Unterhaltskosten Räumlichkeiten Finanzamt Trier

Anfrage an: Finanzamt Trier

bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die monatlichen Mietkosten für die Räumlichkeiten des Finanzamtes Trier sind und wie hoch in den letzten zwölf Monate - aufgeschlüsselt nach Monaten - die Strom- und Heizkosten waren.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2014
  • Frist
    21. Oktober 2014
  • 2 Follower:innen
Jan Sören Kleebach
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen…
An Finanzamt Trier Details
Von
Jan Sören Kleebach
Betreff
Unterhaltskosten Räumlichkeiten Finanzamt Trier [#7538]
Datum
18. September 2014 00:23
An
Finanzamt Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, wie hoch die monatlichen Mietkosten für die Räumlichkeiten des Finanzamtes Trier sind und wie hoch in den letzten zwölf Monate - aufgeschlüsselt nach Monaten - die Strom- und Heizkosten waren.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jan Sören Kleebach

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Finanzamt Trier
Ihre heutige E-Mail Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre E-Mail ist beim Finanzamt Trier angekommen und wi…
Von
Finanzamt Trier
Betreff
Ihre heutige E-Mail
Datum
18. September 2014 01:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre E-Mail ist beim Finanzamt Trier angekommen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen