Unfallschwerpunkte im Siegburger Stadtgebiet

- Welche Unfallschwerpunkte im Straßenverkehr im Siegburger Stadtgebiet sind in den letzten Jahren registriert worden?
- Wie häufig gab es an diesen Schwerpunkten Unfälle?
- Wie ist die Verteilung der Schwere dieser Unfälle, gab es Personenschäden und in welcher Kategorie (leicht-, mittel-, schwerverletzt, tödlich) waren diese?
- Welche Maßnahmen wurden ergriffen um diese Unfallschwerpunkte zu entschärfen?
- Wie ist die allgemeine Entwicklung von Unfällen im Siegburger Stadtgebiet in den letzten 5 Jahren?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
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Martin Zieroth
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Details
Von
Martin Zieroth
Betreff
Unfallschwerpunkte im Siegburger Stadtgebiet [#13712]
Datum
27. Januar 2016 10:23
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Welche Unfallschwerpunkte im Straßenverkehr im Siegburger Stadtgebiet sind in den letzten Jahren registriert worden? - Wie häufig gab es an diesen Schwerpunkten Unfälle? - Wie ist die Verteilung der Schwere dieser Unfälle, gab es Personenschäden und in welcher Kategorie (leicht-, mittel-, schwerverletzt, tödlich) waren diese? - Welche Maßnahmen wurden ergriffen um diese Unfallschwerpunkte zu entschärfen? - Wie ist die allgemeine Entwicklung von Unfällen im Siegburger Stadtgebiet in den letzten 5 Jahren?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Martin Zieroth

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Antrag nach dem IFG NRW LR Rhein-Sieg-Kreis …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW
Datum
9. Februar 2016 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
LR Rhein-Sieg-Kreis Siegburg, den 09.02.2016 Datenschutz Schnaubert, PHK'in -57.03.01-16a- Anfrage nach § 4 IGF NRW vom 27.01.2016 Informationsschwerpunkt Verkehr Sehr geehrter Hr. Zieroth, Sie bitten in Ihrem Antrag um Informationen, die sich auf die Unfallentwicklung in Siegburg beziehen. Da wir das Interesse der Öffentlichkeit an diesen Themen verstehen, wurden diese Informationen auf der Internetseite der Polizei Rhein-Sieg-Kreis unter folgendem Link zur Verfügung gestellt: https://polcms.polizei.nrw.de/rhein-sieg-kreis/index.php?kategorie=60&artikel=2082 Es handelt sich hierbei um eine Zusammenstellung der Verkehrs-Jahresstatistiken der Jahre 2010-2014. Die Statistik des Jahres 2015 folgt in absehbarer Zeit. Ich bitte Sie, die Antworten auf Ihre Fragen der o.g. Zusammenstellung zu entnehmen. Da diese Informationen der Öffentlichkeit zum Zwecke der Transparenz allgemein zugänglich gemacht wurden, entstehen hierfür für Sie keine Kosten. Sollten Sie ergänzende Fragen haben, so wenden Sie sich bitte erneut an uns. Mit freundlichem Gruß! Im Auftrag