Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Mainz

1. In welcher Höhe entstanden der Stadt Mainz als Inhaber der MAG Kosten bei der Sanierung des Allianzhauses zwecks Umbau zu einer Flüchtlingsunterkunft? Bitte den Betrag nennen.

2. Wieviel Miete zahlt die Stadt Mainz für die Unterbringung der geflüchteten Personen im Allianzhaus pro Monat?

3. Wann und mit welchem Beschluss wurde die Auflösung der Flüchtlingsunterkunft Elly-Beinhorn vom Sozialdezernat entschieden? Bitte Aktenzeichen und Beschluss in elektronischer Form beifügen.

4. In welcher Höhe wurden von Seiten des Sozialdezernats der Stadt Mainz zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit mit geflüchteten Menschen in Mainz in den Jahren 2015 und 2016 aufgewendet.
a. Bitte schlüsseln Sie auf, wofür, an wen und zu welchem Zweck.
b. Nach welchen Kriterien diese vergeben wurden.

5. Welche Rahmenvereinbarungen und Verträge bestehen Seitens der Stadt mit den sozialen Diensten der Juvente, Malteser und dem DRK zur Betreuung der geflüchteten Menschen in der Kommune Mainz?
a. Welche inhaltlichen Aufgaben und Pflichten werden hierbei an die genannten sozialen Dienste Übertragen
b. Bitte um Übersendung der Rahmenverträge mit den genannten sozialen Diensten in elektronischer Form.

6. Existiert eine gemeinsame Hausordnung für die Sammelunterkünfte im Mainzer Stadtgebiet?
a. Wenn ja, bitte um Übersendung in elektronischer Form.
b. Wenn nein, bitte um Übersendung der unterschiedlichen Hausordnungen in elektronischer Form.

7. Welche aus der Hausordnung resultierenden Pflichten werden an Private Sicherheitsunternehmen abgegeben? Bitte übersenden Sie mir auch hierzu eine entsprechende Auflistung in elektronischer Form.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
Christian Gottas
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. In welcher …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Christian Gottas
Betreff
Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Mainz [#21842]
Datum
14. Juni 2017 11:51
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. In welcher Höhe entstanden der Stadt Mainz als Inhaber der MAG Kosten bei der Sanierung des Allianzhauses zwecks Umbau zu einer Flüchtlingsunterkunft? Bitte den Betrag nennen. 2. Wieviel Miete zahlt die Stadt Mainz für die Unterbringung der geflüchteten Personen im Allianzhaus pro Monat? 3. Wann und mit welchem Beschluss wurde die Auflösung der Flüchtlingsunterkunft Elly-Beinhorn vom Sozialdezernat entschieden? Bitte Aktenzeichen und Beschluss in elektronischer Form beifügen. 4. In welcher Höhe wurden von Seiten des Sozialdezernats der Stadt Mainz zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit mit geflüchteten Menschen in Mainz in den Jahren 2015 und 2016 aufgewendet. a. Bitte schlüsseln Sie auf, wofür, an wen und zu welchem Zweck. b. Nach welchen Kriterien diese vergeben wurden. 5. Welche Rahmenvereinbarungen und Verträge bestehen Seitens der Stadt mit den sozialen Diensten der Juvente, Malteser und dem DRK zur Betreuung der geflüchteten Menschen in der Kommune Mainz? a. Welche inhaltlichen Aufgaben und Pflichten werden hierbei an die genannten sozialen Dienste Übertragen b. Bitte um Übersendung der Rahmenverträge mit den genannten sozialen Diensten in elektronischer Form. 6. Existiert eine gemeinsame Hausordnung für die Sammelunterkünfte im Mainzer Stadtgebiet? a. Wenn ja, bitte um Übersendung in elektronischer Form. b. Wenn nein, bitte um Übersendung der unterschiedlichen Hausordnungen in elektronischer Form. 7. Welche aus der Hausordnung resultierenden Pflichten werden an Private Sicherheitsunternehmen abgegeben? Bitte übersenden Sie mir auch hierzu eine entsprechende Auflistung in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Gottas <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Gottas

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Landeshauptstadt Mainz
AUTO: Gisela Moogk ist außer Haus (Rückkehr am 19.06.2017 08:45) Ich werde ab 09.06.2017 nicht im Büro sein. I…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AUTO: Gisela Moogk ist außer Haus (Rückkehr am 19.06.2017 08:45)
Datum
14. Juni 2017 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich werde ab 09.06.2017 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 19.06.2017. bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen direkt an die E-Mail Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Mainz [#21842]" gesendet am 14.06.2017 14:39:40. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.