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Untergrunderkundungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt.

Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet. Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen.

Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA).

Gemäß den mir vorliegenden Informationen hat das Amt für Bauordnung und Hochbau für diese georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücke, die ihre Begenheit an der Antwerpenstr. haben, nach dem Hamburgischen Wegegesetz derzeit die Hausnummern 1A, 1 und 3 vergeben.

Mit einer Übergabeverhandlung, die das Datum 09.03.2006 trägt, hat die HPA AöR eine 54.340 m² große Teilfläche an die Firma Eurokai KGaA übergeben und seit dem 24.11.2006 mit Mietvertrag 70463 an diese mit rückwirkender Wirkung zum 09.03.2006 vermietet.

Firma Eurokai KGaA hat diese 54.340 m² große Fläche, die vor der Anmietung mit der Hausnummer 1 bezeichnet und erst später mit der Hausnummer 3 bezeichnet wurde, im Vorwege der Anmietung auf Bodenkontaminationen untersuchen lassen und die HPA vor der Anmietung mit einem Schreiben vom 08.11.2006 über die Tatsache informiert, dass in Bodenproben, die im Auftrag der Firma Eurokai von dem Ingenieurbüro Ochmann und Partner Geotechik GmbH, Mendelssohnstrasse 15 F, 22761 Hamburg veranlasst wurden, Schadstoffkonzentrationen mit den Zuordnungswerten von größer als Z 1.2 bis Z 3 angetroffen wurden und im Rahmen - der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Baumaßnahmen - anfallen werden.

Aufgrund angetroffenen Bodenkontaminationen und gegebenen Zuständigkeit gehe ich davon aus das die HPA die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum damaligen Zeitpunkt über diese Tatsachen informiert und eine Kopie des Schreibens vom 08.11.2006 zusammen mit den Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen überrsandt hat.

Bitte übersenden Sie mir eine Kopie von dem Schreiben dass das Datum 08.11.2006 trägt sowie Kopien von den dazugehörigen Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen.

Darüber hinaus erbitte ich von der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg auch die Benennung eines Terminvorschlags zur persönlichen Einsichtnahme in alle vorliegenden Untergrunderkundungen, Bodengutachten, Untersuchungsbefunde und Analyseergebnisse die ab dem Jahr 2006 diese Mietfläche betreffen.

