Untergrunderkundungen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 23.07.2007 werden bei dem Amtsgericht Hamburg-Harburg im Grundbuch von Steinwerder-Waltershof, Blatt 87, die an der Antwerpenstr. belegenen Flurstücke 1518 (81447 m²) und 1480 (9225 m²) geführt.
Bis zur Eintragung in das Grundbuchblatt wurden diese städtischen Flurstücke von der Finanzbehörde als Flurstück 712 geführt und in kleineren Teilstücken vermietet. Die heutigen Flurstücksgrenzen entsprechen somit nicht den Mietgrenzen.
Hinzu kommt das bis zur Übertragung vom öffentlichen Grund die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) Grundeigentümer war und aufgrund Antrag vom 03.05.2007 die Hamburg Port Authority AöR (HPA).
Gemäß den mir vorliegenden Informationen hat das Amt für Bauordnung und Hochbau für diese georeferenzierten Flächen bzw. Flurstücke, die ihre Begenheit an der Antwerpenstr. haben, nach dem Hamburgischen Wegegesetz derzeit die Hausnummern 1A, 1 und 3 vergeben.
Mit einer Übergabeverhandlung, die das Datum 09.03.2006 trägt, hat die HPA AöR eine 54.340 m² große Teilfläche an die Firma Eurokai KGaA übergeben und seit dem 24.11.2006 mit Mietvertrag 70463 an diese mit rückwirkender Wirkung zum 09.03.2006 vermietet.
Firma Eurokai KGaA hat diese 54.340 m² große Fläche, die vor der Anmietung mit der Hausnummer 1 bezeichnet und erst später mit der Hausnummer 3 bezeichnet wurde, im Vorwege der Anmietung auf Bodenkontaminationen untersuchen lassen und die HPA vor der Anmietung mit einem Schreiben vom 08.11.2006 über die Tatsache informiert, dass in Bodenproben, die im Auftrag der Firma Eurokai von dem Ingenieurbüro Ochmann und Partner Geotechik GmbH, Mendelssohnstrasse 15 F, 22761 Hamburg veranlasst wurden, Schadstoffkonzentrationen mit den Zuordnungswerten von größer als Z 1.2 bis Z 3 angetroffen wurden und im Rahmen - der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Baumaßnahmen - anfallen werden.
Aufgrund angetroffenen Bodenkontaminationen und gegebenen Zuständigkeit gehe ich davon aus das die HPA die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zum damaligen Zeitpunkt über diese Tatsachen informiert und eine Kopie des Schreibens vom 08.11.2006 zusammen mit den Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen überrsandt hat.
Bitte übersenden Sie mir eine Kopie von dem Schreiben dass das Datum 08.11.2006 trägt sowie Kopien von den dazugehörigen Untersuchungsbefunden und Analyseergebnissen.
Darüber hinaus erbitte ich von der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg auch die Benennung eines Terminvorschlags zur persönlichen Einsichtnahme in alle vorliegenden Untergrunderkundungen, Bodengutachten, Untersuchungsbefunde und Analyseergebnisse die ab dem Jahr 2006 diese Mietfläche betreffen.
Ich danke vielmals und wäre für eine kurzfristige Bearbeitung sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage erfolgreich
-
Datum18. November 2016
-
20. Dezember 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!