Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW

Unterlagen zu den laufenden Kosten der digitalen Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg, insbesondere:
- Kosten für den Unterhalt der Landesinternen Netzwerke, pro Jahr für die letzten 10 Jahre
- Kosten für den Unterhalt der Landesinternen Verwaltungsnetzwerke, insbesondere die Kosten für den Speicher und die Backupsysteme, pro Jahr für die letzten 10 Jahre
- Kosten für das Emailsystem Belwue, insbesondere die Kosten für den Speicher und die Backupsysteme, pro Jahr für die letzten 10 Jahre
Des weiteren, soweit das Land die o.g. Systeme nicht selbst betreibt und verwaltet:
- Name und Tätigkeit der Unternehmen, die mit der Verwaltung bzw. dem Betrieb der entsprechenden Systeme beauftragt sind/wurden
- Laufzeit der aktuellen Verträge
- Höhe und Zweck von Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg der letzten 10 Jahre

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
12. Dezember 2018 10:52
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu den laufenden Kosten der digitalen Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg, insbesondere: - Kosten für den Unterhalt der Landesinternen Netzwerke, pro Jahr für die letzten 10 Jahre - Kosten für den Unterhalt der Landesinternen Verwaltungsnetzwerke, insbesondere die Kosten für den Speicher und die Backupsysteme, pro Jahr für die letzten 10 Jahre - Kosten für das Emailsystem Belwue, insbesondere die Kosten für den Speicher und die Backupsysteme, pro Jahr für die letzten 10 Jahre Des weiteren, soweit das Land die o.g. Systeme nicht selbst betreibt und verwaltet: - Name und Tätigkeit der Unternehmen, die mit der Verwaltung bzw. dem Betrieb der entsprechenden Systeme beauftragt sind/wurden - Laufzeit der aktuellen Verträge - Höhe und Zweck von Investitionen in die digitale Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg der letzten 10 Jahre
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 12.12.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
12. Dezember 2018 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 12.12.2018 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben ihren Antrag bezüglich der Fragen, welche BelWü betreffen, an das zuständig…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
27. Dezember 2018 13:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben ihren Antrag bezüglich der Fragen, welche BelWü betreffen, an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
13. Januar 2019 13:12
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW“ vom 12.12.2018 (#35146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrter Her Scheffler, Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: Spiegelstrich 1 und 2: Di…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
14. Januar 2019 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrter Her Scheffler, Ihren Antrag beantworten wir wie folgt: Spiegelstrich 1 und 2: Diese beiden Spiegelstriche verstehen wir als Frage nach den Kosten für den Betrieb des Landesverwaltungsnetzes (LVN). Die Bruttokosten (in €) des Landesverwaltungsnetze (WAN) der letzten 10 Jahre sind in der Tabelle aufgeführt. Hierbei ist die Anzahl der angeschlossenen Dienststellen stetig gewachsen und die Leitungen zum Anschluss der Dienststellen wurden breitbandiger. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 LVN Kosten 14.786.288 13.039.825 9.996.217 10.273.800 11.601.377 12.507.094 12.913.568 12.664.717 12.361.735 12.300.000 Die Daten für eine weiterführende Detaillierung sind in den Systemen vorhanden, liegen aber nicht explizit vor, sondern müssten erst über Auswertungen aufwendig ermittelt werden. Spiegelstrich 3: Für BelWü ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) zuständig. Entsprechend hat uns das MWK zur Frage von Spiegelstrich 3 Informationen zugeliefert. Der beiliegenden pdf-Datei können Sie eine Übersicht zu den Infrastrukturkosten des Emailsystems von BelWü entnehmen. Spiegelstrich 4: Auch diesen Spiegelstrich verstehen wir als Frage nach den Unternehmen, mit denen die Landesverwaltung bzw. die IT-Baden-Württemberg das WAN betreibt. Dies sind: Die T-Systems International GmbH ist der Outsourcing-Partner für das LVN; sie stellen WAN-Leitungen (Wide Area Network) für Dienststellen des Landes Baden-Württemberg mit allen dazugehörigen Leistungen bereit. Darüber hinaus stellen die NetCom BW GmbH, die Stuttgarter Straßenbahnen Aktiengesellschaft - SSB AG, die badenIT GmbH, 1&1 Versatel Deutschland GmbH, TelemaxX Telekommunikation GmbH Leitungen (Glas) mit definierter Bandbreite zur Verfügung. Diese Leitungen werden Metronetz genannt. Hier werden die Router von der IT Baden-Württemberg betrieben. Spiegelstrich 5: Auch diesen Spiegelstrich verstehen wir als Frage nach der Laufzeit der das LVN betreffenden Verträge. Zur Vertrag zur Bereitstellung von WAN-Leitungen (Wide Area Network) für Dienststellen des Landes Baden-Württemberg mit allen dazugehörigen Leistungen (LVN-Outsourcing) siehe https://www.bitbw.de/Ausschreibungen/Au… Der Zuschlag wurde am 7.12.2018 erteilt. Der Rahmenvertrag zum Metronetz wurde im Q1 2017 bezuschlagt und hat eine Laufzeit von 2+1+1 Jahren. (ab Zuschlagserteilung zwei Jahre, optionale Verlängerung bis zu zwei Mal um jeweils ein Jahr) Spiegelstrich 6: Informationen zu den Ausgaben des Landes Baden-Württemberg sind im Online-Haushalt unter https://haushalt.service-bw.de/Haushalt… eingestellt und können dort recherchiert werden. Weitere und detaillierter unterteilte Angaben, insbesondere den Staatshaushaltsplan Baden-Württemberg der letzten Jahre für alle Ressorts und nachgeordnete Stellen finden Sie außerdem unter http://www.statistik.baden-wuerttemberg… . Höhe und Zweck der Investitionen der letzten Jahre finden Sie für alle Ressorts in deren jeweiligen Einzelplänen in den Investitionstiteln der Obergruppe 8 in den jeweiligen Titelgruppen 69 „Aufwand für Informationstechnik“. Eine Gesamtzusammenstellung dieser Haushaltsmittel findet sich auch in den jeweiligen Vorheften zu den einzelnen Haushaltsplänen (für den aktuellen Staatshaushaltsplan 2018 z.B. im Vorheft ab Seite 229). In den Haushaltsplänen finden Sie neben den Ansätzen für die jeweiligen Haushaltsjahre (Soll-Werte) auch die Ist-Werte der vorausgegangenen Jahre. Die Ergebnisse finden sich im Übrigen auch separat in der Landeshaushaltsrechnung, die unter http://statistik-bw.de/lhr/ ebenfalls im Internet zugänglich ist. Sofern sich Ihre Frage zur digitalen Infrastruktur nicht auf die Informationstechnik der Innenverwaltung bzw. der Landesverwaltung, sondern auf die Breitbandförderung beziehen sollte, finden Sie die korrespondieren Informationen in Kap. 0303 – Digitalisierung in den jeweiligen Einzelplänen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration. Zu Ihrer E-Mail vom 13.01.2019 : Der von Ihnen vorgebrachte Vorwurf der Fristüberschreitung bei der Beantwortung ihres Antrags ist nicht zutreffend. Gemäß § 7 Abs. 8 LIFG ist innerhalb eines Monat zu antworten. Für den Fristbeginn gilt § 187 BGB: (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Daher läuft die Frist vom 13.12.18 bis zum 12.01.19. Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag ist immer zu beachten, dass sich die Frist auf den nächsten Werktag verschiebt, also in diesem Fall auf den 14.01.19. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Information, die Sie mir zur Verfügung gestellt haben. Ü…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
14. Januar 2019 20:33
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Information, die Sie mir zur Verfügung gestellt haben. Über eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für das LVN wäre ich sehr dankbar, da die Kosten, im Verhältnis zu den restlichen Summen, doch sehr hoch und intransparent sind. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bin mit Ihrer Frage nochmals auf die BITBW, die IT-Dienstle…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: WG: Unterhaltskosten für digitale Infrastruktur im Land BW [#35146]
Datum
20. Februar 2019 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 5-0222/40 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bin mit Ihrer Frage nochmals auf die BITBW, die IT-Dienstleisterin des Landes Baden-Württemberg, zugegangen und habe hierzu nachfolgende ergänzende Informationen erhalten. Die zu den Spiegelstrichen 1 und 2 gemeldeten Zahlen umfassen die Leitungskosten des LVN, also diejenige Kosten, welche die BITBW an die Provider für die Bereitstellung der Leitung bezahlt. Hinzu kommen noch die Personalkosten der BITBW für den Betrieb des Netzes und die Kosten für notwendige Hardware (Router, Switches ...) des Netzes. Kosten 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Leitung 14.786.288 13.039.825 9.996.217 10.273.800 11.601.377 12.507.094 12.913.568 12.664.717 12.361.735 12.300.000 Personal 137.447 98.104 265.378 205.483 304.662 370.971 380.862 361.896 362.812 346.318 Hardware 121.892 106.370 81.875 69.332 66.250 80.923 120.365 140.314 376.063 232.879 SUMME 15.045.626 13.244.299 10.343.470 10.548.615 11.972.289 12.958.988 13.414.796 13.166.926 13.100.610 12.879.197 Hier ist zum Verständnis wichtig, dass das LVN aus 2 Teilen besteht: dem LVN-Out und dem Metronetz: Im LVN-Out werden die Anschlüsse durch den Auftragnehmer gemanaged, im Metronetz leistet dies die BITBW. Mit freundlichen Grüßen