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Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups und Trockau bei der Wasserversorgung durch den ZwV-Juragruppe

Der ZwV-J hat, lt. Förderantrag RZWas 2018, Trockau nach DIN 2000 als "zweites Standbein" an die Fernwasserleitung angeschlossen und die Erhaltung der ortsnahen Quellwasser-WV-Anlage als Primärversorgung zugesichert.
Im gleichen Förderantrag wurde auch Leups angeschlossen, jedoch deren unbeanstandete Quellwasserversorgung grundlos aufgelassen, sodass dort entgegen DIN 2000 und dem Landtagsbeschluss vom 12. 03. 1981 kein "zweites Standbein" für deren redundante Versorgung mehr vorhanden ist.
1. Ist diese willkürliche, unbegründete, rechtliche Ungleichbehandlung verwaltungsgerichtlich überprüfbar?
2. Falls JA, durch wen als Antragsteller?
3. Nur durch die Stadt als versorgungspflichtige Kommune und "Vertragspartner" des ZwV, oder auch durch die davon Betroffenen Wasseranschlusspflichtigen Haushalte des benachteiligten Ortsteils Leups?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der ZwV-J…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups und Trockau bei der Wasserversorgung durch den ZwV-Juragruppe [#182201]
Datum
8. März 2020 15:21
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der ZwV-J hat, lt. Förderantrag RZWas 2018, Trockau nach DIN 2000 als "zweites Standbein" an die Fernwasserleitung angeschlossen und die Erhaltung der ortsnahen Quellwasser-WV-Anlage als Primärversorgung zugesichert. Im gleichen Förderantrag wurde auch Leups angeschlossen, jedoch deren unbeanstandete Quellwasserversorgung grundlos aufgelassen, sodass dort entgegen DIN 2000 und dem Landtagsbeschluss vom 12. 03. 1981 kein "zweites Standbein" für deren redundante Versorgung mehr vorhanden ist. 1. Ist diese willkürliche, unbegründete, rechtliche Ungleichbehandlung verwaltungsgerichtlich überprüfbar? 2. Falls JA, durch wen als Antragsteller? 3. Nur durch die Stadt als versorgungspflichtige Kommune und "Vertragspartner" des ZwV, oder auch durch die davon Betroffenen Wasseranschlusspflichtigen Haushalte des benachteiligten Ortsteils Leups?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182201 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups u…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups und Trockau bei der Wasserversorgung durch den ZwV-Juragruppe [#182201]
Datum
15. April 2020 08:55
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups und Trockau bei der Wasserversorgung durch den ZwV-Juragruppe“ vom 08.03.2020 (#182201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Darf ich meine Frage vereinfachen? Gilt die DIN 2000 nur für Trockau oder auch für Leups? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182201 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups u…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups und Trockau bei der Wasserversorgung durch den ZwV-Juragruppe [#182201]
Datum
22. April 2020 12:58
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Ungleichbehandlung der Ortsteile Leups und Trockau bei der Wasserversorgung durch den ZwV-Juragruppe“ vom 08.03.2020 (#182201) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Ich gestehe ihnen gern eine coronabdingte Verspätung zu, aber bitte antworten sie noch sobald wieder alle Mitarbeiter einsatzfähig sind! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Werden und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182201 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182201