Unterbringung von Flüchtlingskinden auf verseuchtem Recyclinghofgelände

Dokument(e), aus dem die Schadstoffbelastung des Geländes des ehemaligen Recyclinghofes am Offakamp in Lokstedt hervorgeht, sowie die darauf beruhende Beurteilung der Behörde über die Eignung dieses Geländes für Unterbringung von Flüchtlingskindern.
Nach meiner Kenntnis wurde dieses Gelände wegen der Schadstoffbelastung für Wohnbebauung als nicht geeignet eingestuft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2012
  • Frist
    10. Januar 2013
  • Ein:e Follower:in
Helena Peltonen-Gassmann
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
Unterbringung von Flüchtlingskinden auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Datum
9. Dezember 2012 18:59
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Dokument(e), aus dem die Schadstoffbelastung des Geländes des ehemaligen Recyclinghofes am Offakamp in Lokstedt hervorgeht, sowie die darauf beruhende Beurteilung der Behörde über die Eignung dieses Geländes für Unterbringung von Flüchtlingskindern. Nach meiner Kenntnis wurde dieses Gelände wegen der Schadstoffbelastung für Wohnbebauung als nicht geeignet eingestuft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann
Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann, …
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Datum
11. Dezember 2012 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann, Ihr Antrag auf Gewährung von Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 10.12.2012 eingegangen. Das Bezirksamt Eimsbüttel ist hier nicht die zuständige auskunftspflichtige Stelle. Ihren Antrag habe ich an folgende zuständige Behörde weitergeleitet: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Umweltschutz Billstraße 84 20539 Hamburg Telefonnr. (040) 428 45-3205 E-Mail <<E-Mailadresse>> Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Gewährung von Zugang zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Mit freundlichen Grüßen Dietmar König Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Eimsbüttel Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Abteilungsleitung Geschäftsstelle - E/D4G10 Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg Tel.: +49 40 428.01-3422 Fax: +49 40 4279 - 03421 <<E-Mailadresse>>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
WG: Eingangsbestätigung Flüchtlingsunterkunft Offakamp Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann, gerne bestätigen wir …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Eingangsbestätigung Flüchtlingsunterkunft Offakamp
Datum
14. Dezember 2012 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann, gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 09.12.2012 bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Umweltschutz, zur geplanten Flüchtlingsunterkunft Offakamp. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Helena Peltonen-Gassmann
AW: WG: Eingangsbestätigung Flüchtlingsunterkunft Offakamp Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfre…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
AW: WG: Eingangsbestätigung Flüchtlingsunterkunft Offakamp
Datum
10. Januar 2013 13:52
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterbringung von Flüchtlingskinden auf verseuchtem Recyclinghofgelände" vom 09.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Stunden, 51 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Helena Peltonen-Gassmann Postanschrift Helena Peltonen-Gassmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann, …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Datum
10. Januar 2013 20:37
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrte Frau Peltonen-Gassmann, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) nimmt Bezug auf Ihre Mail vom 09.12.2012, die hier am 11.12.2012 eingegangen ist. Darin bitten Sie um die Übersendung der Dokumente, aus denen die Schadstoffbelastung des Geländes des ehemaligen Recyclinghofes Offakamp hervorgeht sowie die behördliche Beurteilung über die Eignung dieses Geländes für die Unterbringung von Asylbewerbern. Hierzu können wir Ihnen folgende Auskunft erteilen: Das Grundstück Offakamp 9b - 11b stellt eine Altablagerungsfläche dar. Es handelt sich um eine bis etwa 1929 ausgebeutete Sandgrube, die überwiegend mit Bauschutt, Erdreich, Schlacken und Aschen verfüllt wurde. Die Auffüllung im Bereich des betreffenden Grundstücks beträgt ca. 6,0 bis 6,8 m. Eine Untersuchung der Fläche im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans Lokstedt 52 im Jahr 2005 erbrachte folgende Ergebnisse: • Im Untergrund wurden Schadstoffbelastungen mit Schwermetallen (im Wesentlichen Blei, Kupfer und Zink) sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nachgewiesen. Die festgestellten Belastungen im Untergrund sind für den direkten Kontakt nicht relevant, da die Fläche weitgehend versiegelt ist. • Eine Gefährdung des Grundwassers wurde nicht festgestellt. • Deponiegasmessungen an drei Messstellen ergaben ein aerobes Milieu ohne die Bildung von Methan. Die Kohlendioxidkonzentrationen waren erhöht und bewegten sich zwischen 7 und 16 Vol.-% bei reduzierten Sauerstoffkonzentrationen. Langfristig muss mit der Bildung von Deponiegas, allerdings nur auf niedrigem Niveau, gerechnet werden. Vor diesem Hintergrund sind bei der künftigen Grundstücksnutzung folgende Auflagen zu beachten: Aus Vorsorgegründen sind für Neubauvorhaben passive bauliche Gassicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Bei Nutzungsänderungen ist der Bauzustand durch einen Sachverständigen aufzunehmen und zu dokumentieren. Etwaige Schäden, insbesondere Rissbildungen in der Bodenplatte, müssen behoben werden. Für den Aufenthalt im Freien stellt die Gasbildung keine Gefahr dar. Im weiteren Verlauf des Planverfahrens wurde das Grundstück Offakamp 9b-11b zusammen mit südlich angrenzenden Grundstücken aus dem Bebauungsplan Lokstedt 52 ausgekoppelt und durch den Bebauungsplan Lokstedt 58 vom 14.12.2010 erfasst. Darin ist das Grundstück als Gewerbefläche ausgewiesen. Anlässlich der geplanten Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Grundstück Offakamp 9b-11b wurden im Dezember 2012 von allen unversiegelten Bereichen Oberbodenproben genommen. Dazu liegen mittlerweile folgende Ergebnisse vor: • Die Analysenergebnisse unterschreiten die Prüfwerte, die in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für Wohngebiete festgesetzt sind, fast vollständig. • Ein einzelner erhöhter Wert für den organischen Schadstoff Benzo(a)pyren wird zurzeit durch eine Nachanalyse verifiziert. Einer temporären Nutzung der Fläche zur Schaffung von Unterkunftsplätzen für Asylbewerber kann aus altlasttechnischer Sicht zugestimmt werden, sofern die Unterbringung zeitlich befristet bleibt und sichergestellt ist, dass kein Direktkontakt mit belastetem Bodenmaterial möglich ist. Hierzu ist die Versiegelung aufrecht zu erhalten. Bei Bodenarbeiten sind entsprechende Arbeitsschutzvorgaben einzuhalten. Weiterhin sind die oben genannten Vorkehrungen zum Schutz vor Deponiegasen zu beachten. Folgende Untersuchungsergebnisse sind als Anlagen beigefügt: Im Rahmen der im Jahre 2005 durchgeführten Untersuchungen wurden auf dem Grundstück des Recyclinghofs insgesamt drei Rammkernsondierungen (RKS 16 bis RKS 18) (Anlage 1 u. 2) durchgeführt und die dabei entnommenen Bodenproben, je nach optischer und geruchlicher Auffälligkeit, im Labor auf Schadstoffe untersucht (Ergebnisse Anlage 3). Im Anschluss wurden die Rammkernsondierungen zu Kombimessstellen (KMS) ausgebaut (Anlage 4), um auch eine Grundwasserbeprobung (Anlage 3) und die Entnahme von Bodenluftproben (Ergebnisse Anlage 5) zu ermöglichen. Anlage 6 enthält die Analysenergebnisse der Oberboden-Untersuchungen. Soweit in den beigefügten Anlagen Schwärzungen vorgenommen wurden, handelt es sich um Daten, die nicht im Zusammenhang mit den Bodenbelastungen des von Ihnen angefragten Grundstücks stehen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen auf anderen Grundstücken. Ihre Anfrage wurde auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) beantwortet, da sie die Herausgabe von Umweltinformationen (Bodenzustand) zum Gegenstand hat. Das Umweltinformationsgesetz bezweckt ebenso wie das Hamburgische Transparenzgesetz den Zugang des Bürgers zu behördlichen Informationen und bezieht sich dabei speziell auf Umweltdaten. Der Vollständigkeit halber noch folgende Anmerkung zur Fristberechnung: Die Monatsfrist zur Beantwortung des Informationsantrages beginnt mit Eingang bei der Stelle, die tatsächlich über die Informationen verfügt, vgl. § 3 Abs. 3 UIG. Antragseingang bei der BSU war damit der Zeitpunkt der Weiterleitung durch das Bezirksamt Eimsbüttel am 11.12.2012. Fristende ist somit der 11.01.2013. Die BSU hofft, Ihnen damit eine erschöpfende Auskunft gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg Telefonischer Hamburg-Service: (040)42828-0
Helena Peltonen-Gassmann
AW: WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände Sehr geehrte Damen und Herren, …
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Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
AW: WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Datum
10. Januar 2013 23:53
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann
Helena Peltonen-Gassmann
AW: WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände Sehr geehrte Damen und Herren, …
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Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
AW: WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Datum
10. Januar 2013 23:53
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann

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Helena Peltonen-Gassmann
AW: WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände Sehr geehrte Damen und Herren, …
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Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
AW: WG: Unterbringung von Flüchtlingskindern auf verseuchtem Recyclinghofgelände
Datum
10. Januar 2013 23:55
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann