Unfälle mit Mikrowellen in Thüringen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Wie viele Ereignisse von unkontrollierten Mikrowellenemissionen mit Personenschäden hat es in Thüringen zwischen den Jahren 2000 und 2018 gegeben? Möglichst eine Aufstellung mit Datum und Uhrzeiten. Danke!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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Helmut Driesel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Ereign…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Helmut Driesel
Betreff
Unfälle mit Mikrowellen in Thüringen [#35697]
Datum
10. Januar 2019 05:13
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Ereignisse von unkontrollierten Mikrowellenemissionen mit Personenschäden hat es in Thüringen zwischen den Jahren 2000 und 2018 gegeben? Möglichst eine Aufstellung mit Datum und Uhrzeiten. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helmut Driesel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Driesel

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Driesel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur führt kein Register zu Unfällen …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Unfälle mit Mikrowellen in Thüringen [#35697]
Datum
11. Januar 2019 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Driesel, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bundesnetzagentur führt kein Register zu Unfällen mit Mikrowellenemissionen. Mit freundlichen Grüßen