Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen

in der Drucksache 19/21483 des Bundestags, 19. Wahlperiode 05.08.2020
https://dserver.bundestag.de/btd/19/214/1921483.pdf

ist auf Seite 4 eine Tabelle zu Ursachen von Unfällen mit Personenschaden abgebildet, bei denen Güterkraftfahrzeuge unfallverursachend waren.

Spalte: auf Autobahnen:
technische Mängel, Wartungsmängel 2015: 4,6%; 2019:3,8%

Unter der Tabelle findet sich der Hinweis BASt U2s 30/2020
Dieses Dokument kann ich auf der Homepage der BASt nicht finden.

Die Daten scheinen nicht aus der amtlichen Unfallstatistik zu stammen:

Statistisches Bundesamt, Fachserie 8 Reihe 7, 2019
Seite 49

Das Straßenverkehrsunfallgeschehen 2019 im Überblick

Unfallursachen
Technische Mängel und Wartungsmängel machten 0,9 % der Unfallursachen aus. (Anmerkung: davon) 47,6 % dieser unfallverursachenden technischen Defekte traten bei Zweirädern auf.

Die Veröffentlichung Statistisches Bundesamt, Unfälle von Güterkraftfahrzeugen im Straßenverkehr 2019 schweigt sich sogar gänzlich darüber aus, welchen Anteil technische Mängel am Unfallgeschehen hatten.

Weil ich die Daten für eine Ausarbeitung zur Verkehrssicherheitsarbeit: "Vision Zero" brauche, würde ich mich über die Übersendung des Dokumentes freuen, aus dem in der Drucksache 19/21483 des Bundestags, 19. Wahlperiode 05.08.2020 die Tabelle stammte.

Vielleicht noch mit einem erklärenden Hinweis, warum die Daten, lt. Tabelle seit 2015 auflaufend, nicht in den beiden amtl. Unfallstatistiken von 2019 zu finden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in der Drucksache 19/21483…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen [#214409]
Datum
5. März 2021 23:42
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in der Drucksache 19/21483 des Bundestags, 19. Wahlperiode 05.08.2020 https://dserver.bundestag.de/btd/19/214/1921483.pdf ist auf Seite 4 eine Tabelle zu Ursachen von Unfällen mit Personenschaden abgebildet, bei denen Güterkraftfahrzeuge unfallverursachend waren. Spalte: auf Autobahnen: technische Mängel, Wartungsmängel 2015: 4,6%; 2019:3,8% Unter der Tabelle findet sich der Hinweis BASt U2s 30/2020 Dieses Dokument kann ich auf der Homepage der BASt nicht finden. Die Daten scheinen nicht aus der amtlichen Unfallstatistik zu stammen: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8 Reihe 7, 2019 Seite 49 Das Straßenverkehrsunfallgeschehen 2019 im Überblick Unfallursachen Technische Mängel und Wartungsmängel machten 0,9 % der Unfallursachen aus. (Anmerkung: davon) 47,6 % dieser unfallverursachenden technischen Defekte traten bei Zweirädern auf. Die Veröffentlichung Statistisches Bundesamt, Unfälle von Güterkraftfahrzeugen im Straßenverkehr 2019 schweigt sich sogar gänzlich darüber aus, welchen Anteil technische Mängel am Unfallgeschehen hatten. Weil ich die Daten für eine Ausarbeitung zur Verkehrssicherheitsarbeit: "Vision Zero" brauche, würde ich mich über die Übersendung des Dokumentes freuen, aus dem in der Drucksache 19/21483 des Bundestags, 19. Wahlperiode 05.08.2020 die Tabelle stammte. Vielleicht noch mit einem erklärenden Hinweis, warum die Daten, lt. Tabelle seit 2015 auflaufend, nicht in den beiden amtl. Unfallstatistiken von 2019 zu finden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen“ vom 05.03.202…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen [#214409]
Datum
11. April 2021 17:36
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen“ vom 05.03.2021 (#214409) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen zitierte Anfrage ist aufgrund eines Versehens noch nicht bearbeitet worden. W…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
WG: Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen [#214409]
Datum
13. April 2021 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen zitierte Anfrage ist aufgrund eines Versehens noch nicht bearbeitet worden. Wir bitten, dies zu entschuldigen. Wir werden Ihre Anfrage nun unverzüglich bearbeiten. Es bedarf hierfür aber noch interner Rücksprachen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage wie folgt: Bei dem, unter der von Ihnen angesproc…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
WG: Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen [#214409]
Datum
13. April 2021 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne beantworten wir Ihnen Ihre Anfrage wie folgt: Bei dem, unter der von Ihnen angesprochenen Tabelle der Drucksache 19/21483 des Bundestags, angebrachten Hinweis "U2s 30/2020" handelt es sich nicht um eine Veröffentlichung, sondern um ein Quellenkürzel der Bundesanstalt für Straßenwesen. Das Kürzel weist darauf hin, dass es sich bei dieser Tabelle um eine durchgeführte Sonderauswertung der Einzeldaten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik handelt. Diese Sonderauswertung wurde für die o.g. Bundestagsdrucksache angefertigt und umfasst lediglich die in der Bundestagsdrucksache zu findenden Tabellen. Die Daten der Tabelle stammen folgerichtig aus der amtlichen Unfallstatistik, sind jedoch nicht in einer der standardmäßig veröffentlichten Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zu finden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Mail vom 13.04.2021. In der Anfrage hatte ich geschrieben, …
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen [#214409]
Datum
30. April 2021 22:59
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Mail vom 13.04.2021. In der Anfrage hatte ich geschrieben, dass ich die Informationen für eine Ausarbeitung zum Thema Verkehrssicherheit: „Vision Zero“ benötige. https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Verkehrssicherheit/pakt-fuer-verkehrssicherheit.html Ich folge mit meiner Anfrage dem Aufruf der Bundesregierung, dass sich alle gesellschaftlichen Kräfte an der Mitwirkung Verbesserung der Verkehrssicherheit beteiligen sollen. Eine Google-Suche liefert unter dem Begriff „rollende Zeitbombe“ 12.000 Treffer. Ich finde es verblüffend, dass diese Fahrzeuge - aus Stichprobenkontrollen ermittelt - in ihrer Gesamtmasse in den amtlichen Unfallstatistiken keinerlei Spuren hinterlassen: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8 Reihe 7, 2019 Seite 49 „Das Straßenverkehrsunfallgeschehen 2019 im Überblick“ Unfallursachen Technische Mängel und Wartungsmängel machten 0,9 % der Unfallursachen aus. 47,6 % dieser unfallverursachenden technischen Defekte traten bei Zweirädern auf. Die Veröffentlichung Statistisches Bundesamt, Unfälle von Güterkraftfahrzeugen im Straßenverkehr 2019 schweigt sich sogar gänzlich darüber aus, welchen Anteil technische Mängel am Unfallgeschehen hatten. In ihrer Mail schreiben sie, dass es sich bei der von mir angefragten Statistik: „… um eine durchgeführte Sonderauswertung der Einzeldaten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik handelt. Diese Sonderauswertung wurde für die o.g. Bundestagsdrucksache (Drucksache 19/21483 des Bundestag) angefertigt. In der mir vorliegenden amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik , Seiten 48, 50, 303, veröffentlicht 2021, kann ich die in der Bundestagsdrucksache für den Bereich Güterkraftfahrzeuge genannten Zahlen, nicht einmal ansatzweise nachvollziehen. Ich möchte sie daher bitten, mir die von ihnen verwendeten Straßenverkehrsunfallstatistik zuzusenden, aus der die Daten der Tabelle ersichtlich sind. Ich verstehe im Augenblick nämlich nicht, wie die Aussage auf Seite 49: „technische Mängel und Wartungsmängel machen 0,9 % der Unfallursachen aus. 47,6 % dieser unfallverursachenden technischen Defekte traten bei Zweirädern auf“ mit den in der Bundestagsdrucksache genannten bis 4 % (Güterkraftfahrzeuge) in Einklang zu bringen sind. Da ich davon ausgehe, dass im Rahmen der Unfallverhütung seit Jahrzehnten auch entsprechende andere Daten zur technischen Verkehrssicherheit erhoben werden, möchte ich die Gelegenheit nutzen, sie um Übersendung einer Liste zu bitten, aus der die von der BASt erstellten Facharbeiten ersichtlich sind. Bezug: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/050/1905000.pdf Seite 41: Sicherheitsforschungsprogramm der BASt: Um eine zielgerichtete Forschungsplanung und -koordinierung auf dem Gebiet der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zu betreiben und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf ihre Effizienz zu prüfen, erarbeitet die BASt jährlich ein Sicherheitsforschungsprogramm (SiFo), das ausgehend von bekannten oder zu erwartenden Sicherheitsdefiziten im Straßenverkehr gezielt Fragestellungen aufgreift, um wissenschaftlich fundierte Informationen zur Beratung und Unterstützung des BMVI bereitstellen zu können. Das SiFo 2016 besteht aus zwei Teilkonzepten, in denen die beiden Schwerpunkte „Radverkehrssicherheit auf Innerortsstraßen“ und „Motorradsicherheit auf Landstraßen“ als vordringliche Themenschwerpunkte ausgewählt wurden. Das SiFo 2016 weist ein finanzielles Gesamtvolumen von etwa 3,5 Millionen Euro auf. Das SiFo 2017 fokus-siert sich mit dem Themenschwerpunkt „Fußgängersicherheit innerorts“ auf eine weitere Gruppe der schwächeren Verkehrsteilnehmenden und umfasst ein finanzielles Gesamtvolumen von 1,1 Millionen Euro. !! Für das Jahr 2018 ist ein SiFo zu „schweren Güterkraftfahrzeugen“ mit einem vorläufigen Gesamtvolumen von 1,7 Millionen Euro vorgesehen. !! Desweiteren wäre ich an den Ergebnissen / Stand der Verfahrensvorgabe: Erhebung der Unfallursache „technischer Mangel“ 82.610 / 2014 https://trid.trb.org/view/1417036 interessiert, um konstruktiv am Projekt des BMVI: „Vision Zero“ mitarbeiten zu können. https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Strasse/Strassenverkehrssicherheit/strassenverkehrssicherheit.html Vielen Dank für ihr Bemühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214409/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr Antragsteller/in zunächst bedanken wir uns für Ihr Interesse an dem „Pakt für Verkehrssicherheit“. Mit E-…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
AW: WG: Unfälle mit Güterkraftfahrzeugen [#214409]
Datum
27. Mai 2021 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
65,1 KB
Sehr Antragsteller/in zunächst bedanken wir uns für Ihr Interesse an dem „Pakt für Verkehrssicherheit“. Mit E-Mail vom 30.04.2021 haben Sie u.a. Informationszugänge hinsichtlich einer Straßenverkehrsunfallstatistik und Ergebnissen aus dem Forschungsprojekt „FE 82.0610/2014“ (Erhebung der Unfallursache „Technischer Mangel“ in Europa) geltend gemacht. I. Die vorgenannten Informationszugänge werden Ihnen aus den nachfolgenden Gründen nicht gewährt: 1. Die Herausgabe der Straßenverkehrsunfallstatistik richtet sich nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), sondern nach dem Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG). Dieses Gesetz ist spezieller als das IFG und regelt die Weitergabe umfassend. Das StVUnfStatG gewährt jedoch anders als das IFG nicht jedermann den Zugang zu den Einzelangaben der vorgenannten Statistik, sondern nur einem begrenztem Kreis, siehe § 5 StVUnfStatG. Zu diesem Empfängerkreis zählen Sie nicht, daher kann Ihnen der Zugang nicht gewährt werden. Äußerst vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Daten als Bundesstatistik auch der Geheimhaltung gemäß 16 Absatz 1 Satz 1 Bundesstatistikgesetz (BstatG) unterliegen. Da das StVUnfStatG hierzu nichts anderes bestimmt, besteht daher ein Anspruch auf Informationszugang auch wegen § 3 Nr. 4 IFG nicht. 2. Ferner besteht der Anspruch auf Informationszugang hinsichtlich der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt wegen § 6 Satz 1 IFG nicht. Nach dieser Vorschrift besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Hierrunter fällt auch die Tätigkeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre nach Art. 5 Abs. 3 GG (BT-Drs. 15/4493, S. 14). Die von uns als Forschungseinrichtung gewonnenen Forschungsergebnisse fallen in den vorgenannten Bereich der Wissenschaft. Das damit einhergehende Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) beinhaltet ein Selbstbestimmungsrecht wissenschaftlich tätiger Personen. Dieses Recht gilt auch für die Frage, ob forschungsbezogene Unterlagen herauszugeben sind. Auf das Abwehrrecht kann sich jeder berufen, der sich wissenschaftlich betätigt. Dies gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 26.6.2013 - 5 A 33/11 (rechtskräftig); Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl., Art. 5 RdNr. 125). D.h. dass die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), soweit sie Forschung betreibt, selbst bestimmt, welche Unterlagen sie herausgibt. Im hiesigen Fall wurde entschieden, die Forschungsergebnisse noch nicht zu veröffentlichen. Sollten die Forschungsergebnisse veröffentlicht werden, könnten Sie diese dann unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/home einsehen. II. Ferner übersenden wir Ihnen gerne folgende Informationen: 1. Soweit Sie anmerken, dass Sie S. 49 nicht nachvollziehen können, übersenden wir Ihnen als Anlage eine Tabelle und erklären Ihnen dazu Folgendes: Sowohl die von Ihnen genannten Publikationen als auch die durch die BASt erfolgte Sonderauswertung basieren auf den Daten der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik, d.h. sie stammen aus der gleichen Quelle. Ein Vergleich der Sonderauswertung mit den publizierten Zahlen ist so direkt nicht möglich, da sich die enthaltenen Prozentzahlen auf unterschiedliche Grundgesamtheiten beziehen. Darüber hinaus ist die kleine Anfrage, auf die sich die Sonderauswertung bezieht, sehr speziell formuliert und die gewünschten Daten daher nicht in den Publikationen enthalten, die eine Reihe von allgemeineren Fragestellungen abdecken. Der Anteil von 0,9% bezieht sich auf die Gesamtheit aller Ursachen. Der Anteil von 47,6% bezieht sich auf alle fahrzeugbezogenen Ursachen. Der von Ihnen angesprochene Wert der Sonderauswertung von 3,8% bezieht sich auf Unfälle mit Personenschaden oder schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden in engerem Sinne auf Autobahnen in 2019, die von einem Güterkraftfahrzeug als Hauptverursacher verursacht worden sind (3.740 Unfälle) und bei denen eine fahrzeugbezogenen Ursache beim Güterkraftfahrzeug vorlag (143 dieser Unfälle). 2. Soweit Sie an Forschungsergebnissen der BASt interessiert sind, finden Sie diese ebenfalls auf der o.g. Internetseite (https://bast.opus.hbz-nrw.de/home). III. Gegen diese Entscheidung können Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Mit freundlichen Grüßen