Unterhaltsbeitrag für Kinder pflegebedürftiger Personen
mit Verweis auf § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) i.V.m. dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bitte ich Sie um die folgende Information:
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialleistungen für pflegebedürftige Personen wird regelmäßig die Leistungsfähigkeit deren Kinder geprüft und ggf. ein Unterhaltsbeitrag gefordert. Bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit finden u.a. auch Aufwendungen für Besuche des unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim Berückichtigung.
Meine Fragen:
1. Welche Kilometerpauschale wird bei der Berechnung der Aufwendung in diesem Zusammenhang von Ihrer Behörde für jeden von dem Kind mit dem eigenen PKW gefahrenen Kilometer regelmäßig zugrunde gelegt?
2. Kommen bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit spezifische Verwaltungsanweisungen, Leitlinien, (ggf. gemeinsame) Auslegungshilfen oder ähnliche Entscheidungshilfen für Entscheider bzw. Sachbearbeiter zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Falls entsprechenden Dokumente vorhanden sind bitte ich um Zusendung bzw. einen Hinweis auf den Veröffentlichungsort.
Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ausschlussgründe liegen nicht vor. Sollte die Auskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Unter Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Für eine Empfangsbestätigung dieser Mail wäre ich Ihnen dankbar. Eine formlose Antwort in elektronischer Form (E-Mail) würde mir völlig ausreichen.
Im Voraus herzlichen Dank für die Auskunft.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. April 2018
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26. Mai 2018
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