ungewöhnliche Gewerbeanmeldepraxis bei Reisegewerbekarten in Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dem Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker liegen mittlerweile
ein gutes Dutzend Anträge auf Reisegewerbekarten vor, die von Seiten der Behörde verschleppt, unnötig verlängert oder gar rechtswidrig abgelehnt wurden.
Einige der Widersprüche der Anmeldungen mussten dann im Kreisrechtsausschuss erneut rechtlich bewertet werden und führten jedoch auch nicht zu der Ausstellung der begehrten Gewerbekarte. Obwohl die Anmeldung einer Reisegewerbekarte höchstrichterlich abschließend geklärt ist, fanden Rheinland-Pfälzische Gewerbeämter immer wieder Gründe, um den Vorgang auf teils über 2 Jahre zu verlängern, doch nicht zu bescheiden, teilweise zu bescheiden oder abzulehnen.
Ebenso wurden Dokumente wie zum Beispiel das Antragsformular für §55 händisch mit zusätzlichen Fragen erweitert und ohne Rücksicht auf den Datenschutz an Handwerkskammer und Industrie-und Handelskammer weitergereicht.
Aufgrund der vielen Berichte der Betroffenen können wir mittlerweile davon ausgehen, dass es sich bei den ungewöhnlichen Vorgängen auf den Gewerbeämtern um eine Dienstanweisung durch :
Referat 8205 Handwerk, Kammeraufsicht, Gewerberecht
Dagmar R (2179) Jutta Sch (2766) Dr. Till M (2189)Susanne R (2250)
vorgenommen wurde.
Jede nicht innerhalb von 3 Monaten ausgestellte Reisegwerbekarte hat zu finanziellen Einbußen der Gewerbetreibenden geführt, die insbesondere für Existenzgründer gerade am Anfang so wichtig sind. Antragsteller, die am Ende unnötigerweise vorm zuständigen Verwaltungsgericht klagen mußten, hatten noch längerer Wartezeiten und verpassten Aufträge in der attraktiveren Corona freien Zeit..
Beschwerden an die übergeordnete Behörde des genannten Referats wurden abgewiesen und einen Handlungsbedarf konnte man nicht erkennen.
Um nicht nur den Existenzgründern vor Schaden zu bewahren sondern auch das Land Rheinland-Pfalz, wäre es nun angebracht, die Dienstanweisung offenzulegen legen und zu widerrufen.
Ergebnis der Anfrage
Ich bekam einen Antwort, das sich die Antwort urlaubsbedingt verzögert. Das war am 7. Mai 2021. heute haben wir den 11.Juli und vermutlich bekomme ich die Antwort nochmal, weil mittlerweile die Sommerferien beginnen.
Auch meine Anfrage bei der Pressestelle wurde bisher nicht beantwortet.
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Mai 2021
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9. Juni 2021
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