Unfallhäufigkeiten

Anfrage an: Thüringer Polizei

Ich bitte um Zusendung von Informationen über

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitt…
An Thüringer Polizei Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unfallhäufigkeiten [#12496]
Datum
12. Januar 2016 18:04
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Thüringer Polizei
Sehr geehrte Frau Kurz, Ihre Anfrage vom 12. Januar 2016 ist in der Landespolizeidirektion eingegangen. Wir könn…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
Anfrage nach dem ThürIFG zu Unfallhäufigkeiten
Datum
15. Januar 2016 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, Ihre Anfrage vom 12. Januar 2016 ist in der Landespolizeidirektion eingegangen. Wir können Ihnen dazu folgendes mitteilen: Die Thüringer Polizei erhebt keine Daten, die elektronische Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen betreffen. Somit kann über die angefragte Unfallhäufigkeit bzw. zu Unfällen mit Personenschaden, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Systemen stehen, keine Aussage getroffen werden. Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit im Hinblick auf Fahrzeugelektronik und -software liegen der Polizei nicht vor. Überdies ist sie dafür auch nicht zuständig. Es wird vorgeschlagen, sich diesbezüglich an * das für den Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, * das Kraftfahrt-Bundesamt sowie an * amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen (vgl. § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen