Unterbindung der Vermietung von Räumen des Ratsgymnasiums in Minden an Attac
Sehr geehrte Damen und Herren,
die alljährliche Aktionsakademie von Attac (www.aktionsakademie.de) sollte dieses Jahr in Minden stattfinden. Die Organisatoren hatten sowohl die Zusage für die Übernachtungsmöglichkeit im vom Freibadverein betriebenen Wiesenbad als auch die Zusage der Schulleitung für die Vermietung der Räume des Ratsgymnasiums.
Laut Auskunft der Schulleitung wurden sie sowohl von der Landesbehörde als auch der Bezirksbehörde massiv unter Druck gesetzt die Räume nicht an Attac zu vermieten, da Attac vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und somit das Neutralitätsgebot verletzt würde.
Das Neutralitätsgebot bezieht sich allerdings auf direkte Veranstaltungen mit Schülern und nicht auf die Vermietung von Räumen. Zudem ist es laut der Webseite des Schulverwaltungsamt Düsseldorf (http://www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/vermietung.shtml) möglich Räume an Vereine und Privatpersonen zu vermieten, die Bedingung der Gemeinnützigkeit wird dort nicht erwähnt.
Daher frage ich Sie auf Grund welcher Gesetze und Verordnungen Sie die Vermietung an Attac unterbunden haben.
Information nicht vorhanden
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Datum26. April 2016
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28. Mai 2016
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