Unfälle von Lebendtiertransporten

Verkehrsunfälle/Unglücke mit Beteiligung von Tiertransporten erscheinen subjektiv gefühlt regelmäßig und beinahe täglich in der medialen Berichterstattung.
Das Deutsche Tierschutzbüro hat für das erste Halbjahr 2019 bereits mehr als 25 schwere Unfälle von Tiertransporten allein in Deutschland registriert. Die Dunkelziffer, die nicht von der Presse bekannt gemacht wird, dürfte jedoch noch wesentlich höher sein.

https://www.openpr.de/news/1037009/Bereits-12-schwerwiegende-Tiertransporter-Unfaelle-im-Jahr-2019-alleine-in-Deutschland.html

https://umweltschutzbund.de/2019/06/27/knapp-30-schwerwiegende-tiertransporter-unfaelle-im-ersten-halbjahr-2019-alleine-in-deutschland/

https://www.agrarheute.com/land-leben/viehtransporter-4000-legehennen-brennt-551794

https://www.agrarheute.com/land-leben/viehtransporter-180-schweinen-deich-gestuerzt-551050

https://www.agrarheute.com/land-leben/unfall-mehrere-suchtrupps-fangen-schweine-554907

https://www.mittelbayerische.de/fotos/bilderstrecken/regensburg/unfall-mit-tiertransporter-auf-der-a3-22050-gal40200.html

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tiertransporte-eu-1.4326660

https://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/TierhandelTransport_node.html

In Erwartung, dass das BMEL, nach meinem Dafürhalten die Abt. 3, zuständig ist, da es sich um a) die Transporte landwirtschaftlicher Produkte und potentieller Lebensmittel handelt, die b) über große und weite Strecken (auch über die Grenzen einzelner Bundesländer hinaus durch die gesamte Republik und z.T. in das/aus dem Ausland) der Bundesautobahnen und Bundesstraßen führen und c) eine bundeseinheitliche Statistik zur Datenerhebung und daraus resultierender Erforschung der Unfallursachen sinnvoll erscheint, d) übergeordnete europäische Regelungen dem Bundes- und Landesrecht gegenüberstehen, bitte ich um Übersendung von Informationen.

Die Unfallursachen dürften vielfältig sein.
So dürften Fahrfehler wegen Übermüdung auschlaggebend ein.
Auch technische Defekte/Mängel der Transportfahrzeuge können Auslöser dafür sein, daß die Fahrer die Kontrolle über die Fahrzeuge verlieren.
Nicht auszuschliessen ist auch, dass die Transporte überladen oder nicht ordnungsgemäß beladen sind.
Schließlich wird es auch Unfallursachen geben, für die andere Verkehrsteilnehmer zur Rechenschaft zu ziehen sind.

Die in Mitleidenschaft gezogenen Tiere, die durch den Transport ohnehin schon übermäßig belastet sind, werden entweder durch den Unfall unmittelbar, beim Ausbruch aus dem verunglückten Transporter oder durch andere Verkehrsteilnehmer verletzt, getötet oder müssen aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen durch Veterinäre/Polizei notgetötet werden. Die Tiere müssen also nach Definition des TSchG unnötiges Leid ertragen und durchstehen.

Ich bitte um Mitteilung der Statistiken über Unfälle von Tiertransporten aus den vergangenen fünf Jahren.
Dabei bitte ich um Aufschlüsselung nach

1) Unfallursache;

2) Anzahl der
a) transportierten,
b) verletzten und
c) getöteten Tiere
jeweils differenziert nach Tierart (z.B. Rind, Schwein, Geflügel etc.);

3)
a) Werden Unfallursache und Verschulden außerhalb der regulären polizeilichen Ermittlungen geprüft?
b) Welche tierschutzrechtlichen Konsequenzen sind den Transporteuren durch den Unfall entstanden?
c) arbeiten BMEL und die Länder bezgl. der Steigerung der Sicherheit von Tiertransporten zusammen und welche konkreten Maßnahmen sind geplant?

