Unterhalt nach Art. 7 HLKO.....

Unterhalt nach Art. 7 HLKO... Voraussetzungen im allgemeinen.
Wer bekommt ihn und welches Amt / Behörde ist zuständig ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    14. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterhalt …
An Stadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhalt nach Art. 7 HLKO..... [#57434]
Datum
12. Februar 2019 16:11
An
Stadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterhalt nach Art. 7 HLKO... Voraussetzungen im allgemeinen. Wer bekommt ihn und welches Amt / Behörde ist zuständig ? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung
Sehr geehrtAntragsteller/in Informationen zu dem von Ihnen angefragten Gesetz liegen hier nicht vor. Eine Zuständ…
Von
Stadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung
Betreff
Unterhalt nach Art. 7 HLKO..... [#57434]
Datum
21. Februar 2019 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Informationen zu dem von Ihnen angefragten Gesetz liegen hier nicht vor. Eine Zuständigkeit der Stadtverwaltung ist auch nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...meine Frage war eindeutig Unterhalt nach Art. 7 HLKO... Voraussetzungen im allg…
An Stadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterhalt nach Art. 7 HLKO..... [#57434]
Datum
21. Februar 2019 16:22
An
Stadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...meine Frage war eindeutig Unterhalt nach Art. 7 HLKO... Voraussetzungen im allgemeinen. Wer bekommt ihn und welches Amt / Behörde ist zuständig ? Das die Haager Landkriegsornung noch gültig ist, ist im Gesetzbuch aktuell festgestellt. Somit geht es nicht um das Gesetz, sondern welche Behörde oder Amt dafür zuständig ist ! Bitte erneut diese Frage hilfreich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 57434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>