Unfallhäufigkeit Berlin (PKW/Fußgänger/Fahrradfahrer)

Ich meine in Berlin ein Hinweis-Schild gesehen zu haben, dass in Berlin alle 2 (?) Minuten ein Unfall mit Fahrrädern (?) stattfinden würde.
Stimmt das? Bitte teilen Sie mir mit in welcher durchschnittl. Zeit Unfälle mit Fahrrädern, PKW und Fußgängern in Berlin passieren. Bitte geben Sie auch über alle Verkehrsmittel die Unfallhäufigkeit an.
Ich melde mich bei Ihnen, weil Sie als zuständige Stelle seitens der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genannt worden sind.
Vielen Dank.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2018
  • Frist
    16. November 2018
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfallhäufigkeit Berlin (PKW/Fußgänger/Fahrradfahrer) [#34037]
Datum
14. Oktober 2018 14:41
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich meine in Berlin ein Hinweis-Schild gesehen zu haben, dass in Berlin alle 2 (?) Minuten ein Unfall mit Fahrrädern (?) stattfinden würde. Stimmt das? Bitte teilen Sie mir mit in welcher durchschnittl. Zeit Unfälle mit Fahrrädern, PKW und Fußgängern in Berlin passieren. Bitte geben Sie auch über alle Verkehrsmittel die Unfallhäufigkeit an. Ich melde mich bei Ihnen, weil Sie als zuständige Stelle seitens der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz genannt worden sind. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.10.2018 bei der Senatsverwaltu…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Unfallhäufigkeit Berlin (PKW/Fußgänger/Fahrradfahrer) [#34037]
Datum
18. Oktober 2018 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 14.10.2018 bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die in der E-Mail befindliche Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bezieht sich auf Unfälle in Berlin. Diese Daten werden nicht durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport erhoben, sondern durch die dafür zuständige Polizei Berlin. Vor dem Hintergrund, dass Sie bereits durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport verwiesen wurden und dadurch erneut eine Anfrage stellen mussten, erfolgt hiermit nicht nochmals eine Zurückweisung. Ich habe Ihre Anfrage der der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachgeordneten Polizei Berlin übersandt. Dort erfolgt die Bearbeitung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Just 4 IFG 70.18 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die gewünschte Vorabinformation zu Ihrem IFG…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
IFG-Antrag: Unfallhäufigkeit Berlin (PKW/Fußgänger/Fahrradfahrer) [#34037]
Datum
27. Dezember 2018 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Just 4 IFG 70.18 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die gewünschte Vorabinformation zu Ihrem IFG-Antrag. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen