Unproffesionelle Reinigung eines Bahndammabschnitts

Anfrage an: DB Netz AG

Wir wohnen auf der Strasse Am Bahndamm in Moers.
Vor einigen Wochen wurden am bzw. auf dem Bahndammgelände Grünschnittarbeiten durchgeführt. Leider blieben nach den Arbeiten erhebliche Mengen gehechselter Grünschnitt auf dem Pflaster liegen, die die dort befindlichen Parkbuchten deutlich verkleinern.
Laut Stadt Moers wurden diese Arbeiten in Ihrem Auftrag durchgeführt.
Meine Fragen:
1. wie werden Arbeiten beauftragter Firmen kontrolliert?
2. Erfolgt eine Abnahme nach Durchführung und vor Zahlung?
3. Wie gedenken Sie, den ordnungsgemäßen Zustand der öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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Ferdi Philippsen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir wohnen auf de…
An DB Netz AG Details
Von
Ferdi Philippsen
Betreff
Unproffesionelle Reinigung eines Bahndammabschnitts [#238878]
Datum
26. Januar 2022 09:33
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir wohnen auf der Strasse Am Bahndamm in Moers. Vor einigen Wochen wurden am bzw. auf dem Bahndammgelände Grünschnittarbeiten durchgeführt. Leider blieben nach den Arbeiten erhebliche Mengen gehechselter Grünschnitt auf dem Pflaster liegen, die die dort befindlichen Parkbuchten deutlich verkleinern. Laut Stadt Moers wurden diese Arbeiten in Ihrem Auftrag durchgeführt. Meine Fragen: 1. wie werden Arbeiten beauftragter Firmen kontrolliert? 2. Erfolgt eine Abnahme nach Durchführung und vor Zahlung? 3. Wie gedenken Sie, den ordnungsgemäßen Zustand der öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen Anfragenr: 238878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238878/ Postanschrift Ferdi Philippsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdi Philippsen

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DB Netz AG
Sehr geehrter Herr Philippsen, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 26. Januar 2022 über "Frag denStaat". Wir bedauer…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Unproffesionelle Reinigung eines Bahndammabschnitts [#238878]
Datum
23. Februar 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Philippsen, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 26. Januar 2022 über "Frag denStaat". Wir bedauern, dass Sie sich wegen der Ausführung unserer Arbeiten und der damit verbundenen Qualität gestört fühlten und haben uns vor Ort ein Bild gemacht. Als zertifiziertes Unternehmen arbeitet die DB Fahrwegdienste GmbH im Auftrag der DB Netz AG, die die Anlagenverantwortung für dieses Grundstück besitzt. Unsere Kontrolle entsprach dem zu erwartenden Leistungsbild gemäß unserer Beauftragung. Es lässt sich allerdings gut erkennen, dass es durch das starke Gefälle des Bahndammes zur Straße und den Parkbuchten durch Wind und Regen immer wieder zu Humus-, Erd- und Laubeinträge kommen kann. Dadurch, dass der Böschungsfuß nur durch einen fast bodengleichen Randstein den Parkstreifen abgrenzt, kann es ferner bei Befahrung durch einparkende Fahrzeuge zu einer weiteren Verschlechterung kommen. In Summe schiebt sich der auslaufende Teil des Bahndammes somit über die Jahre in die Parkbuchten hinein. Daher bleibt festzuhalten, dass der heutige Zustand des Bahndammes nicht durch eine unsachgemäße Bearbeitung der Vegetation hervorgerufen worden ist, sondern durch mehrjährige Erosion. Nach der heutigen Vorortbegehung durch die zuständige Anlagenverantwortliche wird das Netz Duisburg die Parkbuchten vollständig von dem herunterfallenden Grünschnitt befreien und vollständig freiräumen. Als Maßnahme gleicher Sicherheit wird die Böschung kurzfristig reprofiliert, so dass ein Nachrutschen des Erdkörpers ausgeschlossen werden kann. Freundliche Grüße