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Unterhalt von Vereinswegen in Hamburger Kleingärten

wie ist grundsätzlich der Unterhalt (für Sanierung und Instandsetzung) von Vereinswegen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde e.V. (LGH) in dem abgeschlossene Hauptpachtvertrag vertraglich geregelt. Ich meine damit nicht das Beseitigen von Unkräutern o. ae., sondern eher Maßnahmen, die dazu dienen, das die Wege von Mitgliedern und der Öffentlichkeit ordentlich genutzt können ? Gibt es da eine klare Kostenverteilung oder Kostensplit zwischen der FHH und den Vereinen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
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Betreff
Unterhalt von Vereinswegen in Hamburger Kleingärten [#29357]
Datum
2. Mai 2018 15:43
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
wie ist grundsätzlich der Unterhalt (für Sanierung und Instandsetzung) von Vereinswegen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde e.V. (LGH) in dem abgeschlossene Hauptpachtvertrag vertraglich geregelt. Ich meine damit nicht das Beseitigen von Unkräutern o. ae., sondern eher Maßnahmen, die dazu dienen, das die Wege von Mitgliedern und der Öffentlichkeit ordentlich genutzt können ? Gibt es da eine klare Kostenverteilung oder Kostensplit zwischen der FHH und den Vereinen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Unterhalt von Vereinswegen in Hamburger Kleingärten [#29357]
Datum
2. Mai 2018 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die BUE ist für diese Anfrage nicht die zuständige Stelle. Die Auskunft ist von der F…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Unterhalt von Vereinswegen in Hamburger Kleingärten [#29357]
Datum
11. Mai 2018 10:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die BUE ist für diese Anfrage nicht die zuständige Stelle. Die Auskunft ist von der FB (vom LIG) zu geben, da die FB/der LIG für den zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde e.V. (LGH) abgeschlossenen Hauptpachtvertrag zuständig ist. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage erneut beim LIG <<E-Mail-Adresse>> Ein Weiterleiten Ihrer Anfrage ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Frage erhalten Sie anliegend - wie gewünscht in elektronischer…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Unterhalt von Vereinswegen in Hamburger Kleingärten [#29357]
Datum
7. Juni 2018 13:23
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Frage erhalten Sie anliegend - wie gewünscht in elektronischer Form - einen Auszug des Hauptpachtvertrages zwischen dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg eV und der Freien und Hansestadt Hamburg. Bezüglich Punkt 3 möchten wir darauf hinweisen, dass in diesem Zusammenhang unter der Formulierung "Stadt" das jeweilige Bezirksamt, in dessen Bereich sich die Dauerkleingartenanlage befindet, zu verstehen ist. Diese Auskunft ist kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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