4) Führte in allen oder einzelnen Fällen der Unfall dazu, dass Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen geltendes Recht (EG VO 1/2005, TSchTrVO oder entsprechendem deutschen Gesetzen/Verordnungen) bei der Durchführung von Tiertransporten festgestellt wurden? Falls nein, weshalb nicht?

Sollten Ihnen die Informationen nicht bekannt sein, bitte ich um Mitteilung, welche Behörde/Dienststelle für die Führung entsprechender Daten zuständig ist, bzw. von welchen Landes-, Kreisbehörden, Regierungspräsidien o.ä. Daten über die Anzahl und Schweregrade von Tiertransporten an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt werden.

Ergebnis der Anfrage

Aus der übersandten und für mich enttäuschenden Anwort ziehe ich persönlich folgendes Fazit:
Obwohl es bundesweit eine Vielzahl von Unfällen von Tiertransporten gibt, bei denen eine Unzahl von Tieren zu schaden kommen, das Tierschutzgesetz massiv verletzt wird, möglicherweise gegen EU-Recht und die Nutztiertransportverordnung verstossen wird - und das seit Jahren - sieht das BMEL offenbar keine Notwendigkeit Informationen zu sammeln, Erkenntnisse zu gewinnen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.
Frau Klöckner hätte es in der Hand, hier etwas zu unternehmen. Scheinbar lässt es ihr Verständnis der Amtsführung, ihre mangelnde Tierliebe und ihr Rechtsverständnis nicht zu, diese offensichtlichen Probleme anzupacken.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verkehrsunfälle/Ung…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfälle von Lebendtiertransporten [#159852]
Datum
25. Juli 2019 13:33
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrsunfälle/Unglücke mit Beteiligung von Tiertransporten erscheinen subjektiv gefühlt regelmäßig und beinahe täglich in der medialen Berichterstattung. Das Deutsche Tierschutzbüro hat für das erste Halbjahr 2019 bereits mehr als 25 schwere Unfälle von Tiertransporten allein in Deutschland registriert. Die Dunkelziffer, die nicht von der Presse bekannt gemacht wird, dürfte jedoch noch wesentlich höher sein. https://www.openpr.de/news/1037009/Bereits-12-schwerwiegende-Tiertransporter-Unfaelle-im-Jahr-2019-alleine-in-Deutschland.html https://umweltschutzbund.de/2019/06/27/knapp-30-schwerwiegende-tiertransporter-unfaelle-im-ersten-halbjahr-2019-alleine-in-deutschland/ https://www.agrarheute.com/land-leben/viehtransporter-4000-legehennen-brennt-551794 https://www.agrarheute.com/land-leben/viehtransporter-180-schweinen-deich-gestuerzt-551050 https://www.agrarheute.com/land-leben/unfall-mehrere-suchtrupps-fangen-schweine-554907 https://www.mittelbayerische.de/fotos/bilderstrecken/regensburg/unfall-mit-tiertransporter-auf-der-a3-22050-gal40200.html https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tiertransporte-eu-1.4326660 https://www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/TierhandelTransport_node.html In Erwartung, dass das BMEL, nach meinem Dafürhalten die Abt. 3, zuständig ist, da es sich um a) die Transporte landwirtschaftlicher Produkte und potentieller Lebensmittel handelt, die b) über große und weite Strecken (auch über die Grenzen einzelner Bundesländer hinaus durch die gesamte Republik und z.T. in das/aus dem Ausland) der Bundesautobahnen und Bundesstraßen führen und c) eine bundeseinheitliche Statistik zur Datenerhebung und daraus resultierender Erforschung der Unfallursachen sinnvoll erscheint, d) übergeordnete europäische Regelungen dem Bundes- und Landesrecht gegenüberstehen, bitte ich um Übersendung von Informationen. Die Unfallursachen dürften vielfältig sein. So dürften Fahrfehler wegen Übermüdung auschlaggebend ein. Auch technische Defekte/Mängel der Transportfahrzeuge können Auslöser dafür sein, daß die Fahrer die Kontrolle über die Fahrzeuge verlieren. Nicht auszuschliessen ist auch, dass die Transporte überladen oder nicht ordnungsgemäß beladen sind. Schließlich wird es auch Unfallursachen geben, für die andere Verkehrsteilnehmer zur Rechenschaft zu ziehen sind. Die in Mitleidenschaft gezogenen Tiere, die durch den Transport ohnehin schon übermäßig belastet sind, werden entweder durch den Unfall unmittelbar, beim Ausbruch aus dem verunglückten Transporter oder durch andere Verkehrsteilnehmer verletzt, getötet oder müssen aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen durch Veterinäre/Polizei notgetötet werden. Die Tiere müssen also nach Definition des TSchG unnötiges Leid ertragen und durchstehen. Ich bitte um Mitteilung der Statistiken über Unfälle von Tiertransporten aus den vergangenen fünf Jahren. Dabei bitte ich um Aufschlüsselung nach 1) Unfallursache; 2) Anzahl der a) transportierten, b) verletzten und c) getöteten Tiere jeweils differenziert nach Tierart (z.B. Rind, Schwein, Geflügel etc.); 3) a) Werden Unfallursache und Verschulden außerhalb der regulären polizeilichen Ermittlungen geprüft? b) Welche tierschutzrechtlichen Konsequenzen sind den Transporteuren durch den Unfall entstanden? c) arbeiten BMEL und die Länder bezgl. der Steigerung der Sicherheit von Tiertransporten zusammen und welche konkreten Maßnahmen sind geplant? 4) Führte in allen oder einzelnen Fällen der Unfall dazu, dass Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen geltendes Recht (EG VO 1/2005, TSchTrVO oder entsprechendem deutschen Gesetzen/Verordnungen) bei der Durchführung von Tiertransporten festgestellt wurden? Falls nein, weshalb nicht? Sollten Ihnen die Informationen nicht bekannt sein, bitte ich um Mitteilung, welche Behörde/Dienststelle für die Führung entsprechender Daten zuständig ist, bzw. von welchen Landes-, Kreisbehörden, Regierungspräsidien o.ä. Daten über die Anzahl und Schweregrade von Tiertransporten an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 25.07…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Unfälle von Lebendtiertransporten [#159852]
Datum
29. Juli 2019 10:47
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 25.07.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
321-Tierschutz; Ihr IFG-Antrag 321-Tierschutz Bearbeitung von IFG-Anträgen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei er…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
321-Tierschutz; Ihr IFG-Antrag
Datum
16. August 2019 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
321-Tierschutz Bearbeitung von IFG-Anträgen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben zu Ihrem IFG-Antrag vom 25.07.2019. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 321-Tierschutz; Ihr IFG-Antrag [#159852] Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Beantwortung me…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 321-Tierschutz; Ihr IFG-Antrag [#159852]
Datum
16. August 2019 19:49
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage. Aus der von Ihnen übersandten und für mich enttäuschenden Anwort ziehe ich persönlich folgendes Fazit: Obwohl es bundesweit eine Vielzahl von Unfällen von Tiertransporten gibt, bei denen eine Unzahl von Tieren zu schaden kommen, das Tierschutzgesetz massiv verletzt wird, möglicherweise gegen EU-Recht und die Nutztiertransportverordnung verstossen wird - und das seit Jahren - sieht das BMEL offenbar keine Notwendigkeit Informationen zu sammeln, Erkenntnisse zu gewinnen und ggf. Konsequenzen zu ziehen. Frau Klöckner hätte es in der Hand, hier etwas zu unternehmen. Scheinbar lässt es ihr Verständnis der Amtsführung, ihre mangelnde Tierliebe und ihr Rechtsverständnis nicht zu, diese offensichtlichen Probleme anzupacken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159852 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>