Unterlagen betreffend der temporären Ampelanlage an der Autobahnausfahrt in Burscheid

Alle Unterlagen betreffend der temporären Ampelanlage, welche an der Autobahnausfahrt Burscheid den Verkehr regelt.

Insbesondere bitte den hierfür einem Dienstleister erteilten Auftrag, Erwägungen die vor der Installation der Anlage getroffen wurden, Anfragen und Antworten auf Anfragend die Ampelanlage betreffend, die von der Stadt Burscheid, sonstigen Behörden oder Privatpersonen beim Kreis gestellt wurden, den hinterlegten Schaltzeiten und Logiken, sowie, sofern vorhanden, Erwägungen die bisher einem Abbau dieser Ampelanlage entgegenstanden.

Ferner bitte ich, soweit vorliegend, um Zusendung der Beurteilung der Umweltauswirkungen dieser Ampelanlage.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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Fabian Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Rheinisch-Bergischer Kreis Details
Von
Fabian Müller
Betreff
Unterlagen betreffend der temporären Ampelanlage an der Autobahnausfahrt in Burscheid [#173352]
Datum
4. Januar 2020 22:05
An
Rheinisch-Bergischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen betreffend der temporären Ampelanlage, welche an der Autobahnausfahrt Burscheid den Verkehr regelt. Insbesondere bitte den hierfür einem Dienstleister erteilten Auftrag, Erwägungen die vor der Installation der Anlage getroffen wurden, Anfragen und Antworten auf Anfragend die Ampelanlage betreffend, die von der Stadt Burscheid, sonstigen Behörden oder Privatpersonen beim Kreis gestellt wurden, den hinterlegten Schaltzeiten und Logiken, sowie, sofern vorhanden, Erwägungen die bisher einem Abbau dieser Ampelanlage entgegenstanden. Ferner bitte ich, soweit vorliegend, um Zusendung der Beurteilung der Umweltauswirkungen dieser Ampelanlage.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller Anfragenr: 173352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173352 Postanschrift Fabian Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Müller

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