Unfallversicherung der Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

Welcher Versicherungsträger ist zuständig für Leistungen bei Unfällen bzw. Berufskrankheiten und Rehabilitation?
Wer hat Unfälle und Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bezug von Leistungen entstehen, zu melden?
Welche Instrumente zur Erfassung von Unfällen und o.g. Krankheiten sind in den Jobcentern installiert?
Wie können durch rechtswidriges/strafbares Handeln geschädigte Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II Leistungen vom zuständigen Versicherungsträger erhalten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Frank-Michael Klingenburg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welcher Versiche…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
Unfallversicherung der Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II [#29622]
Datum
9. Mai 2018 06:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welcher Versicherungsträger ist zuständig für Leistungen bei Unfällen bzw. Berufskrankheiten und Rehabilitation? Wer hat Unfälle und Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bezug von Leistungen entstehen, zu melden? Welche Instrumente zur Erfassung von Unfällen und o.g. Krankheiten sind in den Jobcentern installiert? Wie können durch rechtswidriges/strafbares Handeln geschädigte Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II Leistungen vom zuständigen Versicherungsträger erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frank-Michael Klingenburg
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung u…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Unfallversicherung der Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II [#29622]
Datum
11. Mai 2018 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Anfrage vom 9. Mai 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 9. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Anfrage vom 9. Mai 2018
Datum
31. Mai 2018 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 9. Mai 2018. Mit freundlichen Grüßen
Frank-Michael Klingenburg
AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage wurde nicht vollständig beantwo…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622]
Datum
31. Mai 2018 22:57
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage wurde nicht vollständig beantwortet: Wer hat Unfälle und Krankheiten, die im Zusammenhang mit der Antragstellung und Bezug von Leistungen entstehen, zu melden? Welche Instrumente zur Erfassung von Unfällen und o.g. Krankheiten sind in den Jobcentern installiert? Wie können durch rechtswidriges/strafbares Handeln geschädigte Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II Leistungen vom zuständigen Versicherungsträger erhalten? Gemäß ICD-10 sind Arbeitslosigkeit (Z56) und schwierige Lebenslagen (Z59, Z60, Z65) maßgeblich für die Gesundheit. Demnach genügen kleinste und erst recht häufige Ereignisse (zusätzliche Exposition) zur weiteren Schädigung. Wie jüngst das ARD-Fernsehmagazin Monitor aufdeckte, wird mit "Taschenspielertricks" das tatsächlich anhand der EVS ermittelten "soziokulturellen Existenzminimums" vorenthalten, was die in der ICD-10 geschilderten Probleme verstärkt. Hinzu kommen rechtswidrige/strafbare Handlungen durch die Mitarbeiter der Jobcenter, um Zielvorgaben zu erfüllen, um sich mit Leistungszulagen auf Kosten der Kunden aus den gemeinsamen Bundesmitteln bedienend zu bereichern, um auf Remonstration verzichtend, dem Korpsgeist gehorsam die eigene Komfortzone zu schützen. Ist durch diese Zusatzinformation möglicherweise nicht die Unfallversicherung in den genannten Fällen zuständig? Welche andere Form der Staatshaftung wäre ggf. zuständig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Frank-Michael Klingenburg
AW: AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfal…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622]
Datum
10. Juli 2018 11:24
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallversicherung der Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II“ vom 09.05.2018 (#29622) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Automatische Antwort: AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622]  Ich bin am 23. Juli 2018 wieder im Büro. Ihre E-Mail …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Automatische Antwort: AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622]
Datum
10. Juli 2018 11:24
Status
Warte auf Antwort
 Ich bin am 23. Juli 2018 wieder im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Freundliche Grüße

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Frank-Michael Klingenburg
AW: Automatische Antwort: AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Frank-Michael Klingenburg
Betreff
AW: Automatische Antwort: AW: Anfrage vom 9. Mai 2018 [#29622]
Datum
17. Oktober 2018 10:53
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unfallversicherung der Antragsteller und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II“ vom 09.05.2018 (#29622) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 128 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in