Unfallhäufigkeiten

Anfrage an: Hessische Polizei

Ich bitte um Zusendung von Informationen über

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zusend…
An Hessische Polizei Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unfallhäufigkeiten [#12498]
Datum
12. Januar 2016 18:07
An
Hessische Polizei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Hessische Polizei
Sehr geehrte Frau Kurz, das PTLV ist die zentrale hessische Polizeibehörde für die Bereiche Informations- und Kom…
Von
Hessische Polizei
Betreff
AW: Unfallhäufigkeiten [#12498]
Datum
2. Februar 2016 06:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kurz, das PTLV ist die zentrale hessische Polizeibehörde für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik, Digitalfunk, Fahrzeug-, Geräte- und Bekleidungswesen sowie landesweite Verwaltungsaufgaben. Aufgrund dieser Aufgabenzuweisung erfolgt durch uns die Beschaffung von Fahrzeugen für die hessische Polizei. Im Weiteren obliegt uns die Gesamtverantwortung für die Fuhrparkverwaltung für diese Fahrzeuge. Eine darüber hinausgehende Verantwortung für Fahrzeuge sonstiger öffentlicher oder privater Einrichtungen ist nicht gegeben. Bezüglich der Polizeifahrzeuge besteht keine explizite Meldeverpflichtung für die von Ihnen genannten Fälle. Gleichwohl werden Unfälle mit Dienstfahrzeugen der hiesigen Behörde gemeldet bzw. bekannt. Aus diesen vorliegenden Daten ergeben sich keine Hinweise auf eine Verursachung von Unfällen in unmittelbaren bzw. ausschließlichem Zusammenhang mit Assistenzsystemen. Insofern sind hier keine statistische Daten zu Unfallhäufigkeiten gemäß Fragestellung 1) und in der Folge auch keine Daten zu den Fragestellungen 2) und 3) verfügbar. Soweit für Sie generelle statistische Daten ohne Bezug zu Polizeifahrzeugen von Bedeutung sind, könnten diese nach hiesiger Einschätzung beim Kraftfahrtbundesamt oder bei technischen Überwachungsinstitutionen (TÜV, Dekra...) verfügbar sein. Im Hinblick auf die Fragestellung 4) ist anzumerken, dass im Vorfeld einer Beschaffungsmaßnahme umfangreiche Leistungsbeschreibungen erstellt werden, welche Leistungsmerkmale Polizeifahrzeuge zu erfüllen haben. Bei diesen Leistungsmerkmalen werden auch Regelungen zu Ausstattungsdetails mit IT-Bezug getroffen. Die Vorgaben aus den Leistungsbeschreibungen sind von den jeweiligen Herstellern bzw. Lieferanten einzuhalten. Diese Vorgaben werden sowohl im Zuge des Beschaffungsverfahrens als auch im Weiteren bei der unmittelbaren Abnahme der Fahrzeuge abgeprüft. Ergänzend verweise ich bezüglich der IT-Sicherheit auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Aktuell sind uns keine technischen Richtlinien des BSI (BSI-TR) zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software bekannt. Mit freundlichen Grüßen
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz Anfrage…
An Hessische Polizei Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: Unfallhäufigkeiten [#12498]
Datum
15. Februar 2016 11:57
An
Hessische Polizei
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz Anfragenr: 12498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Hessische Polizei
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Von
Hessische Polizei
Betreff
Automatische Antwort: AW: Unfallhäufigkeiten [#12498]
Datum
15. Februar 2016 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, dieses Postfach wrid nicht mehr regelmäßig überwacht. Bitte richten Sie Ihr Anliegen an <<E-Mail-Adresse>> (HEPT-POSTSTELLE). Die Behördenleitung erreichen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> (HEPT-PRAESIDIUM): Vielen Dank!