Unterführung B272 Verkehrsströme Bahnhofstrasse / Neustadterstrasse / Hauptstrasse

nach bzw. während dem Bau der Unterführung (Waldstrasse B272 Naherholungsgebiet) ist es Fahrzeugen nicht mehr möglich in diesem Bereich die Ortschaft zu verlassen um auf die B272 auf bzw. abzufahren.

- Mit welcher zunahme des Verkehrs ist in der Bahnhofstrasse Ampelkreuzung B272 zu rechnen
- Mit welcher zunahme des Verkehrs ist in der Hauptstrasse -> B272 Richtung Essingen zu rechnen
- Mit welcher zunahme des Verkehrs ist in der Neustadterstrasse Ampelkreuzung bzw, Kreisverkehr zu rechnen

Welche Maßnahmen werden unternommen um die hier wohnenden Anwohner zu entlasten?

Mit welcher Zunahme des Verkehrs ist in der Gartenstraße durch diese Sperrung der Ausfahrt zu rechnen? -> Stichwort Kindergarten und Grundschule?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
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Daniel Rühling
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach bzw. währ…
An Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich Details
Von
Daniel Rühling
Betreff
Unterführung B272 Verkehrsströme Bahnhofstrasse / Neustadterstrasse / Hauptstrasse [#20695]
Datum
16. März 2017 10:49
An
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach bzw. während dem Bau der Unterführung (Waldstrasse B272 Naherholungsgebiet) ist es Fahrzeugen nicht mehr möglich in diesem Bereich die Ortschaft zu verlassen um auf die B272 auf bzw. abzufahren. - Mit welcher zunahme des Verkehrs ist in der Bahnhofstrasse Ampelkreuzung B272 zu rechnen - Mit welcher zunahme des Verkehrs ist in der Hauptstrasse -> B272 Richtung Essingen zu rechnen - Mit welcher zunahme des Verkehrs ist in der Neustadterstrasse Ampelkreuzung bzw, Kreisverkehr zu rechnen Welche Maßnahmen werden unternommen um die hier wohnenden Anwohner zu entlasten? Mit welcher Zunahme des Verkehrs ist in der Gartenstraße durch diese Sperrung der Ausfahrt zu rechnen? -> Stichwort Kindergarten und Grundschule? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Ihre Anfrage vom 16.03.2017 Sehr geehrter Herr Rühling, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.03.…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.03.2017
Datum
23. März 2017 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rühling, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 16.03.2017 zum Thema "Unterführung B272 Verkehrsströme Bahnhofstrasse / Neustadterstrasse / Hauptstraße" Die Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird Ihnen unaufgefordert Rückmeldung erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Unterführung der B 272 Sehr geehrter Herr Rühling, für die Verkehrsströme innerhalb der Ortsgemeinde Hochstadt li…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Betreff
Unterführung der B 272
Datum
28. März 2017 15:20
Status
Sehr geehrter Herr Rühling, für die Verkehrsströme innerhalb der Ortsgemeinde Hochstadt liegen keine Zählergebnisse vor. Deshalb können wir Ihnen auch keine Zahlen nennen, wie sich die Zunahme des Verkehrs in den von Ihnen angesprochenen Straßen entwickelt. Sicherlich werden sich die Anwohner der Waldstraße sowie auch die im an die Waldstraße angrenzenden Bereich umorientieren und die Hauptstraße, Neustadter Straße und die Gartenstraße nutzen um auf die B 272 zu gelangen. Die Errichtung der Unterführung ist für die Ortsgemeinde Hochstadt ein wichtiges und für die Verkehrssicherheit der Bewohner und Bewohnerinnen ein notwendiges Projekt. Durch die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes im Kreuzungsbereich B 272 / L 540 wird es die, auf Grund der Ampelschaltphasen, zur Überquerung der B 272 erforderlichen Zeiträume in diesem Maß nicht mehr geben. Der Verkehr wird stärker fließen. Die Überquerung der B 272 von der Waldstraße zum Naherholungsgebiet "Wald" und zu den Sportplätzen wird gefährlicher. Um die Überquerung der B 272 für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren (z.B. Fußgänger/innen, Radfahrer/innen, Rollstuhlfahrer/innen) sicherer machen zu können, ist diese Unterführung notwendig. In diesem Bereich gab es schon schwere Verkehrsunfälle. Schon jetzt wird die Ampelkreuzung im Oberdorf vielfach mehr genutzt, da sie auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens auf der B 272, die derzeit sicherste Verkehrsverbindung zum Wald und zu den Sportanlagen ist. Nach Informationen (Zählung 2010) des Landesbetriebs Mobilität Speyer, war die B 272 in dem Streckenabschnitt zwischen dem Essinger Kreisverkehrsplatz und der Ampelkreuzung B 272 / L 540 mit täglich ca. 15.500 Fahrzeugen befahren. Inzwischen hat sich der Verkehr auf der B 272 vermehrt. Das Ergebnis der letzten Zählung lag dem LBM noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rühling
AW: Unterführung der B 272 [#20695] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ergänze die Anfrage um eine weitere Frage:…
An Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich Details
Von
Daniel Rühling
Betreff
AW: Unterführung der B 272 [#20695]
Datum
23. April 2017 01:30
An
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ergänze die Anfrage um eine weitere Frage: Mit vielen Personen welche die Unterführung täglich nutzen ist zu rechnen? Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling Anfragenr: 20695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
AW: Unterführung der B 272 [#20695] Sehr geehrter Herr Rühling, Ihre Frage können wir nicht beantworten, da uns k…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich
Betreff
AW: Unterführung der B 272 [#20695]
Datum
24. April 2017 11:26
Status
Sehr geehrter Herr Rühling, Ihre Frage können wir nicht beantworten, da uns keine Aufzeichnungen vorliegen. Wie Ihnen in unserer E-Mail vom 28.03.2017 bereits mitgeteilt, liegen uns über die Verkehrsströme innerhalb von Hochstadt keine Zahlen vor. Mit freundlichen Grüßen