Unfallhäufigkeiten

Anfrage an: Landespolizeiamt

1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen;
2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen;
3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen;
4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2016
  • Frist
    11. Februar 2016
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) statist…
An Landespolizeiamt Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unfallhäufigkeiten [#12494]
Datum
12. Januar 2016 18:00
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen; 2) statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen; 3) statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen; 4) Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Landespolizeiamt
LPA DS 2 …
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Anfrage nach dem IZG-SH WG: Unfallhäufigkeiten [#12494]
Datum
11. Februar 2016 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


LPA DS 2 Kiel, 11.02.2016 15.91 Sehr geehrte Frau Kurz, zu Ihrer nachstehenden Anfrage mit dem Betreff Unfallhäufigkeiten habe ich Rückmeldungen von den entsprechenden Organisationseinheiten der Landespolizei Schleswig-Holstein erhalten und kann ich Ihnen nunmehr folgende Antwort geben: Die von Ihnen erbetenen Informationen (Nr. 1 - 3) liegen hier nicht vor, da eine entsprechende Erhebung durch die Landespolizei Schleswig-Holstein nicht erfolgt. Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und -software (Nr. 4) bestehen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein nicht. Mit besten Grüßen