Ungenehmigte Herausgabe von Sozialdaten an Dritte

Antrag nach dem IFG,

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie uns Folgendes zu:

vor wenigen Tagen wurde ein Bekannter von einer ihm unbekannten Firma IAB (zwecks "Marktforschung") schriftlich und am gleichen Abend gegen 19:45 Uhr - außerhalb von Bürozeiten - telefonisch kontaktiert. Auf Rückfrage des Angerufenen woher die Kontaktdaten seien, (die Rufnummer ist nicht im Telefonbuch veröffentlicht!), wurde mitgeteilt, dass das Jobcenter Märkischer ihnen die Daten zur Verfügung gestellt hat. Ein Einverständniserklärung zur Weitergabe der Sozialdaten wurde nie erteilt.
Damit dürfte der Tatverdacht des Sozialdatenmissbrauchs erfüllt sein.

1. Bitte übersenden Sie uns die letzten Datennachfrage(n) der IAB an das Jobcenter
2. und die entsprechenden Themenstellungen mit Anfrage Datum
3. Bitte beziffern Sie uns die Anzahl der übersandten Datensätze.
4. Wurden die anderen Leistungsbezieher über die Datenweitergabe durch sie informiert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Nach Einschätzung der Mitarbeiterin der BDfI liegt hier keine Datenschutzverletzung vor.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie uns Folgendes zu: vor wenigen Tagen wurde ei…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ungenehmigte Herausgabe von Sozialdaten an Dritte [#195471]
Datum
18. August 2020 11:16
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie uns Folgendes zu: vor wenigen Tagen wurde ein Bekannter von einer ihm unbekannten Firma IAB (zwecks "Marktforschung") schriftlich und am gleichen Abend gegen 19:45 Uhr - außerhalb von Bürozeiten - telefonisch kontaktiert. Auf Rückfrage des Angerufenen woher die Kontaktdaten seien, (die Rufnummer ist nicht im Telefonbuch veröffentlicht!), wurde mitgeteilt, dass das Jobcenter Märkischer ihnen die Daten zur Verfügung gestellt hat. Ein Einverständniserklärung zur Weitergabe der Sozialdaten wurde nie erteilt. Damit dürfte der Tatverdacht des Sozialdatenmissbrauchs erfüllt sein. 1. Bitte übersenden Sie uns die letzten Datennachfrage(n) der IAB an das Jobcenter 2. und die entsprechenden Themenstellungen mit Anfrage Datum 3. Bitte beziffern Sie uns die Anzahl der übersandten Datensätze. 4. Wurden die anderen Leistungsbezieher über die Datenweitergabe durch sie informiert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195471/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Kennen Sie schon JOBCENTER.DIGITAL? SURFEN STATT WARTEN Jetzt vor Ort registrieren – Online profitieren WWW.JOBCEN…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Ungenehmigte Herausgabe von Sozialdaten an Dritte [#195471]
Datum
18. August 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
Kennen Sie schon JOBCENTER.DIGITAL? SURFEN STATT WARTEN Jetzt vor Ort registrieren – Online profitieren WWW.JOBCENTER.DIGITAL<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2> IHRE VORTEILE Formulare online ausfüllen, sicher verschicken und Bestätigung erhalten Veränderungen schnell online mitteilen Angelegenheiten egal wann, egal wo erledigen Keine Wartezeit, kein Anfahrtsstress Anträge und Dokumente im Benutzerkonto speichern Hilfe bei der Antragstellung Unterlagen ohne Umwege an den Sachbearbeiter schicken
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Ungenehmigte Herausgabe von Sozialdaten an Dritte [#195471]
Datum
18. August 2020 12:40
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
407,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ungenehmigte Herausgabe von Sozialdaten an Dritte“ [#195471] [#195471]
Datum
18. August 2020 16:28
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195471/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … es für die Sorgfalt im Umgang mit persönlichen Sozialdaten, nicht auf Fremdverträge mit irgendwem ankommt, sondern auf das schützenswerte Gut im Innenverhältnis von Jobcenter und Leistungsberechtigten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195471.pdf - 2020-08-18_3-IFG_195471.pdf Anfragenr: 195471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195471/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. August 2020 11:23
Status
Warte auf Antwort
141,1 KB

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Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Jobcenter Märkischer …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Jobcenter Märkischer Kreis # 25-720-1/001 II#0345
Datum
1. September 2020 09:17
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend finden Sie ein Schreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit freundlichen Grüßen