Ich danke vielmals und wäre für eine kurzfristige Bearbeitung sehr dankbar.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. November 2016
  • Frist
    20. Dezember 2016
  • 0 Follower:innen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamb…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Untergrunderkundungen [#19166]
Datum
18. November 2016 12:15
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt. Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet. Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen. Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA). Gemäß den mir vorliegenden Informationen hat das Amt für Bauordnung und Hochbau für diese georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücke, die ihre Begenheit an der Antwerpenstr. haben, nach dem Hamburgischen Wegegesetz derzeit die Hausnummern 1A, 1 und 3 vergeben. Mit einer Übergabeverhandlung, die das Datum 09.03.2006 trägt, hat die HPA AöR eine 54.340 m² große Teilfläche an die Firma Eurokai KGaA übergeben und seit dem 24.11.2006 mit Mietvertrag 70463 an diese mit rückwirkender Wirkung zum 09.03.2006 vermietet. Firma Eurokai KGaA hat diese 54.340 m² große Fläche, die vor der Anmietung mit der Hausnummer 1 bezeichnet und erst später mit der Hausnummer 3 bezeichnet wurde, im Vorwege der Anmietung auf Bodenkontaminationen untersuchen lassen und die HPA vor der Anmietung mit einem Schreiben vom 08.11.2006 über die Tatsache informiert, dass in Bodenproben, die im Auftrag der Firma Eurokai von dem Ingenieurbüro Ochmann und Partner Geotechik GmbH, Mendelssohnstrasse 15 F, 22761 Hamburg veranlasst wurden, Schadstoffkonzentrationen mit den Zuordnungswerten von größer als Z 1.2 bis Z 3 angetroffen wurden und im Rahmen - der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Baumaßnahmen - anfallen werden. Aufgrund angetroffenen Bodenkontaminationen und gegebenen Zuständigkeit gehe ich davon aus das die HPA die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum damaligen Zeitpunkt über diese Tatsachen informiert und eine Kopie des Schreibens vom 08.11.2006 zusammen mit den Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen überrsandt hat. Bitte übersenden Sie mir eine Kopie von dem Schreiben dass das Datum 08.11.2006 trägt sowie Kopien von den dazugehörigen Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen. Darüber hinaus erbitte ich von der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg auch die Benennung eines Terminvorschlags zur persönlichen Einsichtnahme in alle vorliegenden Untergrunderkundungen, Bodengutachten, Untersuchungsbefunde und Analyseergebnisse die ab dem Jahr 2006 diese Mietfläche betreffen. Ich danke vielmals und wäre für eine kurzfristige Bearbeitung sehr dankbar. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Untergrunderkundungen [#19166]
Datum
18. November 2016 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die prompte Bestätigung und wünsche dem Team Transparenzgesetz ein s…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Untergrunderkundungen [#19166]
Datum
18. November 2016 13:57
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für die prompte Bestätigung und wünsche dem Team Transparenzgesetz ein schönes und erholsames Wochende (wenn Sie es denn auch erreicht haben) ! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Trogisch, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in der Behörde für Umwelt un…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Antwerpenstraße 1, 1a und 3 - Anfrage zu Untergrunderkundungen [#19166]
Datum
28. November 2016 10:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage in der Behörde für Umwelt und Energie (BUE). Damit wir Ihre Anfrage zuordnen und bearbeiten können, benötigen wir einen Lageplan, aus dem die 3 angefragten Grundstücke mit ihren jeweiligen aktuellen Grundstücksgrenzen eindeutig erkennbar sind. Bitte mailen Sie mir einen geeigneten Lageplan. Vielen Dank. Mit freundlichem Gruß
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Trogisch, vielen Dank für die Zusendung der 3 Lagepläne (Antwerpenstr. 1, 1a und 3), damit wir…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Antwerpenstraße 1, 1a und 3 - Ihre Anfrage zu Untergrunderkundungen [#19166] - Antwort BUE-U2
Datum
7. Dezember 2016 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, vielen Dank für die Zusendung der 3 Lagepläne (Antwerpenstr. 1, 1a und 3), damit wir Ihre Anfrage zuordnen können. Sie bitten uns in Ihrer Anfrage zu den oben genannten Grundstücken 1. „übersenden Sie mir eine Kopie von dem Schreiben dass das Datum 08.11.2006 trägt sowie Kopien von den dazugehörigen Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen.“ 2. um „die Benennung eines Terminvorschlags zur persönlichen Einsichtnahme in alle vorliegenden Untergrunderkundungen, Bodengutachten, Untersuchungsbefunde und Analyseergebnisse die ab dem Jahr 2006 diese Mietfläche betreffen.“ Ihre Anfrage kann ich Ihnen nach Durchsicht unserer Akten wie folgt beantworten Zu 1. Der BUE liegt keine Kopie von dem Schreiben der Fa. Eurokai an die HPA vor, dass das Datum 08.11.2006 trägt. Auch gibt es hier keine Kopien von den dazugehörigen Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen. Zu 2. In der BUE gibt es insgesamt 4 Berichte über Untergrunderkundungen, Bodengutachten, Untersuchungsbefunde und Analyseergebnisse ab dem Jahr 2006. Sie betreffen die Flächen Antwerpenstr. 1 und 3. Berichte über die Antwerpenstr. 1a liegen in der BUE nicht vor. Es handelt sich um folgende 4 Berichte - Eurocargo CFS Antwerpenstraße „Bodenluftmessungen“, Ochmann und Partner vom 22.03.2007 (betrifft Antwerpenstr. 3) - Eurocargo CFS Antwerpenstraße „Entsorgungsmanagement“ (nur der Textteil, der gesamte Bericht liegt HPA vor), Ochmann und Partner vom 07.07.2008 (betrifft Antwerpenstr. 3) - Eurocargo Terminal Antwerpenstraße „Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung“, Ochmann und Partner vom 21.07.2006 (betrifft Antwerpenstr. 3) - Antwerpenstraße 1“ Untergrunderkundungen“, BGU Büro für Geologie und Umwelt vom 16.01.2013 (betrifft Antwerpenstr. 1) Die Titelseiten der Berichte habe ich eingescannt und dieser mail beigefügt. Die Originale befinden sich alle bei der HPA. Da Sie zurzeit bei der HPA Akteneinsicht nehmen, gehe ich davon aus, dass die oben genannten Berichte dort von Ihnen bereits eingesehen werden bzw. wurden. Sollte Ihnen einige oder alle 4 Berichte nicht bekannt sein, melden Sie sich bitte bei mir, dann können wir einen Termin zur Einsicht in diese(n) Bericht(e) vereinbaren. Mit freundlichem Gruß
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die kurzfristige Mitteilung. 1.) Sie haben mir mitgeteilt …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Antwerpenstraße 1, 1a und 3 - Ihre Anfrage zu Untergrunderkundungen [#19166] - Antwort BUE-U2 [#19166]
Datum
8. Dezember 2016 11:55
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die kurzfristige Mitteilung. 1.) Sie haben mir mitgeteilt das der BUE keine Kopie von dem Schreiben der Fa. Eurokai an die HPA, dass das Datum 08.11.2006 trägt, vorliegt und das der BUE auch keine Kopien von den dazugehörigen Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen vorliegen. Dies erscheint mir aufgrund der geltenden Gesetzgebungen und Rechtsprechungen absolut unverständlich, weil die BUE in dem vorliegenden Fall territorial und sachlich zuständig war und natürlich die Beurteilung der vorhandenen Gefährdungspotentiale sowie etwaige Anordnungen zur Gefahrenabwehr nur treffen konnte, wenn sie über die aufgefundene Kontaminationen im Boden auch zeitnah informiert wurde. Im Anhang dieser e-Mail habe ich Ihnen aus einer anderen Baugenehmigung eine Auflistung von Auflagen angeheftet die meiner Auffassung nach meine denklogische Überlegung auch konkret und substantiiert untermauert. Deshalb bitte ich diesbezüglich höflichst um eine Stellungnahme in der Sie mir freundlicher Weise auch mitteilen ob Ihrer Auffassung nach der Bauherr (Eurokai KGaA) und der Grundstückseigentümer (HPA) die BUE hätten über das Ergebnis der in 2006 von Ochmann & Partner absolvierten Untergrunderkundungen informieren müssen. Schließlich war und ist es auch heute noch anhand der bei Eurokai, HPA und Ochmann & Partner vorliegenden Aktenlage eindeutig nachvollziehbar, dass das von Eurokai mit Zustimmung der HPA in 2007/2008 bebaute Flurstücksteil, dass heute als Grundstück "Antwerpenstr. 3" geführt wird und ein Teilstück des bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg geführten Flurstückes 1518 ist, im Jahr 2006 - also im Vorwege der geplanten Baumaßnahmen - auf Kontaminationen im Boden untersucht wurde und dass Schadstoffkontaminationen nach LAGA von größer als die Deponieklassen Z3 und Z4 angetroffen wurden und dass daraufhin zwischen Vermieter und Mieter eine ganz besondere Vereinbarung bzgl. der zu erwartenden und zu tragenden Kosten getroffen wurde. 2.) Die HPA hat mir bisher keine Einsichtnahme gewährt in die bei der BUE vorliegenden Bodenluftmessungen (G 36742) und Baugrundbeurteilungen/ Gründungsberatung (G 36925). Darüber hinaus wurde mir von der HPA zu dem BV Eurokai KGaA / Eurocargo CFS auch noch keine Einsichtnahme in 4 Stück von 8 Stück archivierten Leitz Ordnern gewährt. Ein Teil der Inhalte und/oder dazu bei HPA vorhandenen Unterlagen ergibt sich aus einer Aufstellung die ich anhand von Unterlagen, die ich bei der HPA am 01.September 2016 einsehen durfte, unter dem Datum 13. Oktober 2016 angefertigt habe. Die Aufstellung habe ich Ihnen eingescannt und an diese e-Mail angeheftet. Bitte benennen Sie mir freundlicher Weise zwei Terminvorschläge zur Einsichtnahme in die vorliegenden Bodenluftmessungen und Baugrundbeurteilungen/ Gründungsberatung. Vielen lieben Dank für die damit verbundenen Mühen ! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Trogisch, vielen Dank für Ihre Mitteilung, in der Sie mitteilen, das Ihnen 2 Berichte noch feh…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Antwerpenstraße 1, 1a und 3 - Ihre Anfrage zu Untergrunderkundungen [#19166] - Ergänzung Antwort BUE-U2 und Übersendung der angefragten 2 Berichte
Datum
15. Dezember 2016 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, vielen Dank für Ihre Mitteilung, in der Sie mitteilen, das Ihnen 2 Berichte noch fehlen. Ich habe die beiden Berichte vollständig eingescannt und füge sie dieser mail bei. Eine Einsichtnahme in die Berichte in der BUE ist somit für Sie nicht mehr erforderlich. Eingescannte Berichte - "Bodenluftmessungen, Eurocargo CFS Antwerpenstraße, Ochmann und Partner vom 22.03.2007 (G 36742)" - "Baugrundbeurteilungen/Gründungsberatung, Eurocargo Terminal Antwerpenstraße, Ochmann und Partner vom 21.07.2006 (G 36925)" (der BUE/U2 liegt nur der Textteil vor) Zu Ihrer Nachfrage, ob der Bauherr (Eurokai KGaA) und der Grundstückseigentümer (HPA) die BUE über das Ergebnis der in 2006 von Ochmann & Partner absolvierten Untergrunderkundungen hätten informieren müssen, nimmt die BUE/U2 (Bodenschutz/Altlasten) wie folgt Stellung: Gemäß der "Anordnung über Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht" des Hamburger Senats, ist HPA im Hafengebiet die zuständige Bodenschutzbehörde und somit von den Bauherrn/Mietern zu informieren. Dies ist in diesem Fall, wie von Ihnen dargestellt, auch von der Fa. Eurokai richtigerweise gemacht worden. Eine Information der BUE durch HPA ist in diesem Fall nicht erforderlich. Mit freundlichem Gruß

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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die gestrige Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Jörg He…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: Antwerpenstraße 1, 1a und 3 - Ihre Anfrage zu Untergrunderkundungen [#19166] - Ergänzung Antwort BUE-U2 und Übersendung der angefragten 2 Berichte [#19166]
Datum
16. Dezember 2016 10:11
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die gestrige Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19166 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>