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Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung

Anfrage an: Kreis Warendorf

In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren.

Wie viele Menschen sind im Kreis Warendorf gesamt Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. .
Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind im Kreis Warendorf unterhaltspflichtig?
Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern.
Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter.

Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt?

Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen?
Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung?
Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2018
  • Frist
    8. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34416]
Datum
6. November 2018 13:23
An
Kreis Warendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren. Wie viele Menschen sind im Kreis Warendorf gesamt Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. . Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind im Kreis Warendorf unterhaltspflichtig? Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern. Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter. Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt? Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen? Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung? Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung“…
An Kreis Warendorf Details
Von
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Betreff
AW: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34416]
Datum
10. Dezember 2018 04:19
An
Kreis Warendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung“ vom 06.11.2018 (#34416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung“…
An Kreis Warendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34416]
Datum
13. Dezember 2018 23:10
An
Kreis Warendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung“ vom 06.11.2018 (#34416) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreis Warendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten. Mit…
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung
Datum
14. Dezember 2018 10:27
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Sie werden zeitnah eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kreis Warendorf
Zwischennachricht Sehr geehrteAntragsteller/in die Erhebung der Daten nimmt noch ein wenig Zeit in Anspruch. Sie …
Von
Kreis Warendorf
Betreff
Zwischennachricht
Datum
20. Dezember 2018 15:21
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Erhebung der Daten nimmt noch ein wenig Zeit in Anspruch. Sie werden eine Rückmeldung im Laufe der 2. Kalenderwoche 2019 erhalten. Bereits jetzt kann ich Ihnen jedoch mitteilen, dass nicht alle Fragen beantwortet werden können. Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das neue Jahr 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Kreis Warendorf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
Von
Kreis Warendorf
Betreff
WG: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Nullstellung [#34416]
Datum
11. Januar 2019 07:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In meiner Anfrage möchte ich ein paar Sachverhalte rund um das Thema Kindesunterhalt erfahren. Wie viele Menschen sind im Kreis Warendorf gesamt Unterhaltspflichtig? Die folgenden Fragen beziehen sich auf das hier beschrieben Gebiet. Die Gesamtzahl für den Kreis Warendorf liegt nicht vor. Es können lediglich folgende Werte ermittelt werden: Im Dezember 2018 waren für Menschen im Kreis Warendorf, die SGB II oder SGB XII Leistungen beziehen, 2.921 Personen unterhaltspflichtig. (Werte ermittelt durch das Jobcenter) In 462 Fällen wurde eine Beistandschaft eingerichtet. (Werte ermittelt durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien) Im Rahmen der Unterhaltsvorschussgewährung sind ca. 875 Menschen unterhaltspflichtig. Inwieweit hier eine Überschneidung zu den Werten des Jobcenters vorliegt, kann nicht ermittelt werden. Wichtiger Hinweis: Die Werte des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien beziehen sich lediglich auf den Zuständigkeitsbereich des Amtes. Die Städte Ahlen, Beckum und Oelde haben ein eigenes Jugendamt. Die Werte sind somit dort zu erfragen. Bitte nennen Sie mir eine Aufteilung wie viele Mütter und Väter sind im Kreis Warendorf unterhaltspflichtig? SGB II bzw. SGB XII Bezug: rd. 78 % männlich (2.278), 22 % weiblich (643) Beistandschaft: rd. 91 % männlich (420) , rd. 9 % (42) weiblich UVG: rd. 90 % männlich (787), rd. 10 % weiblich (88) Unter 1.) genannte Hinweise gelten entsprechend. Wie viele Menschen zahlen den vollen (z.B. Titulierten) Unterhalt? Hier auch eine Unterscheidung nach unterhaltspflichtigen Vätern und Müttern. Die Daten liegen nicht vor. Wie viele Menschen zahlen abweichenden bis keinen Unterhalt? Hierbei eine Aufteilung in Väter und Mütter. Die Daten liegen nicht vor. Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen wurde eine sog. Nullstellung der Unterhaltsansprüche vollzogen? Auch hier einen Unterteilung von Männern und Frauen. Die Daten liegen nicht vor. Wie viele Menschen davon erhalten Sozialleistungen wie z.b. Wohngeld oder SGB II Leistungen? Die Daten liegen nicht vor. Wie viele Menschen befinden sich davon im Strafvollzug? Die Daten liegen nicht vor. Wie viele haben selbst einen Antrag auf Nullstellung gestellt und bei wie vielen wurde diese Nullstellung von Trägern (z.B. Schuldnerberatung, Caritasverband oder Diakonie usw….) und Behörden ausgestellt? Die Daten liegen nicht vor. Wie viele Menschen, die unterhaltspflichtig sind erhalten Wohngeld bzw. SGB II oder andere Sozialleistungen? Die Daten liegen nicht vor. Bei wie vielen Unterhaltspflichtigen Menschen im SGB II-Bezug findet der §11b Abs. 7 eine Anwendung? Die Daten liegen nicht vor. Bei wie viele Mitbürgern die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben treffen die Punkte 1-8 zu. Die Daten liegen nicht vor. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.