Unfallstatistik Köln

Ich bitte um die Übersendung der Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form.

Geographischer Filter:
- Stadtgebiet Köln

Zeitlicher Filter:
- Kalenderjahr 2014 - aktuellste Statistik (01.01. - 31.12.)

Gewünschtes Format:
- Excel- (.xls oder .xlsx) oder
- CSV (.csv) oder
- Shape File (.shp)
- oder FileGeodatabase FGDB

Gewünschte Inhalte:
-- Teilnehmer: Unfall zwischen wem? (Auto-Auto vs. Auto-Fahrrad, vs. Auto-Fußgänger, Radfahrer-Fußgänger, ...)
-- Unfallursache (überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln, Missachtung von Vorfahrtsregeln, ...)
-- Einflussfaktoren (Alkohol, Drogen)
-- Datum
-- Uhrzeit (Dunkelheit?)
-- Lokation des Unfalls (Adresse (Straße, Hausnummer) oder Kreuzung oder (GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten)

gewünschter Übertragungsweg:
- elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unfallstatistik Köln [#29586]
Datum
8. Mai 2018 08:35
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Übersendung der Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form. Geographischer Filter: - Stadtgebiet Köln Zeitlicher Filter: - Kalenderjahr 2014 - aktuellste Statistik (01.01. - 31.12.) Gewünschtes Format: - Excel- (.xls oder .xlsx) oder - CSV (.csv) oder - Shape File (.shp) - oder FileGeodatabase FGDB Gewünschte Inhalte: -- Teilnehmer: Unfall zwischen wem? (Auto-Auto vs. Auto-Fahrrad, vs. Auto-Fußgänger, Radfahrer-Fußgänger, ...) -- Unfallursache (überhöhte Geschwindigkeit, Missachtung von Ampeln, Missachtung von Vorfahrtsregeln, ...) -- Einflussfaktoren (Alkohol, Drogen) -- Datum -- Uhrzeit (Dunkelheit?) -- Lokation des Unfalls (Adresse (Straße, Hausnummer) oder Kreuzung oder (GPS- oder Gauß-Krüger oder UTM-Koordinaten) gewünschter Übertragungsweg: - elektronisch, z.B. per Email oder FTP-Download Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Köln“ vom 08.05.2018 (#29586) …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unfallstatistik Köln [#29586]
Datum
11. Juni 2018 09:19
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Köln“ vom 08.05.2018 (#29586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Polizeipräsidium Köln Köln, 11.06.2018 Direktion Verkehr Führungsstell…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Anfrage wegen Unfallstatistik Köln [#29586]
Datum
11. Juni 2018 13:33
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 11.06.2018 Direktion Verkehr Führungsstelle Ihre Anfrage mit E-Mail vom 08.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre heutige E-Mail ist hier eingegangen. Ihre Anfrage befindet sich noch in Bearbeitung. Nach Abschluss erhalten Sie umgehend Nachricht, ich bitte um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Köln“ vom 08.05.2018 (#29586) …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage wegen Unfallstatistik Köln [#29586]
Datum
29. Juni 2018 08:53
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallstatistik Köln“ vom 08.05.2018 (#29586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen vom 08.05.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen vom 08.05.2018
Datum
29. Juni 2018 16:00
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 29.06.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4039/18 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 08.05.2018 haben Sie ein Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW an mich gerichtet und um Übersendung spezifischer Unfallstatistik-Rohdaten in anonymisierter Form gebeten. Hierbei sollte es sich um die Daten für das Stadtgebiet Köln, beginnend ab der Statistik für das Kalenderjahr 2014 bis zur aktuellsten Statistik mit folgenden Inhalten handeln: Teilnehmer, Unfallursache, Einflussfaktoren, Datum, Uhrzeit, Lokation des Unfalls. Ich beabsichtige, Ihren Antrag auf Informationszugang gemäß § 9 Absatz 1 IFG NRW abzulehnen. Nach dieser Vorschrift ist der Informationszugang zu verwehren, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Einzelangaben über persönliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Bestimmbar ist eine Person dann, wenn sie mit vertretbarem Aufwand, ggf. unter Heranziehung von Zusatzwissen aus allgemein zugänglichen Quellen, ermittelt werden kann. Zwar haben Sie um Übermittlung von Daten in anonymisierter Form gebeten, doch ist aufgrund der Vielzahl der von Ihnen angeforderten Daten/Erhebungsmerkmalen, insbesondere der Daten über Ort und Zeit des Unfalls, nicht ausgeschlossen, dass zumindest in Einzelfällen eine Identifizierung einer betroffenen Person erfolgen kann. Dementsprechend handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Daten um personenbeziehbare Daten. Tatbestände, nach denen gemäß § 9 Absatz 1 IFG NRW Angaben über Personen ausnahmsweise offenbart werden dürfen, liegen in Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen nicht vor. Weder haben