Universität Trier: Datenschutzschulungen

Anfrage an: Universität Trier

Eine Aufstellung aller Datenschutzschulungen seit 2010 durch Interne oder externe Dienstleister, soweit möglich getrennt nach folgenden Ziel-Personenkreisen:
- Wissenschaftliches Personal (Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter)
- Wissenschaftliche Hilfskräfte (mit und ohne Abschluss)
- Nicht-wissenschaftliches Personal
- Wahlhelfer bei Universitätswahlen

Falls erforderlich, bitte ich darum, die Informationen bei den Fachbereichen, Fächern und weiteren Einrichtungen einzuholen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2016
  • Frist
    8. Juli 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellu…
An Universität Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Universität Trier: Datenschutzschulungen [#16983]
Datum
6. Juni 2016 14:53
An
Universität Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Datenschutzschulungen seit 2010 durch Interne oder externe Dienstleister, soweit möglich getrennt nach folgenden Ziel-Personenkreisen: - Wissenschaftliches Personal (Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter) - Wissenschaftliche Hilfskräfte (mit und ohne Abschluss) - Nicht-wissenschaftliches Personal - Wahlhelfer bei Universitätswahlen Falls erforderlich, bitte ich darum, die Informationen bei den Fachbereichen, Fächern und weiteren Einrichtungen einzuholen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Universität Trier
Sehr geehrter Antragsteller/in, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 06.07.2016. Die Universität Trier selbst ha…
Von
Universität Trier
Betreff
Universität Trier: Datenschutzschulungen
Datum
6. Juli 2016 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller/in, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 06.07.2016. Die Universität Trier selbst hat seit 2010 keine Datenschutzschulungen durch interne oder externe Dienstleister durchgeführt. Bei Bedarf wird jedoch die aufgabenbezogene Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Fortbildungsveranstaltungen anderer Anbieter, z. B. der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V., gefördert. Mit freundlichen Grüßen