Unterhalt von Vereinswegen in Hamburger Kleingärten
wie ist grundsätzlich der Unterhalt (für Sanierung und Instandsetzung) von Vereinswegen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind zwischen der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde e.V. (LGH) in dem abgeschlossene Hauptpachtvertrag vertraglich geregelt. Ich meine damit nicht das Beseitigen von Unkräutern o. ae., sondern eher Maßnahmen, die dazu dienen, das die Wege von Mitgliedern und der Öffentlichkeit ordentlich genutzt können ? Gibt es da eine klare Kostenverteilung oder Kostensplit zwischen der FHH und den Vereinen?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Mai 2018
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5. Juni 2018
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