Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2
Die in einer Wandlitzer Postfiliale fortwährenden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz dauern unverändert an. Nach allen Aussagen von renommierten Aerosolforschern wie Dr. Christof Asbach, Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung und Gerhard Scheuch kommt der Betrachtung von Innenräumen, insbesondere hochfrequentierten, eine signifikante Bedeutung zu.
Ärzteblatt vom 18.März 2021:
Ansteckungsgefahr in Innenräumen: SARS-CoV-2 wird vor allem über ausgeatmete Aerosole verbreitet
Sie wurden bereits mehrfach explizit eingehend auf die hohe Infektionsgefahr in dem genannten Raum hingewiesen.
Außer substanzlosen Schutzbehauptungen ist von Ihrer Seite als " Amtsleiterin " heraus nichts unternommen worden. Diverse Wandlitzer bezeugen den riskanten Sachverhalt, entgegen Ihrer Darstellung, die Situation sei bedenkenfrei.
Eine Infektion kann hier leicht auch dann erfolgen, wenn der Raum komplett Menschenleer ist. Es reichen die in dem Raum stehenden Aerosole!
Forderung:
1-
Nennen Sie mir alle erfolgten Maßnahmen, welche ein transparentes und nachprüfbares Hygienekonzept darstellen soll.
2-
Wie wird dort gelüftet? Es existiert lediglich eine Eingangstür vom Flur, wie auch eine vom Außenbereich. Oberlichter sind grundsätzlich geschlossen!
Wie soll in diesem Raum eine Stoßlüftung durchgeführt werden?
3- Zu welchen festen Zeiten wird dort angeblich gelüftet. Die Vorgabe liegt bei einem festen Zyklus von 20 Minuten.
4- Welche schriftlichen Dokumente sind an den Betreiber zur Korrektur der Verstöße gesandt worden?
Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. April 2021
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15. Mai 2021
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