Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite - Bericht zu Hindernissen bei Abschiebungen

Der Artikel "Die Mühen der Abschiebung" auf faz.net, veröffentlicht 19.05.2015, basiert auf dem Bericht einer „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“, an dem Fachleute aus 7 Ländern, sowie der Bundespolizei beteiligt waren.
http://www.faz.net/-gpg-83ipa

Wann und von wem wurde diese Unterarbeitsgruppe eingesetzt?
Zu welcher übergeordneten Arbeitsgruppe gehört sie?
Auf wessen Initiative ist der Bericht entstanden, wem wird berichtet?

Bitte senden Sie mir weiterhin zu
- eine Liste der beteiligten Landesbehörden
- eine Liste der Beamten, die die Länder in dem Gremium vertreten (Name, Funktion/Dienstgrad)
- den Bericht

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2015
  • Frist
    23. Juni 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Artikel &quo…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite - Bericht zu Hindernissen bei Abschiebungen [#9878]
Datum
22. Mai 2015 08:45
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Artikel "Die Mühen der Abschiebung" auf faz.net, veröffentlicht 19.05.2015, basiert auf dem Bericht einer „Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite“, an dem Fachleute aus 7 Ländern, sowie der Bundespolizei beteiligt waren. http://www.faz.net/-gpg-83ipa Wann und von wem wurde diese Unterarbeitsgruppe eingesetzt? Zu welcher übergeordneten Arbeitsgruppe gehört sie? Auf wessen Initiative ist der Bericht entstanden, wem wird berichtet? Bitte senden Sie mir weiterhin zu - eine Liste der beteiligten Landesbehörden - eine Liste der Beamten, die die Länder in dem Gremium vertreten (Name, Funktion/Dienstgrad) - den Bericht
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizit
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizit
Datum
8. Juni 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizit [#9878] Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihren Brief vom 8.…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizit [#9878]
Datum
13. Juni 2015 11:04
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihren Brief vom 8. Juni, in dem Sie eine erste Teilfrage beantworten. Sie legen mir darin nahe, mich an das niedersächsische Innenministerium zu wenden, da dieses derzeit federführend zuständig sei. Es ist aus dem IFG nicht ersichtlich, dass eine Anfrage an eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit wechselnder Federführung nur an das gerade federführende Land gestellt werden kann. Ich halte das für unzumutbar. Ich gehe davon aus, das Ihnen die angeforderten Informationen vorliegen und keine Gründe vorliegen den Zugang zu verwehren. Ich halte deshalb meinen Antrag an Ihre Behörde aufrecht und bitte Sie innerhalb der gesetzlichen Frist um Zusendung der Informationen, möglichst in elektronischer Form. Nochmals darauf hinweisen möchte ich, dass es sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft handelt. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem IFG - Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG - Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite
Datum
22. Juni 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG - Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite [#9878] Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst viel…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG - Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite [#9878]
Datum
1. Juli 2015 16:57
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, zuerst vielen Dank für Ihr Schreiben und vor allem die Zusendung des Berichts! Offen bleibt die Teilanfrage "Liste der Beamten, die die Länder in dem Gremium vertreten (Name, Funktion/Dienstgrad)" Sie verweisen hier auf § 5 Abs 1 IFG, halten eine Begründung des Informationsinteresses sowie ein Beteiligungs- und Einwilligungsverfahren für notwendig. Meines Erachtens überwiegt mein Informationsinteresse in diesem Fall eindeutig das schutzwürdige Interesse der Beamten, da meine Anfrage sich ausschließlich auf die in § 5 Abs 3 und 4 IFG aufgeführten Daten beschränkt. Deshalb ist m.E. sowohl eine Begründung des Antragstellers, als auch eine Einwilligung der Beamten nicht nötig. Das öffentliche Interesse überwiegt um so mehr, da es sich um Personen handelt, die ein Bundesland in einer Bund-Länder Kommission verantwortlich vertreten. Bei weiterhin unterschiedlichen Auffassungen in diesem Punkt, möchte ich anregen, eine Stellungnahme der Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit einzuholen, da es sich um eine grundlegende und wiederkehrende Problematik handelt. Sie können mir Schriftwechsel gern per Mail zusenden, diese ressourcensparende Kommunikation würde ich bevorzugen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
IFG-Anfrage Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage Unterarbeitsgruppe Vollzugsdefizite
Datum
23. Juli 2015
Status