Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein weiteres mal vielen Dank nochmals für die Zusendung der Unterlagen bei meiner bevorigen Anfrage zur Universitätsstraße 38:
https://fragdenstaat.de/a/250174
Auf Seite 23 des oben verlinkten Geotechnischen Bericht vom 28.10.2020 wird unter dem Punkt 4 "Weiteres Vorgehen" eine E-Mail mit Schätzungen vom 17.10.2020 erwähnt.
Diese würde ich hiermit beantragen (Absender/ Empfänger dürfen natürlich geschwärzt werden).
Vielen Dank für ihre Mühen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 289519
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/289519/
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