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Unified Litigation Management Templates

Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der Verordnung 1049/2001 bitte ich Sie um Übersendung von folgenden Dokumenten:
- Sämtliche Unified Litigation Management Templates des Legal Service

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht per Post wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnung 1049/2001 bitte ich S…
An Juristischer Dienst der EU-Kommission Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unified Litigation Management Templates [#233596]
Datum
23. November 2021 15:22
An
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnung 1049/2001 bitte ich Sie um Übersendung von folgenden Dokumenten: - Sämtliche Unified Litigation Management Templates des Legal Service Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht per Post wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 233596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233596/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - Ref.: GestDem 2021/7318 - Ares(2021)7240891 Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - Re…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - Ref.: GestDem 2021/7318 - Ares(2021)7240891
Datum
24. November 2021 16:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - Ref.: GestDem 2021/7318 - Ares(2021)7240891 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5e4f59085 ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. November 2021 mit der Sie die Übersendung von „ *Sämtliche Unified Litigation Management Templates des Legal Service*“ beantragen. Wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang, der heute unter dem Aktenzeichen **GestDem**** 2021/7318** registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist endet am 15. Dezember 2021. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie selbstverständlich umgehend informiert. Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu Dokumenten ( https://ec.europa.eu/info/principles-and-values/transparency/access-documents/privacy-statement_de ). Mit freundlichen Grüßen
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ref.: GestDem2021/7318 - Ares(2021)7751859 Ihr Antrag auf Zugang zu Dokument…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ref.: GestDem2021/7318 - Ares(2021)7751859
Datum
15. Dezember 2021 11:22
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Ref.: GestDem2021/7318 - Ares(2021)7751859 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5e5ebe637 ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) Sehr geehrter Herr Semsrott, wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Werktagen, die heute abläuft, abzuschließen. Dies ist der hohen Anzahl und Art der Anträge auf Zugang zu Dokumenten, mit denen der Juristische Dienst sich befasst, zuzuführen. Ferner arbeiten derzeit unsere Dienste, unter den gegenwärtigen Umständen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, mit begrenzten Ressourcen. Daher haben wir, in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die Frist um 15 Arbeitstage verlängert. Die neue Frist läuft am 14. Januar 2022 ab. Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957 Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Refer…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957
Datum
14. Januar 2022 09:45
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5e6fdc51e ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) Sehr geehrter Herr ( )Semsrott, anbei übersenden wir Ihnen das Antwortschreiben des Juristischen Dienstes auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Unter den gegenwärtigen Umständen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie arbeiten unsere Dienste derzeit mit begrenzten Ressourcen. Aus diesem Grunde ist es der EU Kommission nicht möglich, Ihnen das Original dieses Schreibens per *Einschreiben und Rückschein* zuzusenden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns den Erhalt dieses Antwortschreibens, per E-Mail zu bestätigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Zweitantrag: Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957 [#233596]
Betreff: Gest…
An Juristischer Dienst der EU-Kommission Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Zweitantrag: Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957 [#233596]
Datum
20. Januar 2022 16:40
An
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Betreff: GestDem 2021/7318 – Zweitantrag Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf das Schreiben des Juristischen Dienstes vom 14.01.2022, mit dem Sie meinen Antrag auf Zugang zu Dokumenten vom 23. November 2021 ablehnen. Darin behaupten Sie, die von mir angefragten „Unified Litigation Management Templates“ würden sich nicht in Ihrem Besitz befinden. Mit diesem Zweitantrag bitte ich Sie, ihren Standpunkt zu überprüfen und mir die angefragten Dokumente zu übersenden. Den ursprünglichen Schriftverkehr finden Sie unter https://fragdenstaat.de/anfrage/unifi... Entgegen Ihrer Ansicht handelt es sich bei den von mir angefragten Templates um Dokumente, die sich in Ihrem Besitz befinden. Das ergibt sich aus Ihren Ausführungen in dem oben genannten Schreiben. I. Maßstab Die Rechtsprechung des Gerichtshofs hat Maßstäbe dafür entwickelt, wie für elektronisch gespeicherte Daten festzustellen ist, ob es sich bei Ihnen um ein „Dokument im Besitz eines Organs“ im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 handelt oder um eines, das neu erstellt werden müsste. Für Dokumente, die der Gerichtshof als „statisch“ bezeichnet, genügt es, wenn ein Datenträger existiert, auf dem sich ein Dokument mit dem angefragten Inhalt befindet. Beispiele für solche statischen Dokumente sind Unterlagen in Papierform und vom Gerichtshof als solche bezeichnete „einfache elektronische Dateien“ (Rs. C-491/15 P, Typke/Kommission, EU:C:2017:5, Rn. 33). Etwas anderes gilt lediglich für Daten, die in einer Datenbank gespeichert werden. Da sich in diesem Fall durch die Formulierung bestimmter Datenbankabfragen alle gespeicherten Informationen in beliebigen Kombinationen ausgeben lassen, ist es schwieriger festzustellen, wann ein Dokument, das auf diesen Daten basiert, bereits existiert und wann es erst durch eine Abfrage erzeugt werden muss (Typke, Rn. 33-36). Als Unterscheidungskriterium stellt der EuGH in diesen Fällen darauf ab, ob die angefragten Informationen mithilfe vorhandener Suchfunktionen im Rahmen des üblichen Gebrauchs durch die Endnutzer*innen und ohne wesentliche Investition aus einer Datenbank extrahiert werden können. Ist das der Fall so sind selbst „neu generierte“ Dokumente als „Dokumente im Besitz des Organs“ zu qualifizieren (Typke, Rn. 36-40). II. Auslegung des Erstantrags Lediglich klarstellend weise ich darauf hin, dass sich mein Erstantrag, wenn er die Übersendung „Sämtliche[r] Unified Litigation Management Templates des Legal Service“ verlangt, auf sämtliche Dokumente bezieht, aus denen diejenigen Textbausteine hervorgehen, die vom Legal Service regelmäßig und unabhängig vom konkreten Fall genutzt werden können. III. Vorhandensein statischer Dokumente Aus Ihrer Stellungnahme zu meinem Erstantrag geht hervor, dass statische Dokumente vorliegen müssen, die von meiner Anfrage umfasst sind. Dabei weise ich darauf hin, dass statische Dokumente nach der oben dargestellten Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur dann vorhanden sind, wenn sie mittels der üblichen Suchfunktionen der von Ihnen eingesetzten Software auffindbar sind. Vielmehr kommt es lediglich darauf an, ob ein Datenträger existiert, auf dem sich die angefragten Informationen befinden, auch wenn das Auffinden der Informationen einen erhöhten Aufwand verursacht oder besonderer technischer Expertise bedarf. Ihrer Stellungnahme entnehme ich, dass das ULM-System im Auftrag der Kommission und speziell für die Bedürfnisse des Legal Service entwickelt wird. Da Software-Entwickler*innen regelmäßig nicht über eine juristische Bildung verfügen, die mit der eines Mitglieds des Juristischen Dienstes vergleichbar ist, gehe ich davon aus, dass in den formulierten Anforderungen an das ULM-System sehr genau beschrieben ist, welcher Text in den ULM-Vorlagen enthalten sein soll. Diese konkreten Implementierungsaufträge an Ihre Software-Entwickler*innen sind von meiner Anfrage umfasst. Darüber hinaus werden Sie zu prüfen haben, ob sich die von Ihnen erwähnten „vorab festgelegten Text[e]“ als statische Datei auf einem Computer befinden, auf den die Kommission Zugriff hat. So erscheint es mir denkbar, dass diese Texte Teil einer Word-Vorlage sind oder dass sie sich in mehreren Textdateien befinden, die für die durchschnittlichen Nutzer*innen der Software nicht sofort auffindbar sind. Um diese Dokumente aufzuwinden, scheint es sinnvoll, Rücksprache mit den Entwickler*innen des ULM-Systems zu halten. Schließlich weise ich darauf hin, dass die von mir angefragten Textbausteine auf jeden Fall – angereichert durch Informationen aus anderen Datenbanken – einen Teil der Dokumente ausmachen, die im „spezifischen Fall“ vom Juristischen Dienst generiert werden. Sie können mir also auch durch eine Übersendung dieser Dokumente zugänglich gemacht werden. IV. Vorhandensein der Informationen in einer Datenbank Sollten die Texte tatsächlich nur in einer Datenbank verfügbar sein, wären diese dennoch nach den in der Rechtssache Typke entwickelten Maßstäben herauszugeben. Sie können nämlich mithilfe von Suchfunktionen im Rahmen des üblichen Gebrauchs und ohne wesentliche Investition aus der Datenbank extrahiert werden. Wie sich aus ihrer Stellungnahme ergibt, ist es den Nutzer*innen der ULM-Anwendung möglich, „nach Eingabe bestimmter Details“ selbstständig die Extrahierung von vorab festgelegten Texten zu veranlassen. Die somit extrahierbaren Texte fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, „auch wenn diese Informationen noch nicht in dieser Form angezeigt wurden“ (so wörtlich Typke, Rn. 37). Es obliegt Ihnen folglich, zur Beantwortung meiner Anfrage „ULM-Vorlagen“ (womöglich zu fiktiven Fällen) zu generieren, aus dem der „vorab festgelegte Text“ hervorgeht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 233596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233596/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Com…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Auto-reply: Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission
Datum
20. Januar 2022 16:40
Status
Warte auf Antwort
Your message has been received by the Transparency Unit of the Secretariat-General of the European Commission. Requests for public access to documents are treated on the basis of Regulation (EC) No 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents. The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days upon registration of your request and will duly inform you of the registration of the request (or of any additional information to be provided in view of its registration and/or treatment). L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne a bien reçu votre message. Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du règlement (CE) n° 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission. Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de votre demande). Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der Europäischen Kommission eingegangen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1536070697036&uri=CELEX:32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission behandelt. Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
Juristischer Dienst der EU-Kommission
RE: Zweitantrag: Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957 [#233596] - Ares(20…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
RE: Zweitantrag: Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Referenz: GestDem 2021/7318 - Ares(2022)270957 [#233596] - Ares(2022)458863
Datum
20. Januar 2022 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20/01/2022, in der Sie gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission um eine Überprüfung des Standpunkts des DG LSL zu Ihrem Erstantrag GESTDEM 2021/7318 bitten. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 20/01/2022 registriert wurde (Ares(2022)458663). Ihr Antrag wird binnen 15 Werktagen (bis zum 10/02/2022) bearbeitet. Sollte diese Frist verlängert werden müssen, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung Ihres Zweitantrags eine förmliche Entscheidung der Kommission ist, die Ihnen als Eilsendung zugestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, uns die Telefonnummer einer Kontaktperson mitzuteilen (per E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>), damit der externe Zustelldienst Sie bei Abwesenheit kontaktieren kann. Bitte beachten Sie, dass Ihre Telefonnummer von der Kommission ausschließlich zur Weiterleitung an den Zustelldienst verwendet und unmittelbar danach gelöscht wird. Mit freundlichen Grüßen,
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 1st…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 1st holding letter - Ares(2022)976980
Datum
10. Februar 2022 13:10
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 1st holding letter - Ares(2022)976980 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5e8370c77 ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) ( )Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 20. Januar 2022 die am selben Tag registriert wurde und in der Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (im Folgenden „Verordnung 1049/2001“) einen Zweitantrag auf Dokumentenzugang stellen. Ihr Zweitantrag ist in Bearbeitung. Allerdings haben wir noch nicht alle notwendigen Elemente zusammentragen können, um den Antrag vollständig zu prüfen und eine endgültige Entscheidung zu treffen. Es ist uns daher leider nicht möglich, innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. im vorliegenden Fall bis zum 10. Februar 2022, auf Ihren Zweitantrag zu antworten. Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung 1049/2001 wird die Frist daher um weitere 15 Arbeitstage verlängert. Die neue Frist läuft am 3. März 2022 ab. Mit freundlichen Grüßen,
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 2nd…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 2nd holding letter - Ares(2022)1579366
Datum
3. März 2022 15:50
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 2nd holding letter - Ares(2022)1579366 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5e92f68b6 ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) ( )Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 20. Januar 2022 die am selben Tag registriert wurde und in der Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (im Folgenden „Verordnung 1049/2001“) einen Zweitantrag auf Dokumentenzugang stellen. Am 10. Februar 2022 haben wir die Beantwortungsfrist für Ihren Antrag um fünfzehn Arbeitstage verlängert. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am 3. Marsch 2022 abläuft, abzuschließen. Eine Verlängerung dieser Frist ist erforderlich, da der Antrag Dokumente betrifft, die sich im Besitz verschiedener Dienststellen befinden, die konsultiert werden müssen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen sobald wie möglich eine endgültige Antwort zu geben. Ich bedauere diese zusätzliche Verzögerung und entschuldige mich aufrichtig für etwaige Unannehmlichkeiten, die dies verursachen könnte. Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 -…
An Juristischer Dienst der EU-Kommission Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 2nd holding letter - Ares(2022)1579366 [#233596]
Datum
3. Mai 2022 07:35
An
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine confirmatory application zur Informationsfreiheitsanfrage „Unified Litigation Management Templates“ vom 23.11.2021 (#233596) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 2nd…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Your confirmatory application for access to documents under Regulation (EC) No 1049/2001 - GESTDEM 2021/7318 - 2nd holding letter - Ares(2022)1579366 [#233596] - Ares(2022)3461528
Datum
5. Mai 2022 12:42
Status
Warte auf Antwort
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5,7 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, ( ) Vielen Dank für Ihre Mail. Bitte beachten Sie, dass Ihr Zweitantrag derzeit vom Generalsekretariat der Europäischen Kommission bearbeitet wird. Sobald die bestätigende Entscheidung abgeschlossen ist, muss sie noch vom Generalsekretariat förmlich angenommen werden. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen so bald wie möglich eine endgültige Antwort zu geben. Ich bedauere diese zusätzliche Verzögerung und entschuldige mich aufrichtig für etwaige Unannehmlichkeiten, die dies verursachen könnte. Am besten, ACCESS TO DOCUMENTS TEAM (GD) ( )**** **European Commission** Secretariat-General SG C.1 <<E-Mail-Adresse>> ( mailto:<<E-Mail-Adresse>> )
Juristischer Dienst der EU-Kommission
C(2022)4233 Sehr geehrter Herr Arne Semsrott, in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusse…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
C(2022)4233
Datum
16. Juni 2022 18:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Arne Semsrott, in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2022)4233 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 15.6.2022 angenommenen Fassung. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Reminder C(2022)4233 Dear Mr Semsrott, Unless we are mistaken, and while checking our records, we have not receiv…
Von
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Betreff
Reminder C(2022)4233
Datum
29. Juni 2022 11:20
Status
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1,5 KB


Dear Mr Semsrott, Unless we are mistaken, and while checking our records, we have not received your confirmation of receipt regarding the message below. Could you please confirm having received the message and also of the documents enclosed? Kind regards, Oana Boldis [cid:image002.jpg@01D88BA9.F0647940] European Commission Secretariat General SG.B.2 - Written, Empowerment & Delegation Procedures • +32 2 29 71829 • <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> From: SG GREFFE CERTIFICATION Sent: Thursday, June 16, 2022 6:07 PM To: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: BEVIERE Chantal (SG) <<Name und E-Mail-Adresse>>; SG DOSSIERS ACCES <<Name und E-Mail-Adresse>> Subject: C(2022)4233 Sehr geehrter Herr Arne Semsrott, in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2022)4233 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 15.6.2022 angenommenen Fassung. Angesichts der außergewöhnlichen Umstände infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV ausschließlich auf elektronischem Wege. Bitte bestätigen Sie uns per E-Mail den Eingang des beigefügten Dokuments. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Reminder C(2022)4233 [#233596] Dear Oana Boldis, I confirm I got the message. Mit freundlichen Grüßen Arne Se…
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Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Reminder C(2022)4233 [#233596]
Datum
1. Juli 2022 14:04
An
Juristischer Dienst der EU-Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Dear Oana Boldis, I confirm I got the message. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 233596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233596/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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