(unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falschen Parkens vor dem Amtsgericht Iserlohn am 27.08.2018 wurde der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit bestritten, weil weder ein abgesenkter Bordstein, eine Straßenmarkierung und auch kein Hinweisschild auf ein Parkverbot hindeuteten.
Ein Anwohner zeigt dort regelmäßig Eltern an, die ihre Kinder in den nahegelegenen Kindergarten bringen und dabei kurzfristig gegenüber seiner „dreispurigen“ Ausfahrt parken. Im Zeugenstand teilte der Anzeigensteller mit, dass er auf Anraten des „Bereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, der Stadt Iserlohn“ „mehrere Anzeigen“ erstattet hätte.
https://fragdenstaat.de/anfrage/unrechtmae-bugelder-am-kindergarten-kantstrae/

https://www.beispielklagen.de/Pool/2018_08_24_Blondinen_Ausfahrt.pdf

In Anlehnung an die 2018 erstmals vorgetragenen Anfragen sollen diese nun zeitlich erweitert werden.
Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird beantragt.

1. Wann wurden Anträge an die Stadt Iserlohn gestellt ein Parkverbot in der Nähe des Kindergartens Kantstraße durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung einzurichten? (keine personenbezogenen Daten) – Die straßenbauliche Umsetzung erfolgte zwischen dem 27.08.2018-11.12.2018.

2. Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich des Kindergartens, Iserlohn Kantstraße erstattet? (keine personenbezogenen Daten)

3. Wie viele Widersprüche wurden gegen die schriftlichen Verwarnungen im Bereich des Kindergartens, Iserlohn Kantstraße mit Verwarnungsgeld eingelegt.

4. Wie hoch ist die Summe der eingetriebenen Bußgelder im Bereich des Kindergartens, Iserlohn Kantstraße. Antworten bitte nach Jahren gruppiert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Ordnungswidrigkeitenverf…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
2. Oktober 2021 20:02
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falschen Parkens vor dem Amtsgericht Iserlohn am 27.08.2018 wurde der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit bestritten, weil weder ein abgesenkter Bordstein, eine Straßenmarkierung und auch kein Hinweisschild auf ein Parkverbot hindeuteten. Ein Anwohner zeigt dort regelmäßig Eltern an, die ihre Kinder in den nahegelegenen Kindergarten bringen und dabei kurzfristig gegenüber seiner „dreispurigen“ Ausfahrt parken. Im Zeugenstand teilte der Anzeigensteller mit, dass er auf Anraten des „Bereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, der Stadt Iserlohn“ „mehrere Anzeigen“ erstattet hätte. https://fragdenstaat.de/anfrage/unrechtmae-bugelder-am-kindergarten-kantstrae/ https://www.beispielklagen.de/Pool/2018_08_24_Blondinen_Ausfahrt.pdf In Anlehnung an die 2018 erstmals vorgetragenen Anfragen sollen diese nun zeitlich erweitert werden. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird beantragt. 1. Wann wurden Anträge an die Stadt Iserlohn gestellt ein Parkverbot in der Nähe des Kindergartens Kantstraße durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung einzurichten? (keine personenbezogenen Daten) – Die straßenbauliche Umsetzung erfolgte zwischen dem 27.08.2018-11.12.2018. 2. Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich des Kindergartens, Iserlohn Kantstraße erstattet? (keine personenbezogenen Daten) 3. Wie viele Widersprüche wurden gegen die schriftlichen Verwarnungen im Bereich des Kindergartens, Iserlohn Kantstraße mit Verwarnungsgeld eingelegt. 4. Wie hoch ist die Summe der eingetriebenen Bußgelder im Bereich des Kindergartens, Iserlohn Kantstraße. Antworten bitte nach Jahren gruppiert. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Sehr Antragsteller/in in obiger Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre IFG-Anfrage vom 02.10.2021. Mit Ihrer z…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antw: Wtrlt: (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
2. November 2021 10:24
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
1,9 KB


