt es hier durchschnittlich zu einem Unfall?
3. Wie hoch ist der Anteil der Verkehrsunfalle, die sich bei der Ausübung von Sonder- und Wegerechten ereignen?
4. Haben Unfälle von nicht auf das Fahrzeug eingewiesenen Personen dienstrechtliche/zivilrechtliche Konsequenzen? Wird dies überhaupt festgestellt - insbesondere auch bei ehrenamtlichen Fahrzeugführern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2016
  • Frist
    6. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr [#19507]
Datum
5. Dezember 2016 17:21
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie häufig kommt es durchschnittlich in einem Monat zu Verkehrsunfällen mit Sach- und/oder Personenschaden mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Düsseldorf? 2. Erhält die Feuerwehr Düsseldorf Kenntnis bei Unfällen mit Einsatzfahrzeugen der im Katastrophenschutz Düsseldorf eingebundenen Fahrzeuge des Bundes- oder des Landes? Wie häufig kommt es hier durchschnittlich zu einem Unfall? 3. Wie hoch ist der Anteil der Verkehrsunfalle, die sich bei der Ausübung von Sonder- und Wegerechten ereignen? 4. Haben Unfälle von nicht auf das Fahrzeug eingewiesenen Personen dienstrechtliche/zivilrechtliche Konsequenzen? Wird dies überhaupt festgestellt - insbesondere auch bei ehrenamtlichen Fahrzeugführern?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr“ v…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr [#19507]
Datum
10. Januar 2017 09:16
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfälle mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr“ vom 05.12.2016 (#19507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Düsseldorf
170112 TS - Ihre Anfrage an die Düsseldorfer Feuerwehr Guten Tag Herr Antragsteller/in, bezugnehmend Ihrer Anfrag…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
170112 TS - Ihre Anfrage an die Düsseldorfer Feuerwehr
Datum
12. Januar 2017 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, bezugnehmend Ihrer Anfrage an die Düsseldorfer Feuerwehr kann ich Ihnen wie folgt antworten: zu 1: Im Kalenderjahr 2016 kam es zu 317 Unfallmeldungen. Darin sind sämtliche Unfälle erfasst, begonnen vom "Kratzer" bis hin zum Totalschaden. zu 2: Fahrzeuge, die der Feuerwehr zugeordnet sind (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) werden auch alle in der unter 1 aufgeführten Statistik erfasst. Fahrzeuge, die anderen BOS zugeordnet sind, werden auch nicht von der Feuerwehr verwaltet. zu 3: Dazu gibt es keine separate Auswertung. zu 4: Fahrzeugführer, die Fahrzeuge der Düsseldorfer Fahrzeuge führen benötigen vorab eine Fahrabnahme durch die eigene Fahrschule. Parallel finden in die einzelnen Fahrzeuge Unterweisungen statt. Die Führungskräfte überwachen diese Maßnahme. Weitere Daten werden statistisch derzeit nicht erfasst und somit kann ich abschließend keine weiteren Auskünfte erteilen. Mit freundlichen Grüßen