Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Sonderforschungsbereich 115, 1973/74

Dokumentation der im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Jahre 1973/74 durchgeführten Experimente im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 115, begrenzt auf Details der sogenannten Deprivationsforschung:

1. Welche Kosten entstanden?
2. Welche Forscher wurden konkret beauftragt?
3. Welche Erkenntnisse sollten erzielt werden?
4. Wie sollten die Erkenntnisse genutzt werden?
5. Hypothesen.
6. Versuchsaufbau.
7. Versuchsdurchführung.
8. Wissenschaftliche Auswertung / Abschlussberichte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2014
  • Frist
    11. November 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumentation de…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Sonderforschungsbereich 115, 1973/74 [#7736]
Datum
10. Oktober 2014 12:07
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumentation der im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf im Jahre 1973/74 durchgeführten Experimente im Rahmen des Sonderforschungsbereichs 115, begrenzt auf Details der sogenannten Deprivationsforschung: 1. Welche Kosten entstanden? 2. Welche Forscher wurden konkret beauftragt? 3. Welche Erkenntnisse sollten erzielt werden? 4. Wie sollten die Erkenntnisse genutzt werden? 5. Hypothesen. 6. Versuchsaufbau. 7. Versuchsdurchführung. 8. Wissenschaftliche Auswertung / Abschlussberichte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums f…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Sonderforschungsbereich 115, 1973/74 [#7736]
Datum
15. Oktober 2014 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Mangels Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann ich Ihrem Auskunftsbegehren leider nicht entsprechen. Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist eine Gliedkörperschaft der Universität Hamburg. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Behörde für Wissenschaft und Forschung als Landesbehörde. Als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist das Universitätsklinikum nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) unmittelbar auskunftsverpflichtet. Ich werde Ihren Antrag daher parallel an das Universitätsklinikum weiterleiten; Sie erhalten selbstverständlich eine Kopie. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Damen und Herren, die untenstehende IFG-Anfrage erreichte das Bundesministerium für Bildung und Fors…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf: Sonderforschungsbereich 115, 1973/74 [#7736]
Datum
15. Oktober 2014 14:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die untenstehende IFG-Anfrage erreichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung am 10. Oktober 2014. Da diese dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz unterfällt, bitte ich um Übernahme zuständigkeitshalber. Mit freundlichen Grüßen