Sehr Antragsteller/in in obiger Angelegenheit beziehe ich mich auf Ihre IFG-Anfrage vom 02.10.2021. Mit Ihrer zweiten Frage bitten Sie um Mitteilung, wie viele Anzeigen in den „vergangenen Jahren“ im Bereich des Kindergartens, Iserlohn, Kantstraße, erstattet wurden. Der von Ihnen angefragte zeitliche Rahmen „vergangene Jahre“ ist leider zu unkonkret. Teilen Sie mir bitte mit, welchen Zeitraum Sie hier genau meinen. Zugleich weise ich höflich darauf hin, dass die von Ihnen aufgeworfenen Fragen nur mit erheblichem Vorbereitungsaufwand zu beantworten sind. Für die Auskunft werden daher Gebühren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW (VerwGebO IFG NRW) und der Tarifstelle (TS) 1.2 des dazugehörenden Gebührentarifs (GT) zu erheben sein. Der Gebührenrahmen gemäß TS 1.2 beträgt 10,00 € bis 500,00 €. Nach der Rechtsprechung des hier zuständigen Verwaltungsgerichts ist lediglich ein Verwaltungsaufwand bis zur zeitlichen Grenze von 15 Minuten als unerheblich zu qualifizieren, vgl. u. a. VG Arnsberg, Urteil vom 25.06.2004, Az.: 11 K 1254/03. Diese zeitliche Grenze wird hier nicht einzuhalten sein. Es ist mit Gebühren in Höhe von ca. 30,00 € zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vorab würde mir die Beantwortung meiner Fragen genügen, soweit Sie kostenfrei gelei…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
9. Januar 2022 20:46
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vorab würde mir die Beantwortung meiner Fragen genügen, soweit Sie kostenfrei geleistet werden. Die Aufforderung zur Denunziation durch das Ordnungsamt Iserlohn wird weitere presserechtliche Fragen aufwerfen. Möglichweise könnten Sie mir einen Screenshot der Bußgelderfassungs-software übersenden. Dann wäre gegebenfalls eine Hilfestellung zur Datenabfrage möglich, um die Bußgelder auf eine räumlich eng zuzuordnende Umgebung einzugrenzen. Wenn man weiß wie es geht, sind 15 Minuten eine lange Zeit. Falls Sie es wünschen, kann ich meine Anfrage auch in zwölf Einzelanfragen aufsplitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230415/
Kommunalverwaltung Iserlohn
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen bereits mitgeteilt, wird die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 02.10.2021 voraussich…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
12. Januar 2022 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie Ihnen bereits mitgeteilt, wird die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 02.10.2021 voraussichtlich Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 € verursachen, da ein Zeitaufwand von 15 Minuten überschritten wird; entsprechendes ist bereits jetzt absehbar. Teilen Sie mir bitte bis zum 18.01.2022 mit, ob Sie an Ihrer Anfrage vom 02.10.2022 festhalten. Sollten Sie an Ihrer Anfrage festhalten, bitte ich noch um Konkretisierung, welchen Zeitraum Sie mit "vergangene Jahre" meinen. Aktuell ist Ihre Anfrage in diesem Punkt nicht hinreichend bestimmt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hallo Antragsteller/in meine Erfahrungen mit weit mehr als einhundert Anfragen nac…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
12. Januar 2022 22:17
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hallo Antragsteller/in meine Erfahrungen mit weit mehr als einhundert Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei verschiedensten Behörden haben mich gelehrt zwischen hilfsbereiten und abwimmelnden Mitarbeitern zu unterscheiden. Kostenforderungen für Bagatellanfragen haben bereits zu höchstrichterlichen Urteilen geführt, weil dies eine Form darstellt, das Informationsfreiheitsgesetz auszuhebeln und zu unterlaufen. In der Antwort zur ersten Anfrage vom 14.11.2018 konnten Sie lesen: Zu Frage 2) Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich Kantstraße 58 erstattet? Antwort: Die hier ermittelbare Anzahl aller Anzeigen für die vergangenen Jahre beläuft sich auf 20. Daraus ergibt sich sachlogisch ein Zeitraum von November 2018-Dezember 2021. Sollten Sie weiterhin auf einer Kostenforderung bestehen, wende ich mich auch gern an Bürgermeister Michael Joithe persönlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230415/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >> michael.joithe@​iserlohn.de buergermeister@​iserlohn.de seit vielen Jahr…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
6. Februar 2022 18:42
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Antragsteller:in >> michael.joithe@​iserlohn.de buergermeister@​iserlohn.de seit vielen Jahren nutze ich die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes zu Recherchezwecken für meine unentgeltliche Erwerbslosenberatung im Rahmen der Vereinsarbeit für aufRECHT e.V. als auch für meine Dokumentation von Sozialklagen von Betroffenen gegen Fehlentscheidungen des Jobcenter Märkischer Kreis (www.beispielklagen.de) sowie etliche andere Missstände. Außerdem veröffentliche ich seit Jahren unentgeltlich Artikel als Bürgerreporter im Lokalkompass. https://www.lokalkompass.de/iserlohn/profile-5541/ulrich-wockelmann Meine Informationsfreiheitsanfrage „(unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II“ vom 02.10.2021 (#230415) wurde von Ihrer Verwaltung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die haben die Frist mittlerweile um 93 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Das Angebot von Frau Nikola Linde mir einige wenige Informationen für 30,00 € verkaufen zu wollen nehme ich zum Anlass, Sie persönlich anzuschreiben und Sie zu bitten, die zügige Herausgabe meiner angefragten Informationen kostenfrei zu veranlassen. Das Informationsfreiheitsgesetz will den Bürger an demokratischen Prozessen aktiv beteiligen und dürfte bereits darum auch in Ihrem persönlichen Interesse liegen. Der Verein aufRECHT e.V. hat nie Zuwendungen von der Stadt Iserlohn erhalten. Trotzdem haben wir in unserer elfjährigen Vereinsarbeit mehr als 3.000 überwiegend Iserlohner Bürger unterstützt ihre gesetzlich zustehenden Rechte durchzusetzen. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zu Verfügung. Einer persönlichen Antwort sehe ich erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 230415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/230415/upload/f2966bb074a46ea4f5b2de050a002a6ace72384f/

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Kommunalverwaltung Iserlohn
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.02.2022, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestät…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße - Teil II [#230415]
Datum
8. Februar 2022 08:20
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
1,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 06.02.2022, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Ich kenne bzw. verfolge Ihre Arbeit auf verschiedenen Plattformen und schätze grundsätzlich Ihren Einsatz für die Iserlohner Bürger. Ja, Transparenz und die Beteiligung an demokratischen Prozessen ist mir wichtig. Dennoch sieht das Informationsfreiheitsgesetz durchaus vor, dass Gebühren erhoben werden können, die den entstehenden Aufwand in einer Behörde widerspiegeln sollen (https://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/BJNR000600006.html). Eine mögliche Befreiung oder Ermäßigung gem §2 kann ich nicht pauschal zusagen, da ich den Einzelfall prüfen muss. Das allerdings Fristen nicht eingehalten werden, sollte nicht passieren. Ich werde diesen Fall erneut an die zuständige Fachabteilung weitergegeben, wo die weitere Bearbeitung erfolgen wird und meine Mitarbeiterin, Frau Bischof-Kreutzer, wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage koordinieren und sich nach Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen bzw. die Fachabteilung wird den Vorgang kurzfristig abschließend bearbeiten. Mit herzlichen Grüßen