Unschuldsvermutung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Warum gilt für die Bundesregierung beim ungeklärten Giftgasanschlag nicht die Unschuldsvermutung gegenüber der Russischen Regierung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Jörg Bormeister
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gilt für d…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jörg Bormeister
Betreff
Unschuldsvermutung [#28454]
Datum
30. März 2018 23:15
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gilt für die Bundesregierung beim ungeklärten Giftgasanschlag nicht die Unschuldsvermutung gegenüber der Russischen Regierung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Jörg Bormeister <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Bormeister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Bormeister
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Bormeister, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerse…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10230148] Unschuldsvermutung
Datum
5. April 2018 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrter Herr Bormeister, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes weitergeleitet wurde. Die Bundesregierung hat den Anschlag auf Sergej Skripal und seine Tochter mit einem Nervengift auf das Schärfste verurteilt und hierzu, gemeinsam mit internationalen Partnern, seine Verbundenheit mit Großbritannien ausgedrückt. Großbritannien hat die deutschen und europäischen zuständigen Stellen über die eigenen Untersuchungsergebnisse unterrichtet. Die Staats- und Regierungschefs der EU beim Europäischen Rat stimmten der britischen Einschätzung zu, dass eine russische Verantwortlichkeit sehr wahrscheinlich ist und es keine andere plausible Erklärung gibt. Die am 26. März in enger Abstimmung innerhalb der Europäischen Union und mit NATO-Verbündeten beschlossenen Maßnahmen sind ein starkes Signal der Solidarität mit Großbritannien und signalisieren Entschlossenheit der Bundesregierung, Angriffe auf unsere engsten Partner und Alliierten nicht unbeantwortet zu lassen. Hierbei darf Ursache und Wirkung nicht vergessen werden. Die Bundesregierung reagiert mit den von ihr ergriffenen Maßnahmen auf russisches aggressives Verhalten, nicht wir haben uns aggressiv gegenüber Russland verhalten. Dennoch ist die Bundesregierung weiter zu Dialog mit Russland bereit und hat dies auch immer betont. Es besteht kein Interesse an einer weiteren Zuspitzung der Lage. Es ist nun an Russland, alles zu tun, um die Vorwürfe auszuräumen und Transparenz zu schaffen. Leider hat Russland auf die Aufforderung zur Mitarbeit bisher nicht konstruktiv reagiert. Siehe diesbezüglich auch die gestrige gestrige Regierungspressekonferenz, in der die Bundesregierung (und somit auch das Auswärtige Amt) Fragen in diesem Zusammenhang, sofern möglich, beantwortete: https://www.auswaertiges-amt.de/de/news… Mit freundlichen Grüßen

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Jörg Bormeister
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die wortreiche Antwort. Ich konnte ihr entnehmen, daß auch Sie ni…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jörg Bormeister
Betreff
AW: [Ticket#: 10230148] Unschuldsvermutung [#28454]
Datum
15. April 2018 00:10
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die wortreiche Antwort. Ich konnte ihr entnehmen, daß auch Sie nicht wissen, warum die Unschuldsvermutung in diesem Fall nicht gilt. Ansonsten hätten Sie mich sicherlich auf entsprechende Passagen von UN Dokumenten hingewiesen. Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Bormeister Anfragenr: 28454 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Bormeister << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>