Ungenehmigte Herausgabe von Sozialdaten an Dritte
Antrag nach dem IFG,
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie uns Folgendes zu:
vor wenigen Tagen wurde ein Bekannter von einer ihm unbekannten Firma IAB (zwecks "Marktforschung") schriftlich und am gleichen Abend gegen 19:45 Uhr - außerhalb von Bürozeiten - telefonisch kontaktiert. Auf Rückfrage des Angerufenen woher die Kontaktdaten seien, (die Rufnummer ist nicht im Telefonbuch veröffentlicht!), wurde mitgeteilt, dass das Jobcenter Märkischer ihnen die Daten zur Verfügung gestellt hat. Ein Einverständniserklärung zur Weitergabe der Sozialdaten wurde nie erteilt.
Damit dürfte der Tatverdacht des Sozialdatenmissbrauchs erfüllt sein.
1. Bitte übersenden Sie uns die letzten Datennachfrage(n) der IAB an das Jobcenter
2. und die entsprechenden Themenstellungen mit Anfrage Datum
3. Bitte beziffern Sie uns die Anzahl der übersandten Datensätze.
4. Wurden die anderen Leistungsbezieher über die Datenweitergabe durch sie informiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Nach Einschätzung der Mitarbeiterin der BDfI liegt hier keine Datenschutzverletzung vor.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. August 2020
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22. September 2020
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