Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ist die Delegation von Angela Merkel bei ihrem Besuch im April in Hotels der Trump Firmengruppe untergekommen? Wenn ja, dann schicken Sie mir bitte Angaben über die hierfür angefallenen Kosten oder Rechnungen zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2018
  • Frist
    24. August 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist die Delegati…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April [#32183]
Datum
23. Juli 2018 08:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist die Delegation von Angela Merkel bei ihrem Besuch im April in Hotels der Trump Firmengruppe untergekommen? Wenn ja, dann schicken Sie mir bitte Angaben über die hierfür angefallenen Kosten oder Rechnungen zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Knut Hühne <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April [#32183]
Datum
7. September 2018 17:18
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April“ vom 23.07.2018 (#32183) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Knut Hühne Anfragenr: 32183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Knut Hühne
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April“ [#32183] [#32183]
Datum
28. Dezember 2018 14:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32183 Die Anfrage wurde seit mehreren Monaten gar nicht beantwortet, daher möchte ich Sie um Vermittlung bitten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Knut Hühne Anhänge: - 32183.pdf Anfragenr: 32183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-722/002 II#0292 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April« [#32183] # 15-722/002 II#0292
Datum
16. Januar 2019 14:33
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
670,7 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-722/002 II#0292 Sehr geehrter Herr Hühne, angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Sollten Sie die Anlage nicht öffnen können, so lassen Sie mich dies bitte wissen, damit ich Ihnen die Datenschutzerklärung nachreichen kann. Die Datenschutzerklärung ist auch auf der Website der BfDI verfügbar unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2018 betreffend die Hotelunterbringung bei …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April
Datum
30. Januar 2019 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
2,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juli 2018 betreffend die Hotelunterbringung bei der USA-Reise der Bundeskanzlerin. Leider ist eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Anfrage unterblieben. Dafür möchte ich Sie um Entschuldigung bitten. Die Bundeskanzlerin und ihre Delegation waren auf der Reise nach Washington im Hotel Ritz-Carlton Georgetown, 3100 South Street NW, Washington, D.C., untergebracht. Die Eigentumsverhältnisse am Hotel sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterbringung in Trump Hotels bei Staatsbesuch im April [#32183]
Datum
31. Januar 2019 07:53
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in