Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpfte Kindergartenkindern

Wir hatten in jüngster Vergangenheit den Fall, dass ungeimpfte Kinder, die Kontaktpersonen eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Kindes im Kindergarten waren, in Quarantäne mussten. Die geimpften Kinder, die Kontaktpersonen waren, mussten hingegen nicht in Quarantäne.
Auf welcher Grundlage erfolgen solche Anweisungen?
Vielen Dank im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir hatten in jüngs…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
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Betreff
Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpfte Kindergartenkindern [#242837]
Datum
9. März 2022 19:31
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir hatten in jüngster Vergangenheit den Fall, dass ungeimpfte Kinder, die Kontaktpersonen eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Kindes im Kindergarten waren, in Quarantäne mussten. Die geimpften Kinder, die Kontaktpersonen waren, mussten hingegen nicht in Quarantäne. Auf welcher Grundlage erfolgen solche Anweisungen? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242837 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242837/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Nachfrage: Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Kindergartenkindern [#242837] Sehr geehrte Damen und H…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nachfrage: Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Kindergartenkindern [#242837]
Datum
12. April 2022 10:36
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Kindergartenkindern“ vom 09.03.2022 (#242837) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in