UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke

Anfrage an: Bundesregierung

Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an den Treffen zur Erstellung des UNO-Berichts zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke beteiligt waren.

Bitte schicken Sie mir auch alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Oktober 2012
  • Frist
    24. November 2012
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie…
An Bundesregierung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke
Datum
23. Oktober 2012 15:06
An
Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an den Treffen zur Erstellung des UNO-Berichts zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke beteiligt waren. Bitte schicken Sie mir auch alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Postanschrift Andre Meister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Meister, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer Anfrage vom 23. Oktober 2012. Im Press…
Von
Bundesregierung
Betreff
WG: UNO-Bericht zur Verwendung des Internets für terroristische Zwecke - BPA-ID: [WvydqVYMlYs=]
Datum
5. November 2012 09:14
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Meister, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer Anfrage vom 23. Oktober 2012. Im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung liegen Informationen zu diesem Thema nicht vor. Ich empfehle Ihnen, sich an das Auswärtige Amt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Vogt Vertretung der Abteilungsleitung 2 ____________________________________ Abteilung Medienmonitoring/IT ; IFG-Beauftragter Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030-18-272-3202 Fax: 030-18-272-2517 E-Mail<<Name und E-Mailadresse>> Internet<<Name und E-Mailadresse>>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>