die betroffenen Personen in die Offenlegung der Daten eingewilligt, noch ist die Offenbarung durch Gesetz erlaubt. Die Einholung der Einwilligung der betroffenen Personen wäre zudem nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, da es sich um eine erhebliche Anzahl von Personen handelt. Im Übrigen haben Sie kein rechtliches Interesse an der Kenntnis von Informationen geltend gemacht, deren Veröffentlichung keine überwiegenden schutzwürdigen Belange betroffener Personen entgegenstünden. Demnach kann Ihnen der Zugang zu den von Ihnen begehrten Unfallrohdaten nicht gewährt werden. Stattdessen weise ich Sie auf die im Internet veröffentlichte Verkehrsunfallstatistik des Polizeipräsidiums Köln hin. Die Statistik finden Sie hier: https://koeln.polizei.nrw/verkehrsunfallstatistik-der-polizei-koeln . Um Ihnen einen förmlichen Ablehnungsbescheid erteilen zu können, bitte ich Sie, mir bis zum 16.07.2018 Ihre Postanschrift mitzuteilen. Sofern Sie mir Ihre Postanschrift nicht mitteilen möchten, weise ich Sie darauf hin, dass die Zustellung eines förmlichen Ablehnungsbescheids dann nicht möglich wäre und Ihnen somit keine weiteren Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung stünden. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW die Möglichkeit haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) anzurufen, sofern Sie die gegebenen Auskünfte nicht zufrieden stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unfallstatistik Köln“ [#29586]
Datum
2. Juli 2018 15:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/29586 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gleiche Anfrage an das Polizeipräsidium Trier positiv mit Ort, Zeit, etc beantwortet wurde. Den Trierer Fall finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/27236 Vielleicht hat das Polizeipräsidium Trier auch falsch gehandelt. Das kann ich leider nicht beurteilen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Unfallstatistik Köln“ [#29586]
Datum
9. Juli 2018 15:29
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.07.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 209.2.3.2.1.5-5316/18 Aktenzeichen 209.2.3.2.1.5-5316/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aktenzeichen 209.2.3.2.1.5-5316/18
Datum
23. Juli 2018 09:55
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 209.2.3.2.1.5-5316/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen IFG NRW Ihr Antrag vom 08.05.2018 an das Polizeipräsidium Köln auf Zugang zu den Rohdaten der Unfallstatistik ab 2014 bis heute Ihre E-Mail vom 02.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wenden sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (KDI NRW). Bei der LDI NRW liegt ein Vermittlungsgesuch zu dem gleichen Anliegen vor, welches bereits gegenüber dem Polizeipräsidium Köln aufgegriffen wurde. Sobald ich hierzu ein Ergebnis habe, werde ich Sie kontaktieren. Das Polizeipräsidium Köln erhält diese E-Mail zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
Re: IFG-Antrag über fragdenstaat.de, Herr Antragsteller/in Hogert, Zugang zu den Rohdaten der Unfallstatistik ab 2…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: IFG-Antrag über fragdenstaat.de, Herr Antragsteller/in Hogert, Zugang zu den Rohdaten der Unfallstatistik ab 2014 bis heute, [#29586]
Datum
27. Juli 2018 12:22
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie ich aus der Nachricht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die auch Ihnen in Kopie zuging, entnehmen konnte, gibt eine ähnliche Anfrage wie die meine. Ich bitte Sie, mir den Link oder die Daten zu dieser Anfrage zukommen zu lassen, damit ich bewerten kann, ob es meiner Anfrage entspricht, oder bzw. weitere Daten hinzugefügt werden sollten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
1. August 2018 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 01.08.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4039/18 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 27.07.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um telefonische Rücksprache. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
27. August 2018 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.08.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4039/18 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß telefonischer Rücksprache übersende ich Ihnen anliegend die gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.5-5316/18 Ihre Anfrage fragdenstaat.de 29586 [#29586] Sehr geehrt<< Anrede >&g…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 209.2.3.1.5-5316/18 Ihre Anfrage fragdenstaat.de 29586 [#29586]
Datum
31. August 2018 12:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> die Anfrage ist jetzt abgeschlossen. Aufgrund Ihrer Hilfe konnte diese positiv beantwortet werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>