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Ungenehmigte Baumfällungen

1. Daten zu der Anzahl an Bäumen, die in den letzten 5 Jahren ohne Genehmigung gefällt wurden, wenn möglich mit der Unterscheidung, ob dies durch eine Privatperson oder ein Unternehmen geschehen ist.

2. Die gesamthöhe an Strafzahlungen, die Unternehmen in Folge ungenehmigter Baumfällungen in den letzten 5 Jahren zahlen mussten, sofern rechtlich möglich, unter Nennung der Namen der Unternehmen.

Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ungenehmigte Baumfällungen [#26661]
Datum
19. Februar 2018 10:32
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Daten zu der Anzahl an Bäumen, die in den letzten 5 Jahren ohne Genehmigung gefällt wurden, wenn möglich mit der Unterscheidung, ob dies durch eine Privatperson oder ein Unternehmen geschehen ist. 2. Die gesamthöhe an Strafzahlungen, die Unternehmen in Folge ungenehmigter Baumfällungen in den letzten 5 Jahren zahlen mussten, sofern rechtlich möglich, unter Nennung der Namen der Unternehmen. Ich bitte um Befreiung der Gebühren für diesen Antrag, da ich die Anfrage für den gemeinnützigen GRÜNE LIGA Berlin e.V. stelle.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige zunächst den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Bürgeranfrage: Ungenehmigte Baumfällungen [#26661]
Datum
6. März 2018 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige zunächst den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft nach § 3 IFG. Ich erwarte diesbezüglich in Kürze eine Zuarbeit aus unserem Naturschutzbereich. Ich weise auf Folgende hin: Die gewünschten Informationen (personenbezogene Daten) zählen zu den nach § 6 IFG geschützten Informationen. Ein Antrag auf Zugang zu solchen Informationen ist abzulehnen, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt (§ 6 Abs. 1 IFG). Vor der Entscheidung über die Offenbarung der geschützten Informationen sind die Betroffenen anzuhören (§ 6 Abs. 2 IFG). Sie haben für Ihre begehrte Auskunft Gebührenfreiheit beantragt. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4 Verwaltungsgebührenordnung (VwGebO) sind von der Zahlung einer Verwaltungsgebühr befreit, die Einrichtungen, die als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlichen Zwecken dienend im Sinne der Abgabenordnung anerkannt sind, wenn die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dient. Da Sie mit dem beantragten Vorhaben gewerbliche Zwecke verfolgen und Einnahmen erzielen, kann ich keinen Tatbestand für eine Gebührenbefreiung erkennen. Bitte reichen Sie mir einen aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt für Körperschaften und ggf. eine Begründung, die eine Gebührenbefreiung rechtfertigt, nach. Ansonsten gelten nach Tarifstelle 1004 VGebO folgende Gebührenrahmen für Amtshandlungen nach dem IFG Bln: 1004 a) Aktenauskunft 1. Mündliche Auskunft 5 -10 €, Anm.: Mündliche Auskünfte, die nicht mit einem besonderen Arbeitsaufwand verbunden sind, sind gebührenfrei 2. einfache schriftliche Auskunft 5 - 100 € 3. umfangreiche schriftliche Auskunft 100 - 250 € 4. schriftliche Auskunft, die einen außergewöhnlich hohen Verwaltungsaufwand verursacht 250 - 500 € b) Akteneinsicht 1. einfache Akteneinsicht 5 - 100 € 3. Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 100 - 250 € 4. Akteneinsicht, die einen außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind 250 - 500 € c) Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung der Akteneinsicht oder der Aktenauskunft 10 - 50 € d) Anfertigung von Fotokopien bis zum Format DIN A 3, schwarzweiß, im Zusammenhang mit Akteneinsicht oder der Aktenauskunft, je Fotokopie 0,15 € In Ihrem Fall kommt die Tarifstelle 1004a) Nr. 2 in Betracht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> aufgrund des Aufwandes ziehe ich den Antrag zurück. Die Behauptung, ich …
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bürgeranfrage: Ungenehmigte Baumfällungen [#26661]
Datum
6. März 2018 17:30
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> aufgrund des Aufwandes ziehe ich den Antrag zurück. Die Behauptung, ich würde kommerzielle Ziele verfolgen, kann ich jedoch nicht nachvollziehen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 26661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.