UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke

Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat ihres Ministeriums oder Ihnen untergeordneten Behörden an den Treffen zur Erstellung des UNO-Berichts zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke beteiligt waren.

Bitte schicken Sie mir auch alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2012
  • Frist
    8. Dezember 2012
  • Ein:e Follower:in
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke
Datum
6. November 2012 10:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat ihres Ministeriums oder Ihnen untergeordneten Behörden an den Treffen zur Erstellung des UNO-Berichts zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke beteiligt waren. Bitte schicken Sie mir auch alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
mit E-Mail vom 06. November 2012 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft zu …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz: UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke
Datum
26. November 2012
Status
Anfrage erfolgreich
345,6 KB
mit E-Mail vom 06. November 2012 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Auskunft zu Fragen betreffend den UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke Sie bitten dabei um Informationen dazu, weiche Person oder Personen aus welchem Referat des Ministeriums oder der nachgeordneten Behörden an den Treffen zur Erstellung des UNO-Berichts zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke beteiligt waren. Darüber hinaus erbitten Sie alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Am 25./26. Januar 2009 nahm ein Referent des Bundesministeriums des Innern, Referat ÖS II 1, an einem CITIF-Workshop mit dern Titel "Countering Terrorist Use of the Internet - Addressing Legal Aspects" teil, dessen Ergebnisse als Vorarbeit zu dem UNODC-Bericht dienten. Die entsprechenden, mit der Einladung international versendeten Vorbereitungsunterlagen habe ich angehängt. Von Seiten des BKA nahm ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des kriminalistischen Instituts an der Sitzung vom 05.-O6.10.2012 zur Erstellung des UNO-Berichts zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke in Wien teil. Ein direkter Schriftwechsel mit dem Veranstalter / Delegationen sowie Dokumente hierzu liegen nicht vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat an der Erstellung des Berichtes „The use of the Internet for terrorist purposes" der UNODC nicht mitgewirkt. Herr Präsident Dr. Maaßen hat jedoch in Vertretung des Bundesinnenministers an der UNODC - Veranstaltung (Vorstellung des Berichtes) am 22. Oktober 2012 teilgenommen und einen Vortrag gehalten. Des Weiteren nahm er auch an der anschließenden Pressekonferenz teil. Herr Präsident Dr. Maäßen wurde durch Herrn Vizepräsident des BKA Maurer begleitet. Das Programm sowie das Redemanuskript von Herrn Dr. Maaßen habe ich als Anlage beigefügt. Aufgrund des bisherigen Arbeitsaufwandes von ca. 30 Minuten ergeht dieser Bescheid kostenfrei. Es ist möglich, dass sich noch weitere einzelne Dokumente in einzelnen Akten befinden könnten. Dies festzustellen, würde einen Rechercheaufwand von mindestens zwei Stunden nach sich ziehen. Damit wäre - unabhängig von dem Ergebnis der Recherche- mit Kosten in Höhe von ca. 150 € zu rechnen. Ich bitte um Mitteilung, falls Sie diese weitere Recherche wünschen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Menz