Ungeschwärzten Textstellen aus Dokumenten der Akte 132 - 14000 - Bu 007 (Karenzzeitregelung)

Anfrage an: Bundeskanzleramt

die ungeschwärzten Textstellen aus Dokumenten der Akte 132 - 14000 - Bu 007 mit den laufenden Nummern:
1 (Seite 3, 6, 7ff)
11 (Seite 3f)
26 (S. 4f)
49 (S. 1f)
(die genannten Seitenzahlen beziehen sich jeweils auf die Seitenzahlen in den mir am 11.11.2016 in dem Verfahren 13 IFG - 02814 - In 2016 / NA 312 übersandten pdf).

Sollte eine Begründung für meinen IFG-Antrag erforderlich sein, lautet diese wiefolgt:

Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Hintergründe über das Zustandekommen der Karenzzeitregelung für ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre insbesondere in Bezug auf die Besetzung des dreiköpfigen Beratungsremiums. In einer Meldung des Tagesspiegel vom 10.2.2016 ("Regierung zögert bei Karenzzeit" http://www.tagesspiegel.de/politik/politik-und-unternehmen-regierung-zoegert-bei-karenzzeit/12941030.html ) wird der Vorwurf erhoben, die Bundesregierung verzögere die geplante Kontrolle beim Wechsel von Ministern und Staatssekretären in die Wirtschaft. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung das dreiköpfige Beratungsgremium über Monate hinweg nicht besetzen konnte, was de facto dazu führte, dass die Karenzzeitregelung nich inkrafttreten konnte. Von der Bundesregierung wird in Abrede gestellt, das Inkrafttreten verzögert zu haben. In einem Antwortentwurf zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Haßelmann, MdB vom 15.2.2016 für Staatsminister Dr. Helge Braun heißt es: "Ich kann den Vorwurf, die Bundesregierung würde die Einführung der Karenzzeit verzögern, nicht nachvollziehen." Um die Gründe für die lange Vakanz des Beratungsgremiums in Erfahrung zu bringen, stelle ich diesen Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Somit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Dies gilt im Ergebnis auch für die mein Begehren leitende Frage, wie die Karenzzeitregelung zustande gekommen ist und ob (und wenn ja: warum) die Bundesregierung das Inkrafttreten verzögerte.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass bei den von mir begehrten Informationen Schwärzungen nach § 5 IFG erforderlich seien, möchte ich Sie bitten, diese jeweils einzeln zu begründen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2017
  • Frist
    1. April 2017
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die ungeschwärzt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ungeschwärzten Textstellen aus Dokumenten der Akte 132 - 14000 - Bu 007 (Karenzzeitregelung) [#20518]
Datum
28. Februar 2017 01:08
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die ungeschwärzten Textstellen aus Dokumenten der Akte 132 - 14000 - Bu 007 mit den laufenden Nummern: 1 (Seite 3, 6, 7ff) 11 (Seite 3f) 26 (S. 4f) 49 (S. 1f) (die genannten Seitenzahlen beziehen sich jeweils auf die Seitenzahlen in den mir am 11.11.2016 in dem Verfahren 13 IFG - 02814 - In 2016 / NA 312 übersandten pdf). Sollte eine Begründung für meinen IFG-Antrag erforderlich sein, lautet diese wiefolgt: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen untersuche ich die Hintergründe über das Zustandekommen der Karenzzeitregelung für ausscheidende Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre insbesondere in Bezug auf die Besetzung des dreiköpfigen Beratungsremiums. In einer Meldung des Tagesspiegel vom 10.2.2016 ("Regierung zögert bei Karenzzeit" http://www.tagesspiegel.de/politik/politik-und-unternehmen-regierung-zoegert-bei-karenzzeit/12941030.html ) wird der Vorwurf erhoben, die Bundesregierung verzögere die geplante Kontrolle beim Wechsel von Ministern und Staatssekretären in die Wirtschaft. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung das dreiköpfige Beratungsgremium über Monate hinweg nicht besetzen konnte, was de facto dazu führte, dass die Karenzzeitregelung nich inkrafttreten konnte. Von der Bundesregierung wird in Abrede gestellt, das Inkrafttreten verzögert zu haben. In einem Antwortentwurf zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Haßelmann, MdB vom 15.2.2016 für Staatsminister Dr. Helge Braun heißt es: "Ich kann den Vorwurf, die Bundesregierung würde die Einführung der Karenzzeit verzögern, nicht nachvollziehen." Um die Gründe für die lange Vakanz des Beratungsgremiums in Erfahrung zu bringen, stelle ich diesen Antrag auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. Somit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. Dies gilt im Ergebnis auch für die mein Begehren leitende Frage, wie die Karenzzeitregelung zustande gekommen ist und ob (und wenn ja: warum) die Bundesregierung das Inkrafttreten verzögerte. Sollten Sie der Auffassung sein, dass bei den von mir begehrten Informationen Schwärzungen nach § 5 IFG erforderlich seien, möchte ich Sie bitten, diese jeweils einzeln zu begründen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundeskanzleramt
Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [...] Da die von Ihnen benannten Textstellen bzw. Dokumente unter den gemachten …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017
Datum
6. März 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
[...] Da die von Ihnen benannten Textstellen bzw. Dokumente unter den gemachten Angaben nicht ermittelt werden können, bitte ich Sie um Konkretisierung Ihrer Anfrage. ln der von Ihnen benannten Akte befinden sich keine geschwärzten Textstellen und die Dokumente sind nicht mit laufenden Nummern versehen. Ferner wurden Ihnen in dem in Bezug genommenen IFG-Verfahren 13 IFG-02814 -ln 2016 I NA 312 keine Informationen übersandt, da Sie nicht Antragsteller des Informationsbegehrens waren. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Anfrage binnen 14 Tagen zu konkretisieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ferner bitte ich um Klarstellung, wer genau Antragsteller sein soll, Sie selbst und/oder der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V .. Falls Sie den Antrag nicht oder nicht ausschließlich in Ihrem eigenem Namen stellen, bitte ich zudem um Übersendung einer Vollmacht. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [#20518] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [#20518]
Datum
14. März 2017 09:23
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage mit Ihren Aktenzeichen 13 IFG- 02814- in 2017 / NA 018. Ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf eine IFG-Anfrage von Herrn Martin Reyher vom 1. August 2016 (Ihr Az. 13 IFG - 02814 - In 2016 / NA 312). Sie haben ihm geschwärzte Dokumente zugesandt zu seiner Anfrage nach "sämtlichen Korrespondenzen, Aktenvermerken, Notizen etc., in denen es um das Beratungsremium im Zusammenhang mit der Karenzzeitenregelung geht [...]". Ich bitte nun ebenfalls um Zusendung der von ihm angefragten Dokumente, allerdings ohne die benannten Schwärzungen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [#20518] Grundsätzlich können Sie meine Anfragen von mir als Anfragen ein…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [#20518]
Datum
14. März 2017 09:27
An
Bundeskanzleramt
Status
Grundsätzlich können Sie meine Anfragen von mir als Anfragen einer Privatpersonen werten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: AW: AW: Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [#20518] Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf meine Anfra…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: Ihr Anfrage vom 28. Februar 2017 [#20518]
Datum
4. Juni 2017 15:57
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf meine Anfrage mit Ihrem AZ 13 IFG- 02814- ln 2017 I NA 018 erkläre ich mich mit dem Drittbeteiligungsverfahren einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 20518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Ihre Anfrage Anhang
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
5. Dezember 2017
Status
Warte auf Antwort