Unterbindung der Vermietung von Räumen des Ratsgymnasiums in Minden an Attac

Sehr geehrte Damen und Herren,

die alljährliche Aktionsakademie von Attac (www.aktionsakademie.de) sollte dieses Jahr in Minden stattfinden. Die Organisatoren hatten sowohl die Zusage für die Übernachtungsmöglichkeit im vom Freibadverein betriebenen Wiesenbad als auch die Zusage der Schulleitung für die Vermietung der Räume des Ratsgymnasiums.
Laut Auskunft der Schulleitung wurden sie sowohl von der Landesbehörde als auch der Bezirksbehörde massiv unter Druck gesetzt die Räume nicht an Attac zu vermieten, da Attac vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und somit das Neutralitätsgebot verletzt würde.
Das Neutralitätsgebot bezieht sich allerdings auf direkte Veranstaltungen mit Schülern und nicht auf die Vermietung von Räumen. Zudem ist es laut der Webseite des Schulverwaltungsamt Düsseldorf (http://www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/vermietung.shtml) möglich Räume an Vereine und Privatpersonen zu vermieten, die Bedingung der Gemeinnützigkeit wird dort nicht erwähnt.
Daher frage ich Sie auf Grund welcher Gesetze und Verordnungen Sie die Vermietung an Attac unterbunden haben.

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  • Datum
    26. April 2016
  • Frist
    28. Mai 2016
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Sehr geehrte Damen und Herren, die alljährliche Aktionsakademie von Attac (www.aktionsakademie.de) sollte dieses …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Unterbindung der Vermietung von Räumen des Ratsgymnasiums in Minden an Attac [#16513]
Datum
26. April 2016 10:28
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, die alljährliche Aktionsakademie von Attac (www.aktionsakademie.de) sollte dieses Jahr in Minden stattfinden. Die Organisatoren hatten sowohl die Zusage für die Übernachtungsmöglichkeit im vom Freibadverein betriebenen Wiesenbad als auch die Zusage der Schulleitung für die Vermietung der Räume des Ratsgymnasiums. Laut Auskunft der Schulleitung wurden sie sowohl von der Landesbehörde als auch der Bezirksbehörde massiv unter Druck gesetzt die Räume nicht an Attac zu vermieten, da Attac vom Finanzamt Frankfurt die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde und somit das Neutralitätsgebot verletzt würde. Das Neutralitätsgebot bezieht sich allerdings auf direkte Veranstaltungen mit Schülern und nicht auf die Vermietung von Räumen. Zudem ist es laut der Webseite des Schulverwaltungsamt Düsseldorf (http://www.duesseldorf.de/schulen/stichworte/vermietung.shtml) möglich Räume an Vereine und Privatpersonen zu vermieten, die Bedingung der Gemeinnützigkeit wird dort nicht erwähnt. Daher frage ich Sie auf Grund welcher Gesetze und Verordnungen Sie die Vermietung an Attac unterbunden haben.
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
26. April 2016 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat". Ic…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Unterbindung der Vermietung von Räumen des Ratsgymnasiums in Minden an Attac [#16513]
Datum
29. April 2016 07:49
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal "fragdenstaat". Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Fragen nicht abschließend beantworten kann. Nach § 79 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind ausschließlich die Schulträger für die Bereitstellung der für einen ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb erforderlichen Gebäude und Räume zuständig. Dies umfasst auch die Bewirtschaftung dieser Immobilien. Schulträger bei öffentlichen Schulen sind in der Regel die Kommunen. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist hier nicht bekannt. Daher liegen hier auch keine weiteren Daten oder Informationen vor. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an den zuständigen Schulträger zu wenden und von diesem die gewünschten Auskünfte zu erbitten. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, sich an die zuständige Kommunalaufsicht (Kreis Minden) zu wenden. Mit freundlichem Gruß