Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2

Anfrage an: Landkreis Barnim

Die in einer Wandlitzer Postfiliale fortwährenden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz dauern unverändert an. Nach allen Aussagen von renommierten Aerosolforschern wie Dr. Christof Asbach, Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung und Gerhard Scheuch kommt der Betrachtung von Innenräumen, insbesondere hochfrequentierten, eine signifikante Bedeutung zu.

Ärzteblatt vom 18.März 2021:
Ansteckungsgefahr in Innenräumen: SARS-CoV-2 wird vor allem über ausgeatmete Aerosole verbreitet

Sie wurden bereits mehrfach explizit eingehend auf die hohe Infektionsgefahr in dem genannten Raum hingewiesen.

Außer substanzlosen Schutzbehauptungen ist von Ihrer Seite als " Amtsleiterin " heraus nichts unternommen worden. Diverse Wandlitzer bezeugen den riskanten Sachverhalt, entgegen Ihrer Darstellung, die Situation sei bedenkenfrei.

Eine Infektion kann hier leicht auch dann erfolgen, wenn der Raum komplett Menschenleer ist. Es reichen die in dem Raum stehenden Aerosole!

Forderung:
1-
Nennen Sie mir alle erfolgten Maßnahmen, welche ein transparentes und nachprüfbares Hygienekonzept darstellen soll.
2-
Wie wird dort gelüftet? Es existiert lediglich eine Eingangstür vom Flur, wie auch eine vom Außenbereich. Oberlichter sind grundsätzlich geschlossen!
Wie soll in diesem Raum eine Stoßlüftung durchgeführt werden?

3- Zu welchen festen Zeiten wird dort angeblich gelüftet. Die Vorgabe liegt bei einem festen Zyklus von 20 Minuten.

4- Welche schriftlichen Dokumente sind an den Betreiber zur Korrektur der Verstöße gesandt worden?

Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte sen…
An Landkreis Barnim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2 [#218227]
Datum
13. April 2021 13:23
An
Landkreis Barnim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die in einer Wandlitzer Postfiliale fortwährenden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz dauern unverändert an. Nach allen Aussagen von renommierten Aerosolforschern wie Dr. Christof Asbach, Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung und Gerhard Scheuch kommt der Betrachtung von Innenräumen, insbesondere hochfrequentierten, eine signifikante Bedeutung zu. Ärzteblatt vom 18.März 2021: Ansteckungsgefahr in Innenräumen: SARS-CoV-2 wird vor allem über ausgeatmete Aerosole verbreitet Sie wurden bereits mehrfach explizit eingehend auf die hohe Infektionsgefahr in dem genannten Raum hingewiesen. Außer substanzlosen Schutzbehauptungen ist von Ihrer Seite als " Amtsleiterin " heraus nichts unternommen worden. Diverse Wandlitzer bezeugen den riskanten Sachverhalt, entgegen Ihrer Darstellung, die Situation sei bedenkenfrei. Eine Infektion kann hier leicht auch dann erfolgen, wenn der Raum komplett Menschenleer ist. Es reichen die in dem Raum stehenden Aerosole! Forderung: 1- Nennen Sie mir alle erfolgten Maßnahmen, welche ein transparentes und nachprüfbares Hygienekonzept darstellen soll. 2- Wie wird dort gelüftet? Es existiert lediglich eine Eingangstür vom Flur, wie auch eine vom Außenbereich. Oberlichter sind grundsätzlich geschlossen! Wie soll in diesem Raum eine Stoßlüftung durchgeführt werden? 3- Zu welchen festen Zeiten wird dort angeblich gelüftet. Die Vorgabe liegt bei einem festen Zyklus von 20 Minuten. 4- Welche schriftlichen Dokumente sind an den Betreiber zur Korrektur der Verstöße gesandt worden? Ich bitte um eine zeitnahe Beantwortung.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218227/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Barnim
Sehr [geschwärzt], wie bereits in vorheriger Korrespondenz mitgeteilt, sind die von Ihnen genannten Rechtsgrundla…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
AW: Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2 [#218227]
Datum
16. April 2021 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wie bereits in vorheriger Korrespondenz mitgeteilt, sind die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen des BbgUIG sowie des VIG hier nicht einschlägig. Sie begehen Informationen über das Hygienekonzept der Postfiliale, welches aufgrund der Regelung des § 3 Abs. 1 7. SARS-Cov-2-EindV entwickelt und umgesetzt werden muss. Hier heißt es: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen. Bei der Festlegung der Maßnahmen sind die Anforderungen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel in der jeweils geltenden Fassung, die einschlägigen besonderen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz sowie die entsprechenden Vorgaben und Hinweise der Arbeitsschutzbehörde und des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz und dazu vorhandene branchenspezifische Konkretisierungen zu beachten." Weiterhin ist auch eine Akteneinsicht nach dem AIG nicht möglich, weil in meiner Behörde keine Akte zum von Ihnen gewünschten Hygienekonzept existiert. Wie Sie der zuvor dargestellten Regelung entnehmen können, legt die 7. SARS-CoV-2-EindV keine Übermittlungspflicht des Hygienekonzeptes für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber fest. Ich empfehle Ihnen daher nochmals sich mit dem Betreiber der Postfiliale in Verbindung zu setzen und das Konzept dort zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] " [geschwärzt] " [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]! [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meld…
An Landkreis Barnim Details
Von
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Betreff
AW: Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2 [#218227]
Datum
15. Mai 2021 19:24
An
Landkreis Barnim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2“ vom 13.04.2021 (#218227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218227/
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Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihren Angaben würde der Postfilialbetreiber Wandlitz seine Schutzkonzepte selb…
An Landkreis Barnim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2 [#218227]
Datum
13. September 2021 16:36
An
Landkreis Barnim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Ihren Angaben würde der Postfilialbetreiber Wandlitz seine Schutzkonzepte selbst ausarbeiten und dabei in Folge noch selbst kontrollieren. Das dies ein unmöglicher Zustand wäre, erkennen selbst Sie in dem Moment. Zudem hat es nachweislich nie ein erkennbares Konzept gegeben. Im Gegenteil: Menschen betreten in der Menge unkontrolliert und verweilen in dem strikt ungelüfteten Raum. Es gibt bereits auch Kritik von anderen Besuchern an den Filialbetreiber. Der Raum ist ein hochgradig potenzieller CORONA-HOTSPOT! Auch Ihre Beschwichtigungsversuche lösen das Problem in keiner Weise. Ich begehre weiterhin eine umgehende Gefahrenabwendung durch unterschiedliche Maßnahmen einer fachkompenten Institution, die für alle Besucher sofort und leicht zu erkennen wie auch nachprüfbar sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218227/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Mel…
An Landkreis Barnim Details
Von
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Betreff
AW: Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2 [#218227]
Datum
29. September 2021 12:41
An
Landkreis Barnim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2“ vom 13.04.2021 (#218227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 138 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Anbei erhalten Sie 2 aktuelle Aufnahmen, welche deutlich belegen, daß hier keine Belüftung und auch kein Hygienekonzept existiert. Anderweitige Behauptungen widersprechen der Realität. Es ist und bleibt ein potenzieller CORONAHOTSPOT! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - unbeluftete-postfiliale-1.pdf - unbeluftete-postfilile-2.pdf Anfragenr: 218227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218227/

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Landkreis Barnim
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen genannte Anfrage liegt mir nicht vor. In der Vergangenheit traten Sie mit mir…
Von
Landkreis Barnim
Betreff
AW: Untätigkeit und Leistungsverweigerung nach Meldung Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bei SARS-CoV-2 [#218227]
Datum
30. September 2021 14:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen genannte Anfrage liegt mir nicht vor. In der Vergangenheit traten Sie mit mir in Kontakt und schilderten aus Ihrer Sicht vorliegende Verstöße gegen die unterschiedlichen Verordnungen des Landes Brandenburg zum Thema Corona. Entsprechende Kontrollen meiner Behörde führten hier nicht zu einer Bestätigung. Eine von Ihnen gestellte konkrete Frage ist mir jedoch nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen