United States Security and Military Police

Auf den Straßen in Stuttgart kann man gelegentlich auch Fahrzeuge mit Blaulicht und der Aufschrift "Military Police" erblicken. Es handelt sich offensichtlich um die Militärpolizei der US-Streitkräfte in Stuttgart.

Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Landespolizei Baden-Württemberg und der United States Security and Military Police, welche Aufgaben in wessen Zuständigkeitsbereich fallen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2020
  • Frist
    24. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf den Straßen i…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
United States Security and Military Police [#189676]
Datum
24. Juni 2020 13:17
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf den Straßen in Stuttgart kann man gelegentlich auch Fahrzeuge mit Blaulicht und der Aufschrift "Military Police" erblicken. Es handelt sich offensichtlich um die Militärpolizei der US-Streitkräfte in Stuttgart. Gibt es eine Vereinbarung zwischen der Landespolizei Baden-Württemberg und der United States Security and Military Police, welche Aufgaben in wessen Zuständigkeitsbereich fallen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189676/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 24. Juni 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständ…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
AW: United States Security and Military Police [#189676]
Datum
24. Juni 2020 16:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 24. Juni 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 24. Juni 2020 können wir wie folgt beantworten: Eine Vereinbarung z…
Von
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage zur United States Security and Military Police; hier: Antwort
Datum
3. Juli 2020 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 24. Juni 2020 können wir wie folgt beantworten: Eine Vereinbarung zwischen der Landespolizei Baden-Württemberg und der United States Security and Military Police, welche Aufgaben in wessen Zuständigkeitsbereich fallen, gibt es nicht. Die Aufgabenwahrnehmung der Militärpolizei beschränkt sich im Grundsatz auf die Wahrnehmung polizeilicher Befugnisse innerhalb der Standorte des US-Militärs. Die maßgeblichen Regelungen hierzu, wie z. B. das Streitkräfteaufenthaltsgesetz, unterliegen der Bundesgesetzgebung, weshalb ich Sie bitten möchte Ihre Frage an die zuständige Bundesbehörde zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zur United States Security and Military Police; hier: Antwort [#189676]
Datum
7. Juli 2020 11:49
An
Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189676/