Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Unklarheiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
Heute habe ich bemerkt das von meinem Konto 135€ von der Bundeskasse in Weiden abegzogen wurden. Bis auf das ich in Wiesau die Berufsschule besuche habe ich mit dieser Region nichts zu tun. Wohnhaft bin ich in 82433 Bad Kohlgrub.
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Tel: 0162632334
Ich bitte um Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Constantin Baumgartl

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. November 2017
  • Frist
    16. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unklarheiten [#2<< Adresse entfernt >>310]
Datum
14. November 2017 10:46
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, Heute habe ich bemerkt das von meinem Konto 13<< Adresse entfernt >>€ von der Bundeskasse in Weiden abegzogen wurden. Bis auf das ich in Wiesau die Berufsschule besuche habe ich mit dieser Region nichts zu tun. Wohnhaft bin ich in 82433 Bad Kohlgrub. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel: 0162632334 Ich bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen Constantin Baumgartl Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.1<< Adresse entfernt >> nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. << Adresse entfernt >> IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constantin Baumgartl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constantin Baumgartl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Sehr geehrter Herr Baumgartl, leider konnte ich aufgrund ihrer Angaben die Zahlung nicht nachvollziehen. Bitte se…
Von
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Betreff
AW: Unklarheiten [#2<< Adresse entfernt >>310]
Datum
16. November 2017 09:22
Status
Sehr geehrter Herr Baumgartl, leider konnte ich aufgrund ihrer Angaben die Zahlung nicht nachvollziehen. Bitte senden sie mir den betreffenden Kontoauszug zu, oder teilen sie mir sämtliche Angaben auf dem Kontoauszug mit. Handelt es sich beispielsweise um Kfz-Steuer oder waren sie bei der Bundeswehr beschäftigt? Mit freundlichen Grüßen