(unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falschen Parkens vor dem Amtsgericht Iserlohn am 27.08.2018 wurde der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit bestritten, weil weder ein abgesenkter Bordstein, eine Straßenmarkierung und auch kein Hinweisschild auf ein Parkverbot hindeuteten.

Ein Anwohner zeigt dort regelmäßig Eltern an, die ihre Kinder in den nahegelegenen Kindergarten bringen und dabei kurzfristig gegenüber seiner „dreispurigen“ Ausfahrt parken. Im Zeugenstand teilte der Anzeigensteller mit, dass er auf Anraten des „Bereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, der Stadt Iserlohn“ „mehrere Anzeigen“ erstattet hätte.

In der schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld wurde behauptet.
„Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt.
§ 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat“

Im Wortlaut heißt es:
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Aber die Rechtsprechung präzisiert den Begriff der „schmalen Straße“.

1) Der Begriff der "schmalen" Fahrbahn in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die „Bestimmtheit von Normen.“ VGH Baden-Württemberg, 8.3.2017, 5 S 1044/15 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Datum=2018&nr=22183&Blank=1 )
2) Nach gängiger Rechtssprechung sind ein bis zweimaliges Rangieren durchaus zumutbar. VG Saarlouis, 25.04.2013, 10 K 777/12 (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5301.php )
3) „Eine Fahrbahn ist im Sinne des § 12 III Nr. 3 StVO dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.“ OLG Saarbrücken, Ss (Z) 227/93, 25. 02.1994 (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss04.php )
4) „Auch die Notwendigkeit eines zwei- bis dreimaligen Rangierens kann zumutbar sein. Des Weiteren sind zumutbare Abhilfemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück in Betracht zu ziehen. VG Würzburg, 20.08.2014, W 6 K 13.854 (https://openjur.de/u/719985.html )
5) „Die Anordnung von Parkeinschränkungen gegenüber einer Garage ist dann nicht geboten, wenn deren bestimmungsgemäße Benutzung mit mehrmaligen Rangieren möglich ist. Allein die Notwendigkeit eines zwei- bis dreimaligen Vor- und Zurücksetzens eines Fahrzeugs ("Rangieren") kann angesichts der heute in den Innenstädten allgemein vorzufindenden Verkehrs- und Parkraumsituation nicht als ernsthafte Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angesehen werden.“ VGH München, 12.01.1998, 11 B 96.2895 (https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4055.php )

Dabei geht es um (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße, gegenüber Haus Nr. 58.
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/prozessbeobachter-gesucht-anwohner-fordert-blondinen-ausfahrt-fuer-seine-frau-von-der-stadt-iserlohn-d967008.html
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/richterin-koschinski-neue-kapriolen-beim-iserlohner-amtsgericht-d983772.html
Tatortfotos widerlegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit.
http://www.beispielklagen.de/Pool/2018_08_24_Blondinen_Ausfahrt.pdf

Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird beantragt.

1. Wurden Anträge des Anwohners an die Stadt Iserlohn gestellt ein Parkverbot durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung einzurichten? – Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt?
2. Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich Iserlohn. Kantstraße 58 erstattet?
3. Wie viele Widersprüche wurden gegen die schriftlichen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld eingelegt.
4. Wie hoch ist die Summe der eingetriebenen Bußgelder. Antworten bitte nach Jahren gruppiert.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Indizien für Denunziantentum.

Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich Kantstraße 58 erstattet?

Antwort: Die hier ermittelbare Anzahl aller Anzeigen für die vergangenen Jahre beläuft sich auf 20.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2018
  • Frist
    6. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Ordnungswidrigkeitenver…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße [#33897]
Datum
5. Oktober 2018 09:24
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falschen Parkens vor dem Amtsgericht Iserlohn am 27.08.2018 wurde der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit bestritten, weil weder ein abgesenkter Bordstein, eine Straßenmarkierung und auch kein Hinweisschild auf ein Parkverbot hindeuteten. Ein Anwohner zeigt dort regelmäßig Eltern an, die ihre Kinder in den nahegelegenen Kindergarten bringen und dabei kurzfristig gegenüber seiner „dreispurigen“ Ausfahrt parken. Im Zeugenstand teilte der Anzeigensteller mit, dass er auf Anraten des „Bereich Sicherheit und Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, der Stadt Iserlohn“ „mehrere Anzeigen“ erstattet hätte. In der schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld wurde behauptet. „Sie parkten im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt. § 12 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat“ Im Wortlaut heißt es: (3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5,00 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, Aber die Rechtsprechung präzisiert den Begriff der „schmalen Straße“. 1) Der Begriff der "schmalen" Fahrbahn in § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die „Bestimmtheit von Normen.“ VGH Baden-Württemberg, 8.3.2017, 5 S 1044/15 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Datum=2018&nr=22183&Blank=1 ) 2) Nach gängiger Rechtssprechung sind ein bis zweimaliges Rangieren durchaus zumutbar. VG Saarlouis, 25.04.2013, 10 K 777/12 (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5301.php ) 3) „Eine Fahrbahn ist im Sinne des § 12 III Nr. 3 StVO dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.“ OLG Saarbrücken, Ss (Z) 227/93, 25. 02.1994 (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss04.php ) 4) „Auch die Notwendigkeit eines zwei- bis dreimaligen Rangierens kann zumutbar sein. Des Weiteren sind zumutbare Abhilfemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück in Betracht zu ziehen. VG Würzburg, 20.08.2014, W 6 K 13.854 (https://openjur.de/u/719985.html ) 5) „Die Anordnung von Parkeinschränkungen gegenüber einer Garage ist dann nicht geboten, wenn deren bestimmungsgemäße Benutzung mit mehrmaligen Rangieren möglich ist. Allein die Notwendigkeit eines zwei- bis dreimaligen Vor- und Zurücksetzens eines Fahrzeugs ("Rangieren") kann angesichts der heute in den Innenstädten allgemein vorzufindenden Verkehrs- und Parkraumsituation nicht als ernsthafte Beeinträchtigung der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angesehen werden.“ VGH München, 12.01.1998, 11 B 96.2895 (https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4055.php ) Dabei geht es um (unrechtmäße) Bußgelder am Kindergarten Kantstraße, gegenüber Haus Nr. 58. https://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/prozessbeobachter-gesucht-anwohner-fordert-blondinen-ausfahrt-fuer-seine-frau-von-der-stadt-iserlohn-d967008.html https://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/richterin-koschinski-neue-kapriolen-beim-iserlohner-amtsgericht-d983772.html Tatortfotos widerlegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit. http://www.beispielklagen.de/Pool/2018_08_24_Blondinen_Ausfahrt.pdf Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird beantragt. 1. Wurden Anträge des Anwohners an die Stadt Iserlohn gestellt ein Parkverbot durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung einzurichten? – Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt? 2. Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich Iserlohn. Kantstraße 58 erstattet? 3. Wie viele Widersprüche wurden gegen die schriftlichen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld eingelegt. 4. Wie hoch ist die Summe der eingetriebenen Bußgelder. Antworten bitte nach Jahren gruppiert. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Bußgelder am Kindergarten in der Kantstraße (Iserlohn) Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihre…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Via
Briefpost
Betreff
Bußgelder am Kindergarten in der Kantstraße (Iserlohn)
Datum
24. Oktober 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 05.10.2018. Hierin teilen Sie mit, dass Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Beantwortung von Fragen zu Bußgeldern am Kindergarten in der Kantstraße stellen. Konkret beantragen Sie die Beantwortung folgender Fragen: Wurden Anträge des Anwohners an die Stadt Iserlohn gestellt ein Parkverbot durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung einzurichten? – Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt? Wie viele Anzeigen wurden in den vergangenen Jahren im Bereich Kantstraße 58 erstattet? Wie viele Widersprüche wurden gegen die schriftlichen Verwarnungen mit Verwarnungsgeld eingelegt? Wie hoch ist die Summe der eingetriebenen Bußgelder. Antworten bitte nach Jahren gruppiert. Da mit Beantwortung der Fragen 1 und 2 personenbezogene Daten an Sie weitergeleitet würden, muss gem. § 9 IFG NRW die Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Die betroffene Person wurde bereits angeschrieben. Die Antwort des Betroffenen ist zunächst abzuwarten. Zu Frage 3) kann ich Ihnen mitteilen, dass es im Zusammenhang mit von hier erlassenen Bußgeldbescheiden einen Einspruch gegeben hat. Zu Frage 4) In den Jahren 2015 bis 2018 wurden folgende Verwarngelder/Bußgelder erhoben: 2015: 120 € 2016: 20 € 2017: 90 € 2018 (Stichtag 23.10.2018): 245 € Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bußgelder am Kindergarten in der Kantstraße (Iserlohn) [#33897] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<…
An Kommunalverwaltung Iserlohn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder am Kindergarten in der Kantstraße (Iserlohn) [#33897]
Datum
25. Oktober 2018 19:21
An
Kommunalverwaltung Iserlohn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> der Einfachheithalber formuliere ich meine erste Frage gern um. Mit der Verallgemeinerung erledigt sich eine "Einwilligung des Betroffenen" gem. § 9 IFG NRW und die Antwort sollte zeitnah erfolgen können. 1.) Wurden Anträge von Anwohnern an die Stadt Iserlohn gestellt ein Parkverbot durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierung einzurichten? – Wenn ja, mit welcher Begründung wurden diese abgelehnt? 5.) Wie ist die übliche Vorgehensweise bei ähnlichen Bürgerbegehren von der Antragstellung bis zur Sachprüfung, der kommunalen Entscheidung und der Anweisung solcher straßenbaulichen Umsetzung? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33897 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Iserlohn
Antwortschreiben Sehr geehrtAntragsteller/in anbei das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anträge nach dem Informat…
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antwortschreiben
Datum
15. November 2018 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei das Antwortschreiben bezüglich Ihrer Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 05.10.2018 und 25.10.2018. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Iserlohn
Antrag Informationsfreiheitsgesetz
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antrag Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Mai 2020 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
1,9 KB


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Kommunalverwaltung Iserlohn
Antrag Informationsfreiheitsgesetz
Von
Kommunalverwaltung Iserlohn
Betreff
Antrag Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. Mai 2020 08:44
Status