Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege

Ich bitte Sie, mir die Regelungen/Zeitpläne bezüglich der regelmäßigen Säuberung, Räumung (von Matsch, Unrat, massiven Blätteransammlungen etc.) und Reinigung der straßenbegleitenden benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann zuzusenden.

Ich bitte Sie, mir die Regelungen/Zeitpläne bezüglich der Räumung von Schnee und Eis und Streuen bei Eis der straßenbegleitenden benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann zuzusenden.

Ich bitte Sie, mir ein Aufstellung aller straßenbegleitender benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2019
  • Frist
    4. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir F…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Betreff
Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege [#172976]
Datum
31. Dezember 2019 11:22
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte Sie, mir die Regelungen/Zeitpläne bezüglich der regelmäßigen Säuberung, Räumung (von Matsch, Unrat, massiven Blätteransammlungen etc.) und Reinigung der straßenbegleitenden benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann zuzusenden. Ich bitte Sie, mir die Regelungen/Zeitpläne bezüglich der Räumung von Schnee und Eis und Streuen bei Eis der straßenbegleitenden benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann zuzusenden. Ich bitte Sie, mir ein Aufstellung aller straßenbegleitender benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann zuzusenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 172976 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspfli…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Betreff
AW: Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege [#172976]
Datum
6. Februar 2020 18:47
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege“ vom 31.12.2019 (#172976) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Falls noch nicht geschehen, leiten Sie bitte meine Anfrage an die Ansprechpartner im Liegenschaftsamt / Kreisbauhof weiter! Sehen Sie dazu https://www.kreis-mettmann.de/Weitere-Themen/Straßen-Verkehr/Verkehr/Kreisstraßenbau-unterhaltung Mit freundlichen Grüßen Helmut Löffelmann Anfragenr: 172976 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Helmut Löffelmann [geschwärzt], [geschwärzt]
Kreisverwaltung Mettmann
Sehr geehrter Herr [geschwärzt] sehr geehrte Damen und Herren, kurz vorab. Ihre Informationsfreiheitsanfrage „U…
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Via
Briefpost
Betreff
AW: Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege
Datum
10. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt] sehr geehrte Damen und Herren, kurz vorab. Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege“ vom 31.12.2019 (#172976) über das Portal FragDenStaat ist beim Kreis Mettmann leider nie eingegangen. Lediglich Ihre Nachfrage vom 06.02.2020 erreichte uns. Aufgrund Ihrer Nachfrage kam in der Recherche heraus, dass Sie bereits am 05.12.2019 eine entsprechende Anfrage beim Kreisbauhof gestellt hatten. Auch ist erkennbar das diese bis heute nicht beantwortet worden ist. Dies bitte ich zu entschuldigen. Aber nun zu Ihrer Anfrage. Schriftlich fixierte Regelungen im Sinne einer Dienstanweisung liegen nicht vor. Gesetzliche Grundlage zur Reinigung sind dem § 9 Straßen- und Wegegesetz NRW in Verbindung mit dem Straßenreinigungsgesetz NRW zu entnehmen. Im Zuge der täglichen Kontrollfahrten des Streckenwartes und der zuständigen Straßenkolonne werden entsprechende Priorisierungen vorgenommen. Da der Kreisbauhof aktuell über keine eigene Straßenkehrmaschine verfügt sind wir auf die zur Verfügungstellung durch Dritte angewiesen. Dies gestaltet sich zwar problemlos, ist jedoch mit entsprechender Absprache und zeitlichen Verzögerungen verbunden. Entsprechend der vorgenommen Priorisierung werden die Arbeiten dann durchgeführt. Ich hoffe ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben. Sollten weitere Rückfragen bestehen so zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Gruß [geschwärzt] =============================== Kreis Mettmann Der Landrat Amt für Hoch- und Tiefbau Düsseldorfer Straße 47 40822 Mettmann Postanschrift: 40806 Mettmann Tel.: 02104 / 99 [geschwärzt] Fax.: 02104 / 99 [geschwärzt] Mobil: 0151 / [geschwärzt] Homepage: www.kreis-mettmann.de
Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], danke für Ihre am 10. Februar 2020 zugesendete Antwort. Meine Anfrage vom 31.12…
An Kreisverwaltung Mettmann Details
Von
