Unfallhäufigkeiten

Anfrage an: Polizei Hamburg

Ich bitte um Zusendung von Informationen über

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    13. Februar 2016
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unfallhäufigkeiten [#12499]
Datum
12. Januar 2016 18:09
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich bitte um Zusendung von Informationen über 1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Polizei Hamburg
EV10256.docx Sehr geehrte Frau Kurz, anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 12.1.2016 na…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
EV10256.docx
Datum
18. Januar 2016 14:27
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
636,0 KB
Sehr geehrte Frau Kurz, anliegend übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 12.1.2016 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen