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"Unsere Kritiker nutzen unsere Angebote"

Auf Internetseite turi2.de hat HR-Intendant Manfred Krupp über Akzeptanz von ARD, ZDF und Rundfunkbeitrag gesprochen.
http://www.turi2.de/aktuell/unsere-kritiker-nutzen-unsere-angebote-hr-intendant-manfred-krupp-ueber-akzeptanz-von-ard-und-zdf/

Dazu brauche ich Informationen:
1. aus welchem Grund wird immer wieder die Akzeptanz von Rundfunkbeitrag erwähnt?
2. warum werden Netflix-Abo und Rundfunkbeitrag verglichen? Netflix-Abo wird doch bei Nutzung freiwillig bezahlt und der Rundfunkbeitrag unter Zwang und die Nutzung spielt keine Rolle.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf …
An Hessischer Rundfunk AdöR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Unsere Kritiker nutzen unsere Angebote" [#33389]
Datum
10. September 2018 16:24
An
Hessischer Rundfunk AdöR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Internetseite turi2.de hat HR-Intendant Manfred Krupp über Akzeptanz von ARD, ZDF und Rundfunkbeitrag gesprochen. http://www.turi2.de/aktuell/unsere-kritiker-nutzen-unsere-angebote-hr-intendant-manfred-krupp-ueber-akzeptanz-von-ard-und-zdf/ Dazu brauche ich Informationen: 1. aus welchem Grund wird immer wieder die Akzeptanz von Rundfunkbeitrag erwähnt? 2. warum werden Netflix-Abo und Rundfunkbeitrag verglichen? Netflix-Abo wird doch bei Nutzung freiwillig bezahlt und der Rundfunkbeitrag unter Zwang und die Nutzung spielt keine Rolle.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessischer Rundfunk AdöR
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservi…
Von
Hessischer Rundfunk AdöR
Betreff
Antw: "Unsere Kritiker nutzen unsere Angebote" [#33389] (Automatische Eingangsbestätigung)
Datum
10. September 2018 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks. Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet. Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung. Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice Hörer- und Zuschauerservice Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Bertramstraße 8 60320 Frankfurt Montag bis Freitag 08:00 - 22:00 Uhr Wochenende und Feiertage 09:00 - 21:00 Uhr Hörerservice 069 155-5100 Zuschauerservice 069 155-5111 Fax 069 155-5155 <<E-Mail-Adresse>> www.hr.de >>> Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 10.9.18 16:24 >>> Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Internetseite turi2.de hat HR-Intendant Manfred Krupp über Akzeptanz von ARD, ZDF und Rundfunkbeitrag gesprochen. http://www.turi2.de/aktuell/unsere-kritiker-nutzen-unsere-angebote-hr-intendant-manfred-krupp-ueber-akzeptanz-von-ard-und-zdf/ Dazu brauche ich Informationen: 1. aus welchem Grund wird immer wieder die Akzeptanz von Rundfunkbeitrag erwähnt? 2. warum werden Netflix-Abo und Rundfunkbeitrag verglichen? Netflix-Abo wird doch bei Nutzung freiwillig bezahlt und der Rundfunkbeitrag unter Zwang und die Nutzung spielt keine Rolle. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.