Universitätsstraße 38 Gutachten

Gutachten die zum Gebäude Universitätsstraße 38 der Universität Stuttgart in den letzten 3 Jahren erstellt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten die …
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
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Betreff
Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
30. Mai 2022 13:56
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten die zum Gebäude Universitätsstraße 38 der Universität Stuttgart in den letzten 3 Jahren erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250174/upload/abbd0dd6a690107bf9e01523458c6cff7b284e01/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Fachgruppe Informatik, Universitätsstraße 38, 70569 Stuttgart
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Universitätsstraße 38 Gutachten“ vom 30.05.202…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
3. Juli 2022 12:20
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Universitätsstraße 38 Gutachten“ vom 30.05.2022 (#250174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Universitätsstraße 38 Gutachten“ [#250174]
Datum
11. Juli 2022 14:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250174/auth/ee55b65c2ca5648cd1f8505910d96ca619b107c1/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz Ablauf der Frist vor fast 2 Wochen immer noch keine Antwort der Behörde aufzufinden ist. Da einer der in dem Gebäude befindlichen Hörsäle nun kürzlich erst komplett gesperrt wurde - meines Wissens aufgrund baulicher Mängel - würde ich sie bitten zeitnah zu agieren, da das Gebäude von mehreren hundert Studierenden und Mitarbeitern der Universität täglich genutzt wird und wir gerne Klarheit über den Gebäudezustand hätten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250174.pdf Anfragenr: 250174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/250174/upload/abbd0dd6a690107bf9e01523458c6cff7b284e01/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Universitätsstraße 38 Gutachten“ [#250174]
Datum
11. Juli 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
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Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 30.05.2022 beantragten Sie über die Plattform „fragdenstaa…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
2. September 2022 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 30.05.2022 beantragten Sie über die Plattform „fragdenstaat.de“ mit der Anfragenummer 250174 die Übersendung der in den letzten drei Jahren zum Gebäude Universitätsstraße 38, Stuttgart, erstellten Gutachten. Bedauerlicherweise kommen wir erst jetzt zu dessen Beantwortung. Nach einer ersten Prüfung des bei uns am 07.12.2021 eingegangenen Antrags möchten wir Sie über Folgendes informieren: Es liegen mehrere Gutachten vor, allein das umfangreichste Baugrundgutachten umfasst 78 Seite, die wie nachstehend aufgeführt geprüft und ggfls. geschwärzt werden müssen. Eine weitergehende Auskunftserteilung erfordert Abstimmungen mit anderen Behörden, privaten Dritten und der Universität Stuttgart als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie eine umfassende Prüfung der jeweiligen Einzelinformation unter den Gesichtspunkten des Schutzes öffentlicher Belange und des Schutzes privater Interessen. Dies zieht ebenfalls die Vornahme der damit einhergehenden Schutzmaßnahmen, etwa Schwärzungen u.a., nach sich. Bitte beachten Sie, dass sich hierdurch ggf. ein Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 LIFG ergibt, der nur gewährt werden kann, soweit und solange der geschützte Personenkreis eingewilligt hat. Im Zuge dessen werden voraussichtlich Verfahren unter Beteiligung der geschützten Personen und im Sinne des § 8 LIFG durchzuführen sein. Bei Aufrechterhaltung Ihres Antrages müsste zudem geprüft werden, ob Ausschlussgründe im Sinne des § 4 LIFG vorliegen, da die Einsichtnahme in Dokumente wie Baugutachten oder Begehungsprotokolle ggf. sowohl Belange der öffentlichen Sicherheit als auch die Interessen des Landes im Wirtschaftsverkehr berührt und/oder nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen der Beteiligten haben kann. Dies würde einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert oder Passagen geschwärzt werden müssen, mit sich bringen, sodass eine weitere Prüfung und Verbescheidung nicht mehr kostenfrei ergehen könnte. Unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands wird mit einer Gebühr sowie der damit verbunden Auslagen nicht unter € 200,01 zu rechnen sein. Wir bitten Sie daher, dem Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Stuttgart, mitzuteilen, ob Sie an der umfassenden Einsichtnahme in die Unterlagen festhalten möchten. Bitte beachten Sie, dass sofern Sie die Weiterverfolgung des Antrages nicht innerhalb eines Monats erklären, Ihr Antrag als zurückgenommen gilt. Außerdem dürfen wir Sie, falls Sie den Antrag weiterverfolgen wollen, auffordern, Ihren Antrag zu begründen. Nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LIFG soll ein Antrag auf Informationszugang, der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse berührt, begründet werden. Bitte teilen Sie uns hierzu mit, welchen Erkenntnisgewinn Sie mit Ihrer Anfrage erzielen möchten. Möglicherweise können Sie Ihren Antrag auch inhaltlich beschränken, sodass es sich wiederum um einen einfachen, der keine oder Gebühren in geringerer Höhe auslöst. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, schade das diese großteils Standardantwort ihrer Behörde so lange, bis über die re…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
9. September 2022 07:42
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, schade das diese großteils Standardantwort ihrer Behörde so lange, bis über die rechtliche Frist hinaus, gedauert hat. In ihrer Antwort wurde keine Höchstsumme genannt. Beträgt diese, wie in der Verordnung des Finanzministeriums über Gebühren und Auslagen für öffentliche Leistungen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz im Geschäftsbereich des Finanzministeriums (LIFG FM – GebVOLIFG-FM) in 2.3 festgeschrieben maximal 500€? Falls ja würde ich hiermit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Stuttgart mitteilen das ich an der umfassenden Einsichtnahme in die Unterlagen festhalten möchte. Die durch sie aufgeführte Begründung bei der Veröffentlichung von Gutachten zu Gebäuden bestünde nach § 6 LIFG die Veröffentlichung von eigentlich geschütztem geistigen Eigentum oder Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ist meiner Auffassung nach nicht nachvollziehbar. Vermögen und Bau BW bzw. deren Abteilung Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim hat meines Wissens nach Firmen beauftragt Gutachten durchzuführen - hier entsteht ja kein geistiges Eigentum oder Betriebs-/ Geschäftsgeheimnisse die besonders geschützt werden müssten, da ja nichts entwickelt wurde sondern nur geprüft. Auch die Begründung nach § 4 LIFG könnten durch die Gutachten "Belange der öffentlichen Sicherheit [...] berührt" werden versteht sich mir nicht. Der nicht öffentliche Umgang bei dem Thema mit den Personen die dieses Gebäude täglich für ihre Arbeit und Studium nutzen, trotz der erheblichen Mängel und der dadurch verursachten Gefühle eines nicht mehr sicheren Gebäudes und dadurch Arbeits- und Lernumfelds, stellt meiner Auffassung nach ein größeres Belange der öffentlichen Sicherheit da. Begehungsprotokolle hatte ich in diesem Antrag nie erwähnt. Als Begründung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 LIFG würde ich einerseits die starken Beeinträchtigungen, die für mich u.a. durch die mehrmaligen monatelangen Sperrungen derselben Hörsähle (z.B. V38.02) als auch eine möglicherweise Komplettsperrung des Gebäudes für mein Studium entstehen, nennen. Andererseits lösen größere Risse in den Wänden (z.B. Männertoilette im UG, Gang im EG links neben dem V38.02), Splittern mehrerer eigentlich nichttragender über 2 Meter großer Glasscheiben (z.B. im V38.02 und Bürofenster in den oberen Stockwerken) als auch die Anhebungen von Böden wodurch die Türöffnung nicht mehr möglich ist (z.B. Archiv, Lernräume, Institutsräume) ein starkes Gefühl der Unischerheit während des studierens, lernens und arbeiten im Gebäude für mich und weitere Kommilitoninnen, Kommilitonen und Mitarbeiter*innen aus. Dies hoffen wir durch die Informationen aus diesen Gutachtenzu den Prüfungen des Gebäudes als auch des Bodens durch Expert*innen (z.B. aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Sanierung des Gebäudes von Ende letzten/ Anfang diesen Jahres) stoppen zu können. Diese Anfrage laut Informationsfreiheitsgesetz soll eine Behandlung des Themas des etwa 20 Millionen Euro teuren Projekts "Universitätsstraße 38", die in den letzten Jahren durchgeführten, als auch für die Zukunft geplanten meines Wissens etwa 15 Millionen Euro teuren Sanierungsmaßnahmen, im Landtag von Baden Württemberg durch eine kleine Anfrage durch die Opposition vorwegnehmen. In diesem Zuge würde ich eine bessere Kooperation mit Vermögen und Bau BW bzw. ihrer Abteilung Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim in Zukunft zum gemeinseitigen Interesse bevorzugen. Hierzu wäre beispielsweise eine Antwortzeit unter 3 Monaten hilfreich ;) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Universitätsstraße 38 Gutachten“ vom 30.05.2022 (#250174) wurde vo…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
16. Dezember 2022 18:10
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Universitätsstraße 38 Gutachten“ vom 30.05.2022 (#250174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 169 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Auskunftsanfrage vom 30.05.2022 und Ihre Mitteilung vom 09.09.20…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
AW: EXTERN AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
29. Dezember 2022 16:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Auskunftsanfrage vom 30.05.2022 und Ihre Mitteilung vom 09.09.2022 die Anfrage weiter verfolgen zu wollen erlassen wir folgenden Bescheid: 1. Dem Antrag vom 30.05.2022 wird stattgegeben. Der Zugang zu den begehrten Informationen wird gewährt. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Es sind keine Auslagen entstanden. Gründe: I. Mit E-Mail vom 30.05.2022 beantragten Sie beim Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Universitätsbauamt Stuttgarg gemäß Landesinformationsfreiheitsgesetz, Umweltverwaltungsgesetz und Umweltinformationsgesetzes des Bundes die Übersendung Gutachten die zum Gebäude Universitätsstraße 38, Stuttgart in den letzten 3 Jahren erstellt wurden. II. Der Antrag ist zulässig und begründet. Dem begehrten Auskunftsanspruch nach § 1 Abs.2 LIFG, § 25 UVwG und § 2 Abs. 3 UIG wird stattgegeben. Die bezüglich des Gebäudes Universitätsstraße 38, Stuttgart erstellten Gutachten der letzten 3 Jahre fügen wir in der Anlage bei. Personenbezogene und sonst schützenswerte Daten wurden geschwärzt. Im Hinblick auf die verzögerte Verfahrensdauer verzichten wir auf die Erhebung von Auslagen und Gebühren. Die Kostenentscheidung ergeht nach § 10 Abs.1 LIFG i.V.m. § 7 LGebG, VwV Kostenfestlegung. Es fallen keine Gebühren und Auslagen an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermögen und Bau, Amt Stuttgart, Ossietzkystr. 3, 70174 Stuttgart, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung der zuvor übersandten E-Mail noch die weitere Unterlagen, di…
Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Betreff
AW: EXTERN AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
29. Dezember 2022 16:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung der zuvor übersandten E-Mail noch die weitere Unterlagen, die aufgrund der Dateigröße nicht mitversandt werden konnte. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Morgen, vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &g…
An Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN AW: Universitätsstraße 38 Gutachten [#250174]
Datum
11. Januar 2023 07:22
An
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Universitätsbauamt Stuttgart und Hohenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen, vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>