Helmut Löffelmann (ADFC OG Ratingen)
Betreff
AW: Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege [#172976]
Datum
15. Februar 2020 23:10
An
Kreisverwaltung Mettmann
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], danke für Ihre am 10. Februar 2020 zugesendete Antwort. Meine Anfrage vom 31.12.2019 -"Aufstellung aller straßenbegleitender benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann" wurde nicht beantwortet. Daher bitte ich weiterhin um entsprechende Beantwortung derselbigen. - Mit welchen Städten im Kreis Mettmann gibt es vertragliche Vereinbarungen in der die Unterhaltung der oben angefragten Radwege übertragen wurde? - Falls dem so ist, für welche Abschnitte der straßenbegleitender benutzungspflichtigen Radwege gelten diese oben angefragte Regelungen? - Senden Sie mir bitte den Fahrtverlauf bzw. die Reihenfolge der täglichen Kontrollfahrten des Streckenwartes und der zuständigen Straßenkolonne zu. - Wann wurde das letzte mal alle straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege, an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann auf Ratinger Stadtgebiet und Gemeindebezirke, kontrolliert? mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 172976 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Kreisverwaltung Mettmann
Guten Tag Herr Löffelmann, ihre untenstehenden Fragen beantworte ich wie folgt: -"Aufstellung aller straße…
Von
Kreisverwaltung Mettmann
Betreff
AW: Unterhaltung straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege [#172976]
Datum
17. Februar 2020 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Löffelmann, ihre untenstehenden Fragen beantworte ich wie folgt: -"Aufstellung aller straßenbegleitender benutzungspflichtigen Radwegen an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann" Die von Ihnen gewünschte Aufstellung kann Ihnen so nicht bereitgestellt werden, da wir als Straßenbaulastträger schlicht diese Aufteilung nicht vornehmen. Was zu einer öffentlichen Straße gehört ist in § 2 StrWG NRW nachzulesen. Es ist somit lediglich der Radweg als solches Bestandteil der Straße. Ob diese benutzungspflichtig ist oder nicht spielt für die Baulast keine Rolle. Auch ist der Baulastträger nicht für die Anordnung einer Benutzungspflicht zuständig. Dieses obliegt den Straßenverkehrsbehörden der Gemeinden. Entsprechende Anfrage bezüglich benutzungspflichtiger Radwege ist an diese zu richten. - Mit welchen Städten im Kreis Mettmann gibt es vertragliche Vereinbarungen in der die Unterhaltung der oben angefragten Radwege übertragen wurde? Eine Vereinbarung die nur die Unterhaltung von Radwegen regelt existiert nicht. Der Radweg ist Teil der öffentlichen Straße. Bezüglich der Unterhaltung und Pflege der öffentlichen Straße gibt es mit der Stadt Monheim am Rhein eine entsprechende vertragliche Regelung. - Falls dem so ist, für welche Abschnitte der straßenbegleitender benutzungspflichtigen Radwege gelten diese oben angefragte Regelungen? Die Regelung mit der Stadt Monheim am Rhein betrifft die komplette Straße (gemäß §2 Abs. 2 StrWG NRW). Dieses schließt auch benutzungspflichtige Radwege mit ein. - Senden Sie mir bitte den Fahrtverlauf bzw. die Reihenfolge der täglichen Kontrollfahrten des Streckenwartes und der zuständigen Straßenkolonne zu. Ein starrer Plan konkludent der Restmüllleerung privater Haushalte existiert nicht und ist weder zielführend noch vorgeschrieben. Die Kontrollfahrten sind Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers. Die Verkehrssicherungspflicht hat ihre Grundlagen im Privatrecht (§§ 823, 836 BGB). Der Verkehrssicherungspflichtige muss die Straße regelmäßig beobachten und in angemessenen Zeitabständen begehen oder befahren, um etwa entstandene Schäden und Gefahren zu erkennen. Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung an die Überprüfungspflicht. Die Häufigkeit der Überwachung richtet sich nach der Verkehrsbedeutung der Straße: wenig befahrene Straßen können einmal wöchentlich, viel befahrene Straßen mehrmals wöchentlich kontrolliert werden. Die Kreisstraßen im Gemeindegebiet der Stadt Ratingen sind mit einer durchschnittlichen Verkehrsbelastung von weit unter 10.000 Kfz/d als wenig befahren einzustufen. Wann die entsprechende Kontrollfahrt innerhalb einer Woche genau stattfindet ist auftrags- und situationsabhängig. - Wann wurde das letzte mal alle straßenbegleitende benutzungspflichtige Radwege, an Straßen mit dem Baulastträger Kreis Mettmann auf Ratinger Stadtgebiet und Gemeindebezirke, kontrolliert? In der 7. Kalenderwoche Gruß