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Union der SSR / UdSSR / Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Auf Papiergeld der Sowjetunion in Nennwerten 1, 3, 5 sowjetische Rubel (Staatskassenscheine von 1961) ist ein Satz vorhanden, in dem Sowjetunion strikt entweder "Union der SSR", oder "UdSSR" genannt wird.

Satz: "Staatskassenscheine sind durch das Gesamtvermögen der Union der SSR gesichert und sind zur Annahme auf dem gesamten Territorium der UdSSR für alle Rechnungen für alle Institutionen, Betriebe und Personen zum Nennwert verpflichtend".

1. Gesamtvermögen der Union der SSR
2. Territorium der UdSSR

Wenn Sie in offiziellen Dokumenten von "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" sprechen, welche Union meinen Sie? Union der SSR mit Gesamtvermögen, oder UdSSR mit Territorium?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Pap…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Union der SSR / UdSSR / Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken [#185850]
Datum
2. Mai 2020 15:53
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Papiergeld der Sowjetunion in Nennwerten 1, 3, 5 sowjetische Rubel (Staatskassenscheine von 1961) ist ein Satz vorhanden, in dem Sowjetunion strikt entweder "Union der SSR", oder "UdSSR" genannt wird. Satz: "Staatskassenscheine sind durch das Gesamtvermögen der Union der SSR gesichert und sind zur Annahme auf dem gesamten Territorium der UdSSR für alle Rechnungen für alle Institutionen, Betriebe und Personen zum Nennwert verpflichtend". 1. Gesamtvermögen der Union der SSR 2. Territorium der UdSSR Wenn Sie in offiziellen Dokumenten von "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken" sprechen, welche Union meinen Sie? Union der SSR mit Gesamtvermögen, oder UdSSR mit Territorium?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 185850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185850 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Union der SSR / UdSSR / Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ [#185850] [#185850]
Datum
12. Juni 2020 23:51
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185850 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ignoriert wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 185850.pdf Anfragenr: 185850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185850
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Juni 2020 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
459,6 KB

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Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage vom 2. Mai 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> entschuldigen Sie bitte die verzögerte Bean…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage vom 2. Mai 2020
Datum
25. September 2020 21:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> entschuldigen Sie bitte die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Zur Interpretation von Angaben auf Staatskassenscheinen der ehemaligen Sowjetunion kann das Auswärtige Amt keine Angaben machen. Soweit das Auswärtige Amt die Ausdrücke "Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder "Sowjetunion" verwendet, bezeichnen sie dasselbe historische Völkerrechtssubjekt. Das gilt auch für Abkürzungen wie "UdSSR" oder "Union der SSR". Eine Unterscheidung nach Vermögen oder Territorium ist damit nicht verbunden. Mit freundlichen Grüßen,

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