Unterhaltskosten Holstein-Stadion

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Wieviel Euro musste die Stadt Kiel für den Unterhalt und Betrieb des Holsteinstadions im Jahr 2014 ausgeben? Dabei interessiert mich ausschließlich der laufende Unterhalt, also Kosten für Flutlichtanlagenbetrieb, Rasenheizung, Heizung in den Gebäuden etc. und nicht getätigte Investitionsausgaben.
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2015
  • Frist
    30. März 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Eu…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterhaltskosten Holstein-Stadion [#8761]
Datum
28. Februar 2015 17:19
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Euro musste die Stadt Kiel für den Unterhalt und Betrieb des Holsteinstadions im Jahr 2014 ausgeben? Dabei interessiert mich ausschließlich der laufende Unterhalt, also Kosten für Flutlichtanlagenbetrieb, Rasenheizung, Heizung in den Gebäuden etc. und nicht getätigte Investitionsausgaben. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.02.2015 haben wir zuständigkeitshalber erhalten und beantworten…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Unterhaltskosten Holstein-Stadion [#8761]
Datum
26. März 2015 15:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.02.2015 haben wir zuständigkeitshalber erhalten und beantworten sie Ihnen gerne: Für das Holsteinstadion sind der Landeshauptstadt Kiel in 2014 Unterhalts- und Betriebskosten in Höhe von insgesamt ca. 57.300€ entstanden. Die Stromkosten für die Flutlichtanlage, einschließlich der Flutlichtanlage für den hinter dem Stadion liegenden Fögeplatz, der von anderen Vereinen als der KSV Holstein genutzt wird, betrugen 33.989,94€. Für die Rasenheizung entstehen der Stadt gar keine Kosten. Die Rasenheizung ist auf Kosten der KSV Holstein installiert worden. Der laufende Betrieb wird ebenfalls vollständig von der KSV Holstein getragen. Die Gasabrechnung für Heizung und Warmwasser wies Kosten von 11.550,89€ aus. Die Wasser- und Abwasserabrechnung für 2014 liegt uns noch nicht vor. Im Jahr 2013 betrug diese 11.758,30€. Wir gehen davon aus, dass die Kosten in 2014 auch wieder in diesem Rahmen liegen wird. Wir hoffen, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet haben zu können. Mit freundlichen